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# Wasser und Abwasser

<figure><img src="/files/R590fvgVX2cOv25nqUF2" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

### Übliche Buchungen für diesen Teil der Abrechnung

In diesem Bereich finden Sie typische Kostenarten, die im Rahmen der Abrechnung für **Wasser und Abwasser** häufig erfasst werden. Die Übersicht dient als Orientierung und hilft Ihnen dabei, die passenden Buchungskategorien für Ihre Belege, Gebührenbescheide oder Abrechnungen auszuwählen.

Die Auflistung ist nicht abschließend. Je nach Objekt, Versorger, Gemeinde oder vertraglicher Vereinbarung können weitere Kostenpositionen vorkommen oder einzelne Positionen anders bezeichnet sein. Entscheidend ist immer, welche Kosten tatsächlich angefallen sind, ob sie umlagefähig sind und welcher Kategorie sie inhaltlich zugeordnet werden können.

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<summary>Alle Kosten für Entwässerung, Abfluss, Abwasser, Wartung, <strong>keine</strong> Reparaturen</summary>

<figure><img src="/files/mkxEaVr2SsP0vfNXQCE3" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für Kosten, die im Zusammenhang mit der **Entwässerung des Objekts** entstanden sind und auf die Mieter umgelegt werden sollen.

Dazu gehören insbesondere Kosten für:

* Abwassergebühren
* Schmutzwassergebühren
* Niederschlagswasser- oder Regenwassergebühren
* Kanalgebühren
* Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung
* laufende Betriebskosten einer privaten Entwässerungsanlage, zum Beispiel einer Kleinkläranlage oder Sammelgrube
* Kosten für den Betrieb einer Entwässerungspumpe oder Hebeanlage
* regelmäßige Wartungs- oder Reinigungskosten, soweit sie dem laufenden Betrieb der Entwässerungsanlage dienen
* Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung
* Kosten des Betriebs einer nicht öffentlichen Entwässerungsanlage oder Entwässerungspumpe

#### Wann diese Kategorie verwendet werden soll

Wählen Sie diese Kategorie, wenn Ihnen eine Rechnung, ein Gebührenbescheid oder eine Abrechnung für **Abwasser, Entwässerung, Kanal oder Schmutzwasser** vorliegt.

#### Wichtig

Buchen Sie hier nur **laufende Kosten** der Entwässerung. Reparaturen, Instandhaltungen oder Instandsetzungen dürfen **nicht** auf die Mieter umgelegt werden. § 1 Abs. 2 BetrKV schließt Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten ausdrücklich von den Betriebskosten aus.

Nicht in diese Kategorie gehören zum Beispiel:

* Reparatur einer Abwasserleitung
* Austausch oder Erneuerung einer defekten Entwässerungspumpe
* Beseitigung eines Rohrbruchs
* Sanierung von Kanalleitungen
* einmalige Anschlusskosten oder Kanalbaubeiträge
* sonstige Maßnahmen zur Behebung eines Schadens

{% hint style="info" %}
Solche Kosten sind **vom Vermieter zu tragen** und dürfen **nicht** als Betriebskosten auf die Mieter verteilt werden.
{% endhint %}

</details>

<details>

<summary>Alle Kosten für Wasserversorgung inkl. Wartung, keine Reparaturen</summary>

<figure><img src="/files/ToACk5bEm8ABZHWYycBc" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für Kosten, die im Zusammenhang mit der **Versorgung des Objekts mit Frischwasser bzw. Kaltwasser** entstanden sind und auf die Mieter umgelegt werden sollen.

Dazu gehören insbesondere:

* Kosten für den tatsächlichen Wasserverbrauch
* Wartungskosten für Wasserzähler
* Grundgebühren des Wasserversorgers
* Kosten für die Lieferung von Frischwasser
* laufende Kosten einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage
* laufende Kosten einer Wasseraufbereitungsanlage, z. B. Filteranlage oder Enthärtungsanlage
* Aufbereitungsstoffe, z. B. Filtermaterial oder Enthärtungsmittel
* Wartungskosten für Wassermengenregler oder Anlagen der Wasserversorgung
* Kosten für Druckerhöhungsanlagen, wenn diese für die Wasserversorgung des Gebäudes erforderlich sind

Diese Kategorie gehört zum Bereich **Wasser und Abwasser**, betrifft aber nur die **Wasserversorgung**. Abwasser, Entwässerung und Niederschlagswasser buchen Sie auf die dafür vorgesehene Kategorie "[Alle Kosten für Entwässerung, Abfluss, Abwasser, Wartung, **keine** Reparaturen](#alle-kosten-fur-entwasserung-abfluss-abwasser-wartung-keine-reparaturen)".

#### Nicht in diese Kategorie buchen

Buchen Sie hier **keine** Reparaturen, Instandhaltungen oder Erneuerungen. Nicht umlagefähig sind zum Beispiel:

* Reparatur einer Wasserleitung
* Beseitigung eines Rohrbruchs
* Austausch defekter Anlagenteile
* Sanierung oder Erneuerung der Wasserinstallation
* erstmalige Anschaffung oder Einbau neuer Wasserzähler
* Wasserverbrauch, der durch Baumaßnahmen oder einen Rohrbruch entstanden ist

Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten sind **keine** Betriebskosten und dürfen daher **nicht** auf die Mieter umgelegt werden.

{% hint style="info" %}
Auch Mehrkosten durch einen Wasserrohrbruch gelten **nicht** als regulärer Wasserverbrauch und sind deshalb grundsätzlich **nicht** umlagefähig.
{% endhint %}

#### Besonderheiten

Wenn im Objekt Wasserzähler vorhanden sind und der Verbrauch je Einheit erfasst wird, sollten die Wasserkosten verbrauchsabhängig verteilt werden. § 556a BGB sieht vor, dass verbrauchsabhängige Betriebskosten nach einem Maßstab umzulegen sind, der dem unterschiedlichen Verbrauch Rechnung trägt.

Grundgebühren und andere verbrauchsunabhängige Bestandteile der Wasserversorgung dürfen im Regelfall gemeinsam mit den Verbrauchskosten verteilt werden. Der BGH hat dies für die Kaltwasserversorgung grundsätzlich zugelassen, weist aber darauf hin, dass dies nicht uneingeschränkt gilt, insbesondere bei erheblichem Leerstand.

{% hint style="info" %}
Wasserzählerkosten wie Miete, Eichung oder Wartung sind zwar grundsätzlich Teil der Wasserversorgung. Da Immodio hierfür jedoch eine eigene Kategorie anbietet (siehe [Miete, Eichung, Wartung für Wasserzähler](#miete-eichung-wartung-fur-wasserzahler)), sollten diese Kosten dort gebucht werden.
{% endhint %}

</details>

<details>

<summary>Miete, Eichung, Wartung für Wasserzähler</summary>

<figure><img src="/files/0GmJPiPyKja8W76KXdRv" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für Kosten, die im Zusammenhang mit **Wasserzählern** entstanden sind und laut Abrechnung auf die Mieter umgelegt werden sollen.

Dazu gehören zum Beispiel:

* Miete oder Leasing von Wasserzählern
* Kosten für die Nutzung oder Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern
* Eichkosten oder Kosten für den Austausch, wenn dieser anstelle einer notwendigen Eichung erfolgt
* laufende Service- oder Wartungskosten für Wasserzähler

Die Kosten für Wasserzähler gehören zu den Kosten der Wasserversorgung nach § 2 Nr. 2 BetrKV.

#### Wann diese Kategorie verwendet werden soll

Wählen Sie diese Kategorie, wenn Ihnen eine Rechnung oder Abrechnung vorliegt, in der Kosten für **Kaltwasserzähler** oder allgemeine Wasserzähler ausgewiesen sind.

Diese Kategorie gehört zum Bereich Wasser und Abwasser. Sie ist **nicht** für Heizungszähler, Warmwasserzähler innerhalb der Heiz- und Warmwasserabrechnung oder andere Zählerarten gedacht.

{% hint style="info" %}
Nach der Mess- und Eichverordnung beträgt die Eichfrist für Kalt- und Warmwasserzähler derzeit grundsätzlich **6 Jahre**.
{% endhint %}

</details>

<details>

<summary>Kosten für Niederschlagswasser</summary>

<figure><img src="/files/3XcUtGQSruHDzdg2d786" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für Kosten, die durch die Ableitung von **Regenwasser bzw. Niederschlagswasser** vom Grundstück entstehen.

Dazu gehören zum Beispiel Gebühren für Niederschlagswasser, Regenwasser, Oberflächenentwässerung oder die Ableitung von Wasser von Dachflächen, Hofflächen, Zufahrten oder sonstigen befestigten Flächen.

Wählen Sie diese Kategorie, wenn Niederschlagswasser in Ihrem Gebührenbescheid oder Ihrer Abrechnung **separat ausgewiesen** wird.

#### Warum wird Niederschlagswasser getrennt gebucht?

Niederschlagswasser unterscheidet sich von Schmutzwasser. Schmutzwasser hängt regelmäßig mit dem Wasserverbrauch zusammen. Niederschlagswasser entsteht dagegen durch Regenwasser, das von bebauten oder befestigten Flächen des Grundstücks in die Kanalisation abgeleitet wird.

Deshalb wird Niederschlagswasser häufig nach der Größe der versiegelten oder angeschlossenen Flächen berechnet und **nicht** nach dem individuellen Wasserverbrauch der Mieter. Durch die getrennte Buchung wird sichergestellt, dass diese Kosten korrekt und nachvollziehbar in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden.

{% hint style="info" %}
Buchen Sie hier nur Kosten, die ausdrücklich für **Niederschlagswasser, Regenwasser oder Oberflächenentwässerung** angefallen sind. Allgemeine Abwasser- oder Schmutzwassergebühren buchen Sie in der Kategorie für **"Alle Kosten für Entwässerung, Abfluss, Abwasser, Wartung, keine Reparaturen"**.
{% endhint %}

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### Wasser und Abwasser in einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft)

<details>

<summary>Wasser und Entwässerung laut WEG-Abrechnung</summary>

<figure><img src="/files/Gq4xYGU1UJaq9w3oJh6T" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie, wenn die vermietete Einheit Teil einer **Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)** ist und Ihnen bereits eine fertige **WEG-Jahresabrechnung** bzw. Hausgeldabrechnung vorliegt.

Buchen Sie hier die Kosten für **Wasser und Entwässerung**, die in der WEG-Abrechnung für die vermietete Einheit ausgewiesen sind und im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden sollen.

Dazu können zum Beispiel gehören:

* Frischwasser / Kaltwasser
* Schmutzwasser / Abwasser
* Entwässerung
* Kanalgebühren
* Niederschlagswasser, sofern es in der WEG-Abrechnung gemeinsam mit Wasser und Entwässerung ausgewiesen wird

Wählen Sie diese Kategorie, wenn Sie **keine eigene Rechnungen des Wasserversorgers oder der Gemeinde** für das gesamte Objekt erfassen, sondern die Kosten bereits über die WEG-Abrechnung auf Ihre Einheit verteilt wurden.

Das ist typischerweise der Fall, wenn Sie eine einzelne Eigentumswohnung vermieten und die Hausverwaltung der WEG die Wasser- und Entwässerungskosten bereits in der Jahresabrechnung auf die einzelnen Eigentümer verteilt hat.

#### Zuordnung

Wählen Sie bei der Zuordnung **„Einheit“** aus und anschließend die betroffene vermietete Einheit. Die Buchung wird dadurch direkt dieser Einheit zugeordnet und anschließend in der Betriebskostenabrechnung für das zugehörige Mietverhältnis berücksichtigt.

{% hint style="info" %}
Buchen Sie hier **nicht** die gesamte WEG-Abrechnung oder das gesamte Hausgeld. Verwenden Sie nur den Anteil, der tatsächlich auf **Wasser und Entwässerung** entfällt und auf den Mieter umgelegt werden darf.
{% endhint %}

</details>
