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# Heizkosten- und Warmwasserabrechnung nicht benötigt

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Buchungen in der Kategorie Heiz- und Warmwasserkosten sind bei der Auswahl "Heizkosten- und Warmwasserabrechnung nicht benötigt" nicht notwendig zu erfassen.
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**Wann ist keine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung nicht erforderlich?**

Eine separate verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung ist nicht erforderlich, wenn die Heizkostenverordnung für das Objekt nicht gilt oder eine gesetzliche Ausnahme vorliegt. Das betrifft insbesondere:

* Wohnungen mit eigener Heizung oder Warmwasserbereitung, bei denen die Nutzer ihre Energiekosten direkt mit dem Versorger abrechnen,
* Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, sofern vertraglich eine andere Abrechnung vereinbart wurde,
* Gebäude mit einem Heizwärmebedarf unter 15 kWh/(m²·Jahr),
* Fälle, in denen eine Verbrauchserfassung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unverhältnismäßig ist,
* bestimmte Wohn-, Pflege-, Studenten- oder Lehrlingsheime sowie
* behördlich genehmigte Sonderfälle und bestimmte überwiegend solar-, abwärme- oder wärmerückgewinnungsversorgte Gebäude.

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*Stand: August 2026. Im Zweifelsfall sollte die konkrete Vertrags- und Versorgungssituation rechtlich geprüft werden.*
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