Jahr und Objekt

1. Abrechnungsjahr auswählen
Wählen Sie zunächst das Jahr aus, für das Sie die Betriebskostenabrechnung erstellen möchten. Für dieses Jahr werden anschließend die hinterlegten Einnahmen, Ausgaben, Umlageschlüssel und Einheiten berücksichtigt.
Bei Wohnraummietverhältnissen muss die Betriebskostenabrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden.
Für das Abrechnungsjahr 2026 bedeutet das zum Beispiel, dass die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum 31.12.2027 zugehen muss.
Nach Ablauf dieser Frist kann der Vermieter eine Nachforderung in der Regel nicht mehr geltend machen, außer er hat die verspätete Abrechnung nicht zu vertreten. Der Mieter wiederum hat nach Zugang der Abrechnung grundsätzlich zwölf Monate Zeit, Einwendungen gegen die Abrechnung mitzuteilen. Grundlage ist § 556 Abs. 3 BGB.
Die Frist bezieht sich auf den Zugang beim Mieter, nicht auf das Erstellungsdatum oder den Versand der Betriebskostenabrechnung. Wenn Sie die Betriebskostenabrechnung über Immodio bereitstellen, können Sie digital nachweisen, wenn Ihr Mieter die Betriebskostenabrechnung eingesehen hat.
Wohnflächen der Einheiten prüfen
Nach der Objektauswahl listet Immodio die einzelnen Einheiten des ausgewählten Objekts auf.
Prüfen Sie hier, ob für jede Einheit die korrekte Wohnfläche hinterlegt ist. Die Fläche der Einheit ist wichtig, wenn Kosten nach Wohn- oder Nutzfläche verteilt werden. Fehlt die Größe oder ist sie nicht korrekt gepflegt, kann eine ordnungsgemäße Abrechnung nicht durchgeführt werden.
Die Größe einer Einheit wird im Bereich Immobilien bei den jeweiligen Grunddaten der Einheit hinterlegt. Falls die Fläche noch fehlt, können Sie diese auch direkt an dieser Stelle nachpflegen, bevor Sie mit der Betriebskostenabrechnung fortfahren.
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