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Hausverwaltung als Dienstleister

Hausverwaltung als Dienstleister

Wenn Sie in Ihrem Objekt oder in Ihrer Einheit eine Hausverwaltung hinterlegen möchten, muss diese zunächst als Dienstleister unter Beteiligte angelegt werden. Sollten Sie später für diese Einheit einen Mietvertrag generieren, wird die Hausverwaltung direkt im Mietvertrag aufgeführt.

Fall
Wo wird die Hausverwaltung hinterlegt?
Bedeutung

Allgemeine Hausverwaltung eines Objekts

Objekt → Grunddaten → Hausverwaltung

Die Hausverwaltung betreut das gesamte Objekt bzw. Gebäude.

WEG-Verwaltung

Objekt → Grunddaten → WEG-Verwaltung

Bei dem Objekt handelt es sich um eine WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft). Die Verwaltung betreut das gemeinschaftliche Eigentum der WEG.

Sondereigentumsverwaltung (SEV)

Einheit → Grunddaten → Sondereigentumsverwaltung

Bei dem Objekt handelt es sich um eine WEG. Die Sondereigentums-verwaltung übernimmt Aufgaben für Ihre einzelne Einheit, wie z. B. die Neuvermietung oder Verwaltung in Ihrem Namen.

Allgemeine Hausverwaltung einer Einheit

Einheit → Grunddaten → Hausverwaltung

Die Hausverwaltung wird direkt der einzelnen Einheit zugeordnet.

  1. Weitere Informationen zur Verknüpfung einer Hausverwaltung mit einem Objekt im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) oder einer allgemeinen Hausverwaltung finden Sie hier.

  2. Weitere Informationen zur Verknüpfung einer Hausverwaltung mit einer Einheit im Rahmen einer Sondereigentumsverwaltung (bei einer WEG) oder einer allgemeinen Hausverwaltung finden Sie hier.

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