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Heizkosten- und Warmwasserabrechnung nicht benötigt

Buchungen in der Kategorie Heiz- und Warmwasserkosten sind bei der Auswahl "Heizkosten- und Warmwasserabrechnung nicht benötigt" nicht notwendig zu erfassen.

Wann ist keine Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung nicht erforderlich?

Eine separate verbrauchsabhängige Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung ist nicht erforderlich, wenn die Heizkostenverordnung für das Objekt nicht gilt oder eine gesetzliche Ausnahme vorliegt. Das betrifft insbesondere:

  • Wohnungen mit eigener Heizung oder Warmwasserbereitung, bei denen die Nutzer ihre Energiekosten direkt mit dem Versorger abrechnen,

  • Gebäude mit höchstens zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, sofern vertraglich eine andere Abrechnung vereinbart wurde,

  • Gebäude mit einem Heizwärmebedarf unter 15 kWh/(m²·Jahr),

  • Fälle, in denen eine Verbrauchserfassung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unverhältnismäßig ist,

  • bestimmte Wohn-, Pflege-, Studenten- oder Lehrlingsheime sowie

  • behördlich genehmigte Sonderfälle und bestimmte überwiegend solar-, abwärme- oder wärmerückgewinnungsversorgte Gebäude.

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