Bereits vorhandene Heizkosten- und Warmwasserabrechnung verwenden
In diesem Bereich finden Sie weiterführende Informationen zur korrekten Anlage von Buchungen, wenn für das Objekt bereits eine Heizkosten- und Warmwasserabrechnung vorliegt.
Das ist z. B. der Fall, wenn Sie mit einem Messdienstleister oder Abrechnungsdienstleister zusammenarbeiten oder es sich bei dem Objekt um eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) handelt.
In diesem Fall müssen Sie eine Heizkostenabrechnung nicht selbst in Immodio durchführen, sondern lediglich die einzelnen Positionen der Heizkostenabrechnung korrekt verbuchen.
Heiz- und Warmwasserkosten
Im Tab „Heiz- und Warmwasserkosten“ werden alle Buchungen angezeigt, die für die Heizkosten- und Warmwasserabrechnung relevant sind.
Hier sehen Sie die erfassten Kostenpositionen, die im Rahmen der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden sollen. Dazu können z. B. Kosten für Heizung, Warmwasser, Wartung, Eichung oder Zähler gehören.

Wann werden hier Buchungen angezeigt?
Buchungen erscheinen in diesem Tab, wenn sie unter Einnahmen und Ausgaben angelegt und einer passenden Kostenart für Heiz- oder Warmwasserkosten zugeordnet wurden.
Wenn Ihnen bereits eine fertige Heizkosten- und Warmwasserabrechnung vorliegt, können Sie die darin enthaltenen Positionen unter Einnahmen und Ausgaben erfassen und direkt auf die jeweiligen Mietverhältnisse buchen. Die entsprechenden Buchungen werden anschließend hier angezeigt.
Relevante Buchungen, wenn Ihnen eine fertige Heizkostenabrechnung bereits vorliegt
Zunächst muss unterschieden werden, ob es sich bei dem Objekt, für welches Ihnen die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung bereits vorliegt, um eine Wohnungseigentümergemeinschat (WEG) handelt, da Immodio hierfür eigene Kategorien für die Buchung bereitstellt.
1. Das Objekt ist Teil einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft)
1.1 Objekt hat eine Zentralheizung (WEG)
Heizung und Warmwasser laut WEG-Abrechnung

Diese Kategorie verwenden Sie, wenn die vermietete Einheit Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist und Ihnen bereits eine fertige WEG-Abrechnung bzw. Hausgeldabrechnung vorliegt.
Buchen Sie hier die Kosten für Heizung und Warmwasser, wenn das Objekt eine Zentralheizung besitzt und somit die Kosten für Heizung und Warmwasser in der WEG-Abrechnung gemeinsam ausgewiesen werden.
Was kann hier gebucht werden?
Buchen Sie hier nur den Anteil, der laut WEG-Abrechnung auf Ihre vermietete Einheit entfällt und sich auf Heizung und Warmwasser bezieht.
Dazu können zum Beispiel gehören:
Heizkosten
Warmwasserkosten
Brennstoff- oder Energiekosten
Wartung und Reinigung der Heizungsanlage
Kosten für Verbrauchserfassung, Abrechnung oder Messdienste
sonstige laufende Kosten der zentralen Heizungs- und Warmwasserversorgung
Zuordnung
Wählen Sie bei der Zuordnung „Einheit“ aus und anschließend die betroffene vermietete Einheit. Die Kosten werden dadurch direkt dieser Einheit zugeordnet und anschließend in der Betriebskostenabrechnung für das zugehörige Mietverhältnis berücksichtigt.
Wann diese Kategorie nicht verwendet werden soll
Verwenden Sie diese Kategorie nicht, wenn die WEG-Abrechnung Heizkosten und Warmwasserkosten getrennt ausweist.
In diesem Fall buchen Sie die Beträge separat in die passenden Kategorien:
Warmwasser laut WEG-Abrechnung
1.1 Objekt hat getrennte Systeme für Heizung und Warmwasser (WEG)
1.1.1 Kosten für die Heizung in der WEG
Heizung laut WEG-Abrechnung

Diese Kategorie verwenden Sie, wenn die vermietete Einheit Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist und Ihnen bereits eine fertige WEG-Abrechnung bzw. Hausgeldabrechnung vorliegt.
Buchen Sie hier ausschließlich die Heizkosten, wenn diese in der WEG-Abrechnung getrennt von den Warmwasserkosten ausgewiesen werden. Das ist typischerweise der Fall, wenn Objekt getrennte Systeme für die Heizung und Warmwassererzeugung vorhanden sind, die WEG-Verwaltung die Kosten für Heizung und Warmwasser bereits auf Ihre Einheit verteilt hat und in der Abrechnung ein eigener Betrag für die Heizung angegeben ist.
Was kann hier gebucht werden?
Buchen Sie hier nur den Anteil, der laut WEG-Abrechnung auf Ihre vermietete Einheit entfällt und sich auf die Heizung bezieht.
Dazu können zum Beispiel gehören:
Heizkosten laut WEG-Abrechnung
Brennstoff- oder Energiekosten für die Heizung
Wartung, Reinigung oder Bedienung der Heizungsanlage
Kosten für Messdienste, Verbrauchserfassungen oder Heizkostenabrechnungen
sonstige laufende Kosten der Wärmeversorgung
Zuordnung
Wählen Sie bei der Zuordnung „Einheit“ aus und anschließend die betroffene vermietete Einheit. Die Kosten werden dadurch direkt dieser Einheit zugeordnet und anschließend in der Betriebskostenabrechnung für das zugehörige Mietverhältnis berücksichtigt.
Wann diese Kategorie nicht verwendet werden soll
Verwenden Sie diese Kategorie nicht, wenn Heizung und Warmwasser in der WEG-Abrechnung nicht getrennt ausgewiesen werden. In diesem Fall buchen Sie den gemeinsamen Betrag auf die Kategorie „Heizung und Warmwasser laut WEG-Abrechnung“.
Wenn neben den Kosten für die Heizung zusätzlich ein separater Betrag für Warmwasser ausgewiesen ist, buchen Sie diesen nicht hier, sondern in der Kategorie „Warmwasser laut WEG-Abrechnung“.
1.1.2 Kosten für Warmwasser in der WEG
Warmwasser laut WEG-Abrechnung

Diese Kategorie verwenden Sie, wenn die vermietete Einheit Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist und Ihnen bereits eine fertige WEG-Abrechnung bzw. Hausgeldabrechnung vorliegt.
Buchen Sie hier ausschließlich die Warmwasserkosten, wenn diese in der WEG-Abrechnung getrennt von den Heizkosten ausgewiesen werden. Das ist typischerweise der Fall, wenn Objekt getrennte Systeme für die Heizung und Warmwassererzeugung vorhanden sind, die WEG-Verwaltung die Kosten für Heizung und Warmwasser bereits auf Ihre Einheit verteilt hat und in der Abrechnung ein eigener Betrag für das Warmwasser angegeben ist.
Was kann hier gebucht werden?
Buchen Sie hier nur den Anteil, der laut WEG-Abrechnung auf Ihre vermietete Einheit entfällt und sich auf die Warmwasserversorgung bezieht.
Dazu können zum Beispiel gehören:
Warmwasserkosten laut WEG-Abrechnung
Kosten für die Erwärmung des Wassers
anteilige Energiekosten für die Warmwasserbereitung
Wartung, Reinigung oder Bedienung der Warmwasserversorgungsanlage
Kosten für Messdienste, Verbrauchserfassungen oder Abrechnungen
sonstige laufende Kosten der zentralen Warmwasserversorgung
Zuordnung
Wählen Sie bei der Zuordnung „Einheit“ aus und anschließend die betroffene vermietete Einheit. Die Kosten werden dadurch direkt dieser Einheit zugeordnet und anschließend in der Betriebskostenabrechnung für das zugehörige Mietverhältnis berücksichtigt.
Wann diese Kategorie nicht verwendet werden soll
Verwenden Sie diese Kategorie nicht, wenn Heizung und Warmwasser in der WEG-Abrechnung gemeinsam ausgewiesen werden und kein separater Warmwasserbetrag vorhanden ist.
In diesem Fall buchen Sie den gemeinsamen Betrag auf die Kategorie „Heizung und Warmwasser laut WEG-Abrechnung“.
Wenn neben den Kosten für Warmwasser zusätzlich ein separater Betrag für Heizung ausgewiesen ist, buchen Sie diesen nicht hier, sondern in der Kategorie „Heizung laut WEG-Abrechnung“.
2. Das Objekt ist NICHT Teil einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft)
Kosten für Ablesung der Zähler, Zählerablesung, Erstellung der Heizkostenabrechnung

Diese Kategorie verwenden Sie für Kosten, die im Zusammenhang mit der Ablesung von Zählern sowie mit der Erstellung der Heizkosten- und Warmwasserabrechnung entstanden sind.
Dazu gehören zum Beispiel Kosten für:
die (digitale) Ablesung von Zählern wie bspw. Heizkostenverteilern, Wärmemengenzählern oder Warmwasserzählern
die Erfassung und Auswertung der Verbrauchswerte
die Erstellung der Heizkostenabrechnung durch einen externen Dienstleister
Abrechnungsgebühren des Messdienstleisters
Wählen Sie diese Kategorie, wenn Ihnen in der fertigen Heizkosten- und Warmwasserabrechnung entsprechende Positionen für Ablesung, Verbrauchserfassung oder Abrechnungserstellung ausgewiesen werden.
Auch einen Teil der Tarif-Gebühren, welche Sie für die Nutzung von Immodio bezahlen, können Sie im Rahmen der Heizkostenabrechnung auf Ihre Mieter umlegen. Die jeweils angemessene Höhe des umlegbaren Betrages gilt es im Einzelfall zu prüfen.
Zuordnung
Diese Kosten werden in Immodio dem Eigentümer zugeordnet. Wählen Sie daher unter Zuordnung den entsprechenden Eigentümer aus.
Miete, Eichung, Wartung für Heizungszähler

Diese Kategorie verwenden Sie für Kosten, die im Zusammenhang mit den Heizungszählern entstanden sind.
Dazu gehören zum Beispiel Kosten für:
die Miete von Heizungs- und Warmwasserzählern
die Eichung von Heizungs- und Warmwasserzählern
die Wartung oder den Austausch von Heizungs- und Warmwasserzählern
Zuordnung
Wählen Sie bei der Zuordnung „Objekt“ aus und anschließend das betroffene Objekt.
Die Kosten werden dadurch dem gesamten Objekt zugeordnet und im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter verteilt.
Wichtig
Buchen Sie hier nur Kosten, die sich direkt auf Heizungs- und Warmwasserzähler beziehen.
Kosten für Kaltwasserzähler oder andere Zählerarten sollten nicht unter dieser Kategorie gebucht werden, sondern unter der jeweils passenden Kostenart.
Kosten für Ablesung der Zähler, Zählerablesung, Erstellung der Heizkostenabrechnung und Wasserabrechnung

Ablese- und Abrechnungskosten sind grundsätzlich umlagefähig, aber nicht jede Abrechnungstätigkeit ist umlagefähig. Die jährliche Heizkostenabrechnung durch einen Messdienstleister fällt unter die HeizkostenV, die allgemeine Erstellung der Betriebskostenabrechnung bspw. durch eine Verwaltung oder den Vermieter zählt dagegen zu denVerwaltungskosten und wird in die Kategorie "Verwaltungskosten, Kosten für Hausverwaltung (nicht umgelegt auf Mieter)" gebucht.
In dieser Kategorie erfassen Sie dementsprechend Kosten, die für die Ablesung von Verbrauchswerten und die Erstellung der verbrauchsabhängigen Heiz-, Warmwasser- oder Wasserabrechnung entstehen. Dazu gehören vor allem Leistungen eines Messdienstleisters oder Abrechnungsunternehmens, die erforderlich sind, um die erfassten Verbrauchswerte auszulesen, zu berechnen und auf die einzelnen Nutzer zu verteilen.
Typische Kosten in dieser Kategorie sind:
Kosten für die jährliche Ablesung von Heizkostenverteilern,
Kosten für die Auslesung von Wärmezählern,
Kosten für die Auslesung von Warmwasserzählern,
Kosten für die Auslesung von Kaltwasserzählern,
Kosten für die Erstellung der Heizkostenabrechnung,
Kosten für die Erstellung der Warmwasserabrechnung,
Kosten für die Berechnung und Aufteilung der Verbrauchswerte,
Kosten für die Verarbeitung der Ablesewerte,
sowie Kosten für gesetzlich erforderliche Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen, soweit diese vom Messdienstleister für Heizung oder Warmwasser berechnet werden.
Wichtig: Allgemeine Verwaltungskosten gehören nicht hierher
Nicht umlagefähig sind allgemeine Verwaltungskosten. Dazu gehören zum Beispiel Kosten für Buchhaltung oder die allgemeine Erstellung der gesamten Betriebskostenabrechnung.
Anders ist es bei der speziellen Heizkosten-, Warmwasser- oder Wasserabrechnung durch einen Messdienstleister. Diese Kosten hängen unmittelbar mit der Verbrauchserfassung und Kostenverteilung zusammen und können grundsätzlich umgelegt werden, wenn die Umlage von Betriebskosten mietvertraglich vereinbart ist.
Zwischenablesung bei Mieterwechsel
Der BGH hat entschieden, dass Kosten der Verbrauchserfassung und Abrechnung, die wegen des Auszugs eines Mieters vor Ablauf der Abrechnungsperiode entstehen, grundsätzlich keine laufenden Betriebskosten, sondern Verwaltungskosten sind, sofern keine abweichende vertragliche Regelung besteht (vgl. BGH, 14.11.2007 - VIII ZR 19/07).
Bei einem Mieterwechsel innerhalb des Abrechnungszeitraums ist idR. eine Zwischenablesung erforderlich.
Die Kosten einer solchen Zwischenablesung oder Nutzerwechselgebühr sollten jedoch nicht automatisch als laufende Ablese- und Abrechnungskosten auf alle Mieter verteilt werden. Sie entstehen nicht regelmäßig, sondern wegen eines konkreten Nutzerwechsels. Deshalb sollten sie nur dann weiterberechnet werden, wenn hierfür eine wirksame vertragliche Grundlage besteht oder der Einzelfall rechtlich geprüft wurde.
Wenn Sie als Vermieter selbst ablesen
Wenn Sie die Zähler selbst ablesen, entstehen möglicherweise keine externen Ablesekosten.
Eigene Arbeitsleistungen des Vermieters können bei Betriebskosten grundsätzlich nur unter engen Voraussetzungen angesetzt werden. Maßstab sind die Kosten, die für eine gleichwertige Leistung eines Dritten angefallen wären. Umsatzsteuer darf dabei nicht angesetzt werden, wenn sie tatsächlich nicht entstanden ist.
Voraussetzungen für Vermieter-Eigenleistung
Fiktive Kosten als Maßstab wählen / Drittanbieter-Prinzip Wenn Sie als Vermieter selbst ablesen, müssen Sie sich an den fiktiven Kosten orientieren, die entstanden wären, wenn Sie einen Messdienstleister beauftragt hätten. Als Nachweis dienen meist Vergleichsangebote oder gängige Kostentabellen.
Die Umsatzsteuer abziehen / Nettobetrag-Pflicht Da der Vermieter privat keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) für seine eigene Arbeit zahlt, darf er diese auch nicht auf die Mieter umlegen. Es darf nur der Nettobetrag des fiktiven Drittangebots abgerechnet werden.
Gleiche Wirtschaftlichkeit einhalten / Wirtschaftlichkeitsgebot Die selbst berechneten Kosten dürfen nicht höher sein als die eines professionellen Dienstleisters. Brauchen Sie als Vermieter für das Ablesen drei Tage, dürfen Sie dennoch nur den Betrag ansetzen, den ein Profi für das gleiche Ergebnis in bspw. 60-Minuten-Arbeit verlangt hätte.
Detailliert aufschlüsseln / Nachweispflicht In der Abrechnung muss genau stehen, welche Leistung erbracht wurde (z. B. „Eigene Arbeitsleistung: Ablesen der Zähler am [Datum]“). Der Mieter hat das Recht, die Kalkulationsgrundlage einzusehen und Sie als Vermieter müssen belegen können, woher die fiktiven Vergleichspreise stammen.
Betriebsstrom, Strom für Heizung

Der BGH hat entschieden (BGH, Urteil v. 3.6.2016, V ZR 166/15), dass der Betriebsstrom der Heizungsanlage nicht einfach als Teil des Allgemeinstroms abgerechnet werden darf. Als Vermieter müssen Sie somit den Betriebsstrom für die Aggregate, von denen die Wärmeerzeugung abhängt, gesondert ermitteln. Gibt es keinen Zwischenzähler, ist eine Schätzung zulässig, aber die Grundlagen der Schätzung müssen offengelegt werden.
Betriebsstrom ist der Strom, der für den laufenden Betrieb der Heizungsanlage benötigt wird. Dazu gehören zum Beispiel Stromkosten für Brenner, Pumpen, Steuerung, Regelung, Gebläse oder andere technische Komponenten der Anlage.
Am genauesten ist ein eigener Zwischenzähler für die Heizungsanlage. Dann kann der tatsächliche Stromverbrauch direkt erfasst und als Betriebsstrom gebucht werden.
Wenn kein Zwischenzähler vorhanden ist, kann der Betriebsstrom geschätzt werden. Die Schätzung muss nachvollziehbar sein, zum Beispiel anhand der Anschlusswerte der Pumpen und Steuergeräte, der geschätzten Laufzeiten und des Strompreises. Alternativ kann eine fachliche Einschätzung durch einen Heizungsfachbetrieb oder Messdienstleister verwendet werden.
Wenn der Betriebsstrom zunächst in der Hausstromrechnung enthalten ist, sollte er dort abgezogen und separat als Betriebsstrom der Heizungsanlage erfasst werden.
Beispiel einer Schätzmethode:
Eine Umwälzpumpe hat eine Leistung von 80 Watt und läuft geschätzt 4.000 Stunden im Jahr.
Wenn keine genaueren Daten vorliegen, kann der Betriebsstrom in der Praxis häufig anhand eines angemessenen Prozentsatzes der Brennstoffkosten geschätzt werden oder eine fachliche Einschätzung durch den Heizungsfachbetrieb oder den Messdienstleister eingeholt werden.
2.1 Objekt hat getrennte Systeme für Heizung und Warmwasser
2.1.1 Kosten für die Heizung
Kosten für Heizung inkl. Wartung, keine Reparaturen (umgelegt auf Mieter)

Diese Kategorie verwenden Sie, wenn das Objekt nicht Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist und die Heizung und das Warmwasser über getrennte Systeme erzeugt werden.
Buchen Sie hier alle laufenden und umlagefähigen Kosten, die ausschließlich mit der Beheizung des Objekts zusammenhängen. Kosten für die Warmwasserbereitung werden separat in der dafür vorgesehenen Kategorie "Alle Kosten für Warmwasser inkl. Wartung, keine Reparaturen" erfasst.
Was kann hier gebucht werden?
Dazu können zum Beispiel gehören:
Brennstoff- oder Energiekosten für die Heizung,
Kosten für Heizöl, Gas oder andere Heizenergieträger,
Wartung und Reinigung der Heizungsanlage,
Kosten für die Bedienung und Überwachung der Heizungsanlage,
laufende Kosten für den Betrieb der Heizungsanlage,
sonstige laufende Kosten der Wärmeversorgung.
Zuordnung
Wählen Sie bei der Zuordnung „Objekt“ aus und anschließend das betroffene Objekt.
Die Kosten werden dadurch dem gesamten Objekt zugeordnet und im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die zugehörigen Mietverhältnisse verteilt.
Wann diese Kategorie nicht verwendet werden soll
Verwenden Sie diese Kategorie nicht, wenn Heizung und Warmwasser über dasselbe System erzeugt werden und die hierfür entstandenen Kosten nicht getrennt werden können. Buchen Sie die Kosten in diesem Fall gemeinsam in der Kategorie "Heizung und Warmwasser".
Separat entstandene Kosten für die Warmwasserbereitung gehören nicht in diese Kategorie, sondern unter "Alle Kosten für Warmwasser inkl. Wartung, keine Reparaturen".
Buchen Sie hier ausschließlich laufende Betriebskosten. Kosten für Reparaturen, die Beseitigung von Defekten, Ersatzteile, größere Erneuerungen oder den Austausch der Heizungsanlage dürfen nicht als Heizkosten auf die Mieter umgelegt und daher nicht in dieser Kategorie erfasst werden.
2.1.2 Kosten für Warmwasser
Alle Kosten für Warmwasser inkl. Wartung, keine Reparaturen (umgelegt auf Mieter)

Diese Kategorie verwenden Sie, wenn das Objekt nicht Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist und Heizung und Warmwasser über getrennte Systeme erzeugt werden.
Buchen Sie hier alle laufenden und umlagefähigen Kosten, die ausschließlich mit der Warmwasserbereitung und Warmwasserversorgung des Objekts zusammenhängen. Die Kosten für die Beheizung des Objekts werden separat in der dafür vorgesehenen Kategorie "Kosten für Heizung inkl. Wartung, keine Reparaturen" erfasst.
Was kann hier gebucht werden?
Dazu können z. B. gehören:
Energiekosten für die Warmwasserbereitung,
Kosten für Gas, Strom, Heizöl oder andere Energieträger, soweit sie ausschließlich der Warmwasserbereitung zuzuordnen sind,
Kosten für den Betrieb der Warmwasserversorgungsanlage,
Wartung und Reinigung der Anlage zur Warmwasserbereitung,
Kosten für die Bedienung und Überwachung der Warmwasserversorgungsanlage,
sonstige laufende Kosten der zentralen Warmwasserversorgung.
Zuordnung
Wählen Sie bei der Zuordnung „Objekt“ aus und anschließend das betroffene Objekt.
Die Kosten werden dadurch dem gesamten Objekt zugeordnet und im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die zugehörigen Mietverhältnisse verteilt.
Wann diese Kategorie nicht verwendet werden soll
Verwenden Sie diese Kategorie nicht, wenn Heizung und Warmwasser über das gleiche System erzeugt werden und die hierfür entstandenen Kosten nicht zuverlässig getrennt werden können. Buchen Sie die Kosten in diesem Fall gemeinsam in der Kategorie „Heizung und Warmwasser“.
Separat entstandene Kosten für die Beheizung des Objekts gehören nicht in diese Kategorie, sondern unter „Kosten für die Heizung“.
Wichtig
Buchen Sie hier ausschließlich laufende Betriebskosten.
Nicht in diese Kategorie gehören insbesondere:
Reparaturen an der Warmwasserversorgungsanlage,
die Beseitigung von Defekten,
Kosten für Ersatzteile,
größere Instandsetzungs- oder Erneuerungsmaßnahmen,
der vollständige Austausch der Warmwasseranlage.
Solche Kosten sind keine laufenden Warmwasserkosten und dürfen daher nicht über diese Kategorie auf die Mieter umgelegt werden.
2.2 Objekt hat das gleiche/gemeinsame Systeme für Heizung und Warmwasser
2.2.1 Kosten für Heizung UND Warmwasser
Heizung und Warmwasser (umgelegt auf Mieter)

Diese Kategorie verwenden Sie, wenn das Objekt nicht Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist und die Heizung der Räume sowie das Warmwasser über das gleiche System versorgt werden, beispielsweise über eine Zentralheizung.
Buchen Sie hier die laufenden und umlagefähigen Kosten, die gemeinsam für die Beheizung des Objekts und die Warmwasserbereitung entstehen. Eine getrennte Erfassung als Heiz- und Warmwasserkosten ist in dieser Kategorie nicht erforderlich.
Was kann hier gebucht werden?
Dazu können z. B. gehören:
Kosten für Heizöl, Gas oder andere Brennstoffe,
Stromkosten für den Betrieb der Heizungs- und Warmwasseranlage,
Energiekosten für Heizung und Warmwasserbereitung,
Wartung und Reinigung der gemeinsamen Anlage,
Kosten für die Bedienung und Überwachung der Anlage,
sonstige laufende Kosten der gemeinsamen Wärme- und Warmwasserversorgung.
Zuordnung
Wählen Sie bei der Zuordnung „Objekt“ aus und anschließend das betroffene Objekt.
Die Kosten werden dadurch dem gesamten Objekt zugeordnet und im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die zugehörigen Mietverhältnisse verteilt.
Wann diese Kategorie nicht verwendet werden soll
Verwenden Sie diese Kategorie nicht, wenn Heizung und Warmwasser über getrennte Systeme erzeugt werden oder die jeweiligen Kosten eindeutig getrennt ermittelt werden können.
Buchen Sie die Beträge in diesem Fall separat in den Kategorien:
„Alle Kosten für Heizung inkl. Wartung, keine Reparaturen“
„Alle Kosten für Warmwasser inkl. Wartung, keine Reparaturen“
Die Trennung in eigene Heiz- und Warmwasserkategorien ist für Nicht-WEG-Objekte mit getrennten Systemen ausdrücklich vorgesehen.
Wichtig
Buchen Sie hier ausschließlich laufende Betriebskosten.
Nicht in diese Kategorie gehören insbesondere:
Reparaturen und die Beseitigung von Defekten,
Ersatzteile,
größere Instandsetzungsmaßnahmen,
Modernisierungen,
der vollständige Austausch der Heizungs- oder Warmwasseranlage.
Kosten für die Ablesung von Zählern, die Erstellung der Heizkostenabrechnung sowie die Miete, Eichung oder Wartung von Heizungszählern sollten ebenfalls in den dafür vorgesehenen separaten Kategorien gebucht werden.
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