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# CO₂-Steuer aufteilen

<figure><img src="/files/Ezmncvrev9wHi4Q5ysPL" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

#### CO₂-Steuer ausweisen

Wenn für die Abrechnung eine gesetzliche Pflicht zur CO₂-Kostenaufteilung besteht und keine Ausnahme vorliegt, müssen die CO₂-Emissionen und CO₂-Kosten gemäß § 7 Abs. 3 CO₂KostAufG an dieser Stelle ausgewiesen werden.

{% hint style="info" %}
[**Hier**](/anleitung/betriebskostenabrechnung/co-steuer-aufteilen/schnellcheck-ob-eine-aufteilung-notwendig-ist.md) können Sie im Schnellcheck prüfen, ob für Ihr Gebäude eine gesetzliche Pflicht zur CO₂-Kostenaufteilung besteht.
{% endhint %}

Die Ausweisung basiert auf den zuvor unter "[**Einnahmen und Ausgaben**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben.md)" hinterlegten Verbrauchs- und Kostendaten sowie der in der [**Einheit hinterlegten Flächendaten**](/anleitung/immobilien/einheit/grunddaten-einheit.md#flache) und dient dazu, die Aufteilung der CO₂-Kosten in der Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar darzustellen.

<figure><img src="/files/biJlo0WXrWNJXkt6aVFT" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Über den Schalter „Ausweis der Aufteilung der CO₂-Steuer“ kann die Ausweisung deaktiviert werden, wenn für die jeweilige Abrechnung keine CO₂-Kostenaufteilung erforderlich ist.

{% hint style="warning" %}
Bitte nutzen Sie diese Option nur, wenn zuvor geprüft wurde, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ausweisung nicht vorliegen.
{% endhint %}

Wenn Sie unsicher sind, ob die CO₂-Kosten in Ihrer Abrechnung ausgewiesen werden müssen, können Sie anhand weniger Fragen im [**Schnellcheck**](/anleitung/betriebskostenabrechnung/co-steuer-aufteilen/schnellcheck-ob-eine-aufteilung-notwendig-ist.md) zur CO₂-Kostenaufteilung prüfen, ob die Ausweisung erforderlich ist oder ob eine Ausnahme greift:

{% content-ref url="/pages/9bK43WltkOBzOkYiJFUY" %}
[Schnellcheck, ob eine Aufteilung notwendig ist](/anleitung/betriebskostenabrechnung/co-steuer-aufteilen/schnellcheck-ob-eine-aufteilung-notwendig-ist.md)
{% endcontent-ref %}

#### Ausweis der Aufteilung der CO₂-Steuer in der Übersicht prüfen

<figure><img src="/files/bnAfpRboq9j870VFoPE6" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

In der Übersicht können die CO₂-Emissionen in kg, die CO₂-Steuer sowie die zugrunde gelegte Wohnfläche geprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Diese Möglichkeit dient dazu, die Berechnung anhand der vorliegenden Unterlagen nachzuvollziehen und verschiedene Berechnungsgrundlagen einfach zu vergleichen. So lässt sich z. B. erkennen, wie sich ein niedrigerer CO₂-Ausstoß auf die Einstufung und die Aufteilung der CO₂-Kosten auswirken würde.

{% hint style="warning" %}
Für die tatsächliche Betriebskostenabrechnung sollten die Werte mit den Angaben aus der Rechnung des Brennstoff- oder Wärmelieferanten sowie den hinterlegten Objekt- und Flächendaten übereinstimmen. Die ursprünglich berechneten Werte können Sie mit Klick auf das Pfeilsymbol wieder herstellen.
{% endhint %}

<details>

<summary><strong>Verlinkung der Rechtsgrundlage und relevanter Gesetzesvorgaben</strong></summary>

Die entsprechende Ausweispflicht der CO₂-Kosten ergibt sich aus [§ 7 Abs. 3 CO₂KostAufG](https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/__7.html).

**Relevante Rechtsgrundlagen für tiefergehende Recherchen:**

* [CO₂KostAufG – vollständiger Gesetzestext](https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/)
* [§ 2 CO₂KostAufG – Anwendungsbereich](https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/__2.html)
* [§ 3 CO₂KostAufG – Angaben des Brennstoff- oder Wärmelieferanten](https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/__3.html)
* [§ 5 CO₂KostAufG – Aufteilung bei Wohngebäuden](https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/__5.html)
* [Anlage zum CO₂KostAufG – Stufenmodell für Wohngebäude](https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/anlage.html)
* [§ 7 CO₂KostAufG – Berechnung, Ausweis und Kürzungsrecht](https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/__7.html)
* [§ 8 CO₂KostAufG – Regelungen für Nichtwohngebäude](https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/__8.html)
* [§ 9 CO₂KostAufG – Einschränkungen durch öffentlich-rechtliche Vorgaben](https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/__9.html)
* [§ 11 CO₂KostAufG – zeitlicher Anwendungsbereich](https://www.gesetze-im-internet.de/co2kostaufg/__11.html)

</details>
