Zähler und Zählerstände
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Treffen Sie die Auswahl "Zähler und Zählerstände", wenn für jede Einheit ein entsprechender Zähler für den Heizungsverbrauch und ein Zähler für den Warmwasserverbrauch verbaut ist, und Ihnen die jeweiligen Zählerstände vorliegen.

Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit Klick auf "Weiter", um auf der nächsten Seite die jeweiligen Verbräuche eintragen zu können.

Im ersten Schritt tragen Sie den jeweiligen Gesamtwasserverbrauch ein. Klicken Sie dazu im Bereich „Gesamtverbrauch“ auf „Verbrauch eintragen“.

Gemeint ist hierbei der Warmwasserverbrauch des gesamten Gebäudes.

Sie haben nun die Auswahl, ob die Erwärmung der Heizung und des Warmwassers über zwei voneinander getrennte Systeme erfolgt (bspw. bei einer Zentralheizung bei der in den einzelnen Einheiten z. B. elektrische Durchlauferhitzer zur Erwärmung des Warmwassers angebracht sind) oder ob die Erwärmung der Heizung und des Warmwassers über das gleiche System erfolgt.
Eine Anleitung für "Gleiches Systeme" finden Sie hier:
Gleiches System für Heizung und WarmwasserEine Anleitung für "Getrennte Systeme" finden Sie hier:
Wenn nach Zählerständen abgerechnet wird, müssen die Zähler grundsätzlich eichrechtlich verwendbar sein. Nach § 37 MessEG dürfen Messgeräte nach Ablauf der Eichfrist nicht ungeeicht verwendet werden.
Für Wasserzähler beträgt die Eichfrist nach § 34 MessEV in Verbindung mit Anlage 7 MessEV grundsätzlich 6 Jahre.
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