Hausverwaltung als Dienstleister
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Wenn Sie in Ihrem Objekt oder in Ihrer Einheit eine Hausverwaltung hinterlegen möchten, muss diese zunächst als Dienstleister unter Beteiligte angelegt werden. Sollten Sie später für diese Einheit einen Mietvertrag generieren, wird die Hausverwaltung direkt im Mietvertrag aufgeführt.
Allgemeine Hausverwaltung eines Objekts
Objekt → Grunddaten → Hausverwaltung
Die Hausverwaltung betreut das gesamte Objekt bzw. Gebäude.
WEG-Verwaltung
Objekt → Grunddaten → WEG-Verwaltung
Bei dem Objekt handelt es sich um eine WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft). Die Verwaltung betreut das gemeinschaftliche Eigentum der WEG.
Sondereigentumsverwaltung (SEV)
Einheit → Grunddaten → Sondereigentumsverwaltung
Bei dem Objekt handelt es sich um eine WEG. Die Sondereigentums-verwaltung übernimmt Aufgaben für Ihre einzelne Einheit, wie z. B. die Neuvermietung oder Verwaltung in Ihrem Namen.
Allgemeine Hausverwaltung einer Einheit
Einheit → Grunddaten → Hausverwaltung
Die Hausverwaltung wird direkt der einzelnen Einheit zugeordnet.
Weitere Informationen zur Verknüpfung einer Hausverwaltung mit einem Objekt im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder einer allgemeinen Hausverwaltung finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Verknüpfung einer Hausverwaltung mit einer Einheit im Rahmen einer Sondereigentumsverwaltung (bei einer WEG) oder einer allgemeinen Hausverwaltung finden Sie hier.
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