Wasser und Abwasser

Übliche Buchungen für diesen Teil der Abrechnung
In diesem Bereich finden Sie typische Kostenarten, die im Rahmen der Abrechnung für Wasser und Abwasser häufig erfasst werden. Die Übersicht dient als Orientierung und hilft Ihnen dabei, die passenden Buchungskategorien für Ihre Belege, Gebührenbescheide oder Abrechnungen auszuwählen.
Die Auflistung ist nicht abschließend. Je nach Objekt, Versorger, Gemeinde oder vertraglicher Vereinbarung können weitere Kostenpositionen vorkommen oder einzelne Positionen anders bezeichnet sein. Entscheidend ist immer, welche Kosten tatsächlich angefallen sind, ob sie umlagefähig sind und welcher Kategorie sie inhaltlich zugeordnet werden können.
Alle Kosten für Entwässerung, Abfluss, Abwasser, Wartung, keine Reparaturen

Diese Kategorie verwenden Sie für Kosten, die im Zusammenhang mit der Entwässerung des Objekts entstanden sind und auf die Mieter umgelegt werden sollen.
Dazu gehören insbesondere Kosten für:
Abwassergebühren
Schmutzwassergebühren
Niederschlagswasser- oder Regenwassergebühren
Kanalgebühren
Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung
laufende Betriebskosten einer privaten Entwässerungsanlage, zum Beispiel einer Kleinkläranlage oder Sammelgrube
Kosten für den Betrieb einer Entwässerungspumpe oder Hebeanlage
regelmäßige Wartungs- oder Reinigungskosten, soweit sie dem laufenden Betrieb der Entwässerungsanlage dienen
Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung
Kosten des Betriebs einer nicht öffentlichen Entwässerungsanlage oder Entwässerungspumpe
Wann diese Kategorie verwendet werden soll
Wählen Sie diese Kategorie, wenn Ihnen eine Rechnung, ein Gebührenbescheid oder eine Abrechnung für Abwasser, Entwässerung, Kanal oder Schmutzwasser vorliegt.
Wichtig
Buchen Sie hier nur laufende Kosten der Entwässerung. Reparaturen, Instandhaltungen oder Instandsetzungen dürfen nicht auf die Mieter umgelegt werden. § 1 Abs. 2 BetrKV schließt Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten ausdrücklich von den Betriebskosten aus.
Nicht in diese Kategorie gehören zum Beispiel:
Reparatur einer Abwasserleitung
Austausch oder Erneuerung einer defekten Entwässerungspumpe
Beseitigung eines Rohrbruchs
Sanierung von Kanalleitungen
einmalige Anschlusskosten oder Kanalbaubeiträge
sonstige Maßnahmen zur Behebung eines Schadens
Solche Kosten sind vom Vermieter zu tragen und dürfen nicht als Betriebskosten auf die Mieter verteilt werden.
Alle Kosten für Wasserversorgung inkl. Wartung, keine Reparaturen

Diese Kategorie verwenden Sie für Kosten, die im Zusammenhang mit der Versorgung des Objekts mit Frischwasser bzw. Kaltwasser entstanden sind und auf die Mieter umgelegt werden sollen.
Dazu gehören insbesondere:
Kosten für den tatsächlichen Wasserverbrauch
Wartungskosten für Wasserzähler
Grundgebühren des Wasserversorgers
Kosten für die Lieferung von Frischwasser
laufende Kosten einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage
laufende Kosten einer Wasseraufbereitungsanlage, z. B. Filteranlage oder Enthärtungsanlage
Aufbereitungsstoffe, z. B. Filtermaterial oder Enthärtungsmittel
Wartungskosten für Wassermengenregler oder Anlagen der Wasserversorgung
Kosten für Druckerhöhungsanlagen, wenn diese für die Wasserversorgung des Gebäudes erforderlich sind
Diese Kategorie gehört zum Bereich Wasser und Abwasser, betrifft aber nur die Wasserversorgung. Abwasser, Entwässerung und Niederschlagswasser buchen Sie auf die dafür vorgesehene Kategorie "Alle Kosten für Entwässerung, Abfluss, Abwasser, Wartung, keine Reparaturen".
Nicht in diese Kategorie buchen
Buchen Sie hier keine Reparaturen, Instandhaltungen oder Erneuerungen. Nicht umlagefähig sind zum Beispiel:
Reparatur einer Wasserleitung
Beseitigung eines Rohrbruchs
Austausch defekter Anlagenteile
Sanierung oder Erneuerung der Wasserinstallation
erstmalige Anschaffung oder Einbau neuer Wasserzähler
Wasserverbrauch, der durch Baumaßnahmen oder einen Rohrbruch entstanden ist
Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten sind keine Betriebskosten und dürfen daher nicht auf die Mieter umgelegt werden.
Auch Mehrkosten durch einen Wasserrohrbruch gelten nicht als regulärer Wasserverbrauch und sind deshalb grundsätzlich nicht umlagefähig.
Besonderheiten
Wenn im Objekt Wasserzähler vorhanden sind und der Verbrauch je Einheit erfasst wird, sollten die Wasserkosten verbrauchsabhängig verteilt werden. § 556a BGB sieht vor, dass verbrauchsabhängige Betriebskosten nach einem Maßstab umzulegen sind, der dem unterschiedlichen Verbrauch Rechnung trägt.
Grundgebühren und andere verbrauchsunabhängige Bestandteile der Wasserversorgung dürfen im Regelfall gemeinsam mit den Verbrauchskosten verteilt werden. Der BGH hat dies für die Kaltwasserversorgung grundsätzlich zugelassen, weist aber darauf hin, dass dies nicht uneingeschränkt gilt, insbesondere bei erheblichem Leerstand.
Wasserzählerkosten wie Miete, Eichung oder Wartung sind zwar grundsätzlich Teil der Wasserversorgung. Da Immodio hierfür jedoch eine eigene Kategorie anbietet (siehe Miete, Eichung, Wartung für Wasserzähler), sollten diese Kosten dort gebucht werden.
Miete, Eichung, Wartung für Wasserzähler

Diese Kategorie verwenden Sie für Kosten, die im Zusammenhang mit Wasserzählern entstanden sind und laut Abrechnung auf die Mieter umgelegt werden sollen.
Dazu gehören zum Beispiel:
Miete oder Leasing von Wasserzählern
Kosten für die Nutzung oder Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern
Eichkosten oder Kosten für den Austausch, wenn dieser anstelle einer notwendigen Eichung erfolgt
laufende Service- oder Wartungskosten für Wasserzähler
Die Kosten für Wasserzähler gehören zu den Kosten der Wasserversorgung nach § 2 Nr. 2 BetrKV.
Wann diese Kategorie verwendet werden soll
Wählen Sie diese Kategorie, wenn Ihnen eine Rechnung oder Abrechnung vorliegt, in der Kosten für Kaltwasserzähler oder allgemeine Wasserzähler ausgewiesen sind.
Diese Kategorie gehört zum Bereich Wasser und Abwasser. Sie ist nicht für Heizungszähler, Warmwasserzähler innerhalb der Heiz- und Warmwasserabrechnung oder andere Zählerarten gedacht.
Nach der Mess- und Eichverordnung beträgt die Eichfrist für Kalt- und Warmwasserzähler derzeit grundsätzlich 6 Jahre.
Kosten für Niederschlagswasser

Diese Kategorie verwenden Sie für Kosten, die durch die Ableitung von Regenwasser bzw. Niederschlagswasser vom Grundstück entstehen.
Dazu gehören zum Beispiel Gebühren für Niederschlagswasser, Regenwasser, Oberflächenentwässerung oder die Ableitung von Wasser von Dachflächen, Hofflächen, Zufahrten oder sonstigen befestigten Flächen.
Wählen Sie diese Kategorie, wenn Niederschlagswasser in Ihrem Gebührenbescheid oder Ihrer Abrechnung separat ausgewiesen wird.
Warum wird Niederschlagswasser getrennt gebucht?
Niederschlagswasser unterscheidet sich von Schmutzwasser. Schmutzwasser hängt regelmäßig mit dem Wasserverbrauch zusammen. Niederschlagswasser entsteht dagegen durch Regenwasser, das von bebauten oder befestigten Flächen des Grundstücks in die Kanalisation abgeleitet wird.
Deshalb wird Niederschlagswasser häufig nach der Größe der versiegelten oder angeschlossenen Flächen berechnet und nicht nach dem individuellen Wasserverbrauch der Mieter. Durch die getrennte Buchung wird sichergestellt, dass diese Kosten korrekt und nachvollziehbar in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden.
Buchen Sie hier nur Kosten, die ausdrücklich für Niederschlagswasser, Regenwasser oder Oberflächenentwässerung angefallen sind. Allgemeine Abwasser- oder Schmutzwassergebühren buchen Sie in der Kategorie für "Alle Kosten für Entwässerung, Abfluss, Abwasser, Wartung, keine Reparaturen".
Wasser und Abwasser in einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft)
Wasser und Entwässerung laut WEG-Abrechnung

Diese Kategorie verwenden Sie, wenn die vermietete Einheit Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist und Ihnen bereits eine fertige WEG-Jahresabrechnung bzw. Hausgeldabrechnung vorliegt.
Buchen Sie hier die Kosten für Wasser und Entwässerung, die in der WEG-Abrechnung für die vermietete Einheit ausgewiesen sind und im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden sollen.
Dazu können zum Beispiel gehören:
Frischwasser / Kaltwasser
Schmutzwasser / Abwasser
Entwässerung
Kanalgebühren
Niederschlagswasser, sofern es in der WEG-Abrechnung gemeinsam mit Wasser und Entwässerung ausgewiesen wird
Wählen Sie diese Kategorie, wenn Sie keine eigene Rechnungen des Wasserversorgers oder der Gemeinde für das gesamte Objekt erfassen, sondern die Kosten bereits über die WEG-Abrechnung auf Ihre Einheit verteilt wurden.
Das ist typischerweise der Fall, wenn Sie eine einzelne Eigentumswohnung vermieten und die Hausverwaltung der WEG die Wasser- und Entwässerungskosten bereits in der Jahresabrechnung auf die einzelnen Eigentümer verteilt hat.
Zuordnung
Wählen Sie bei der Zuordnung „Einheit“ aus und anschließend die betroffene vermietete Einheit. Die Buchung wird dadurch direkt dieser Einheit zugeordnet und anschließend in der Betriebskostenabrechnung für das zugehörige Mietverhältnis berücksichtigt.
Buchen Sie hier nicht die gesamte WEG-Abrechnung oder das gesamte Hausgeld. Verwenden Sie nur den Anteil, der tatsächlich auf Wasser und Entwässerung entfällt und auf den Mieter umgelegt werden darf.
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