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# Hausverwaltung als Dienstleister

## Hausverwaltung als Dienstleister

Wenn Sie in Ihrem Objekt oder in Ihrer Einheit eine Hausverwaltung hinterlegen möchten, muss diese zunächst als Dienstleister unter Beteiligte angelegt werden. Sollten Sie später für diese Einheit einen Mietvertrag generieren, wird die Hausverwaltung direkt im Mietvertrag aufgeführt.

<table><thead><tr><th width="240.77734375">Fall</th><th width="241.04296875">Wo wird die Hausverwaltung hinterlegt?</th><th>Bedeutung</th></tr></thead><tbody><tr><td>Allgemeine Hausverwaltung eines Objekts</td><td>Objekt → Grunddaten → Hausverwaltung</td><td>Die Hausverwaltung betreut das gesamte Objekt bzw. Gebäude.</td></tr><tr><td>WEG-Verwaltung</td><td>Objekt → Grunddaten → WEG-Verwaltung</td><td>Bei dem Objekt handelt es sich um eine WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft). Die Verwaltung betreut das gemeinschaftliche Eigentum der WEG.</td></tr><tr><td>Sondereigentumsverwaltung (SEV)</td><td>Einheit → Grunddaten → Sondereigentumsverwaltung</td><td>Bei dem Objekt handelt es sich um eine WEG. Die Sondereigentums-verwaltung übernimmt Aufgaben für Ihre einzelne Einheit, wie z. B. die Neuvermietung oder Verwaltung in Ihrem Namen.</td></tr><tr><td>Allgemeine Hausverwaltung einer Einheit</td><td>Einheit → Grunddaten → Hausverwaltung</td><td>Die Hausverwaltung wird direkt der einzelnen Einheit zugeordnet.</td></tr></tbody></table>

1. Weitere Informationen zur Verknüpfung einer Hausverwaltung mit einem Objekt im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder einer allgemeinen Hausverwaltung finden Sie **hier**.
2. Weitere Informationen zur Verknüpfung einer Hausverwaltung mit einer Einheit im Rahmen einer Sondereigentumsverwaltung (bei einer WEG) oder einer allgemeinen Hausverwaltung finden Sie **hier.**
