Zähler und Zählerstände (WG-Vermietung)
Treffen Sie die Auswahl "Zähler und Zählerstände", wenn für jede Einheit (auch für die WG-Einheit) ein entsprechender Zähler für den Heizungsverbrauch und ein Zähler für den Warmwasserverbrauch verbaut ist, und Ihnen die jeweiligen Zählerstände vorliegen.
Wichtig ist, dass Sie bei jedem Mieterwechsel in der WG eine Zwischenablesung der Zählerstände vorgenommen haben, damit die Verbräuche automatisiert auf die einzelnen Zeiträume verteilt werden können.

Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit Klick auf "Weiter", um auf der nächsten Seite die jeweiligen Verbräuche eintragen zu können.

Sie sehen nun eine Auflistung aller einzelnen WG-Abrechnungseinheiten.
Eine WG-Abrechnungseinheit wird von Immodio automatisch erstellt, sobald es innerhalb eines WG-Mietverhältnisses zu einem Mieterwechsel kommt — also wenn ein Bewohner auszieht, ein neuer Bewohner einzieht oder ein Zimmer vorübergehend leer steht.
Beispiel: Sebastian, Amelie und Patrick wohnen seit dem 01.01.2026 gemeinsam in einer Drei-Zimmer-WG. Sebastian zieht zum 01.07.2026 aus seinem WG-Zimmer aus. Zum 01.08.2026 zieht Julia neu in die WG ein.
In diesem Fall erstellt Immodio automatisch drei WG-Abrechnungseinheiten:
WG- Abrechnungseinheit vom 01.01.2026 bis 30.06.2026 Bewohner: Sebastian, Amelie und Patrick
WG- Abrechnungseinheit vom 01.07.2026 bis 31.07.2026 Bewohner: Amelie, Patrick und ein leerstehendes Zimmer
WG- Abrechnungseinheit vom ab dem 01.08.2026 Bewohner: Amelie, Patrick und Julia
Wichtig ist, dass Sie bei jedem Mieterwechsel eine Zwischenablesung aller relevanten Zähler vornehmen und diese anschließend in Immodio einpflegen. Auf dieser Grundlage verteilt Immodio die angefallenen Kosten automatisch auf die jeweiligen WG-Abrechnungseinheiten.
Im Anschluss erstellt Immodio für jeden WG-Mitbewohner eine eigene Betriebskostenabrechnung, in der die Kostenanteile für den jeweiligen Nutzungszeitraum berücksichtigt werden.
Gesamtverbrauch
Im ersten Schritt tragen Sie den jeweiligen Gesamtwasserverbrauch ein. Klicken Sie dazu im Bereich „Gesamtverbrauch“ auf „Verbrauch eintragen“.

Gemeint ist hierbei der Warmwasserverbrauch des gesamten Gebäudes.

Sie haben nun die Auswahl, ob die Erwärmung der Heizung und des Warmwassers über zwei voneinander getrennte Systeme erfolgt (bspw. bei einer Zentralheizung bei der in den einzelnen Einheiten z. B. elektrische Durchlauferhitzer zur Erwärmung des Warmwassers angebracht sind) oder ob die Erwärmung der Heizung und des Warmwassers über das gleiche System erfolgt.
Eine Anleitung für "Gleiches Systeme" finden Sie hier:
Gleiches System für Heizung und WarmwasserEine Anleitung für "Getrennte Systeme" finden Sie hier:
Eichung der Zählern
Wenn nach Zählerständen abgerechnet wird, müssen die Zähler grundsätzlich eichrechtlich verwendbar sein. Nach § 37 MessEG dürfen Messgeräte nach Ablauf der Eichfrist nicht ungeeicht verwendet werden.
Für Wasserzähler beträgt die Eichfrist nach § 34 MessEV in Verbindung mit Anlage 7 MessEV grundsätzlich 6 Jahre.
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