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Wasserverbrauch

In diesem Schritt legen Sie fest, wie der Wasserverbrauch auf die einzelnen Einheiten verteilt werden soll.

Wenn für jede Einheit ein Wasserzähler vorhanden ist und für den Abrechnungszeitraum alle Zählerstände erfasst wurden, kann der Verbrauch genau nach den jeweiligen Zählerständen berechnet werden. Die angefallenen Kosten werden dann entsprechend dem tatsächlichen Verbrauch der einzelnen Einheiten verteilt.

Zähler und Zählerstände

Ist dagegen für mindestens eine Einheit kein Wasserzähler vorhanden oder wurde mindestens ein Zählerstand nicht abgelesen, ist eine vollständige Verbrauchsermittlung nicht möglich. Wählen Sie in diesem Fall die Verteilung nach Quadratmetern und zeitanteilig. Die angefallenen Kosten werden dann anhand der Wohnfläche und der jeweiligen Nutzungszeiträume auf die Einheiten verteilt.

Quadratmeter und zeitanteilig

Rechtlicher Hintergrund: Betriebskosten werden grundsätzlich nach Wohnfläche verteilt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sind Verbräuche erfasst, soll ein Maßstab verwendet werden, der den unterschiedlichen Verbrauch berücksichtigt. Eine Pflicht zur verbrauchsabhängigen Umlage besteht nach der Rechtsprechung aber nicht, solange nicht alle Wohnungen mit Wasserzählern ausgestattet sind.

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