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Zähler und Zählerstände

Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie den Wasserverbrauch entweder über digital in Immodio eingepflegte Zähler und Zählerstände oder über manuelle Eingaben verteilen können.

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Gesamtverbrauch

Im ersten Schritt tragen Sie den jeweiligen Gesamtwasserverbrauch ein. Klicken Sie dazu im Bereich „Gesamtwasser“ auf „Verbrauch eintragen“.

Gemeint ist hierbei der Wasserverbrauch des gesamten Gebäudes.

Sie haben nun zwei Möglichkeiten, den Gesamtwasserverbrauch einzutragen:

Entweder geben Sie den verbrauchten Wasserverbrauch manuell in Kubikmetern (m³) ein, oder Sie tragen (sofern ein Wasserzähler für den Gesamtverbrauch vorhanden ist) den aktuellen Zählerstand dieses Wasserzählers ein.

A. Manuelle Eingabe

Um den Gesamtwasserverbrauch manuell einzugeben, klicken Sie auf den Button "Manuelle Eingabe" und geben die Menge an verbrauchten Wasser in m³ ein.

B. Ablesung von Zählern

  1. Wenn Sie in Immodio unter Objekt im Bereich Zähler (Objekt) einen Wasserzähler für den Gesamtverbrauch angelegt haben, und dort den aktuellen Zählerstand dieses Wasserzählers gepflegt haben, können Sie den Zählerstand an dieser Stelle direkt auswählen.

  2. Sie können nun, den "Start-Zählerstand" und den "End-Zählerstand" des jeweiligen Zählers auswählen.

Klicken Sie dazu auf das Feld für Start- bzw. End-Zählerstand und wählen, aus der angezeigten Liste der in Immodio hinterlegten Zählerstände, die passende Ablesung aus.

Immodio schlägt automatisch den passenden Start- und Endzählerstand vor und nimmt hierfür den Zählerstand, der dem Abrechnungsbeginn und Abrechnungsende am nächsten liegt, sofern er maximal drei Tage davor oder danach erfasst wurde. Bei einem Mieterwechsel bezieht sich Immodio entsprechend das Einzugs- oder Auszugsdatum des Mieters.

Wiederholen Sie das Vorgehen für alle im Objekt relevanten Wasserzähler und bestätigen anschließend mit Klick auf "Speichern" Ihre Eingaben.

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Verbrauch der einzelnen Mietverhältnisse

Im zweiten Schritt tragen Sie den jeweiligen Wasserverbrauch der einzelnen Mietverhältnisse ein. Klicken Sie dazu für das das Mietverhältnis auf „Verbrauch eintragen“.

Die Verbräuche der Mietverhältnisse müssen nun der Reihe nach eingetragen werden.

Sie haben nun zwei Möglichkeiten, den Wasserverbrauch des ausgewählten Mietverhältnisses einzutragen:

Entweder geben Sie den verbrauchten Wasserverbrauch manuell in Kubikmetern (m³) ein, oder Sie tragen (sofern ein Wasserzähler in der Einheit vorhanden ist) den aktuellen Zählerstand dieses Wasserzählers ein.

A. Manuelle Eingabe

Um den Wasserverbrauch des ausgewählten Mietverhältnisses manuell einzugeben, klicken Sie auf den Button "Manuelle Eingabe" und geben die Menge an verbrauchten Wasser in m³ ein.

Sie haben die Möglichkeit Zählerstände für "Kaltwasser", "Warmwasser" und "Gartenwasser" manuell einzugeben.

B. Ablesung von Zählern

  1. Wenn Sie in Immodio in der jeweiligen Einheit im Bereich Zähler (Einheit) alle Wasserzähler für die Verbräuche des Mietverhältnisses angelegt haben, und dort die aktuellen Zählerstände dieser Wasserzähler gepflegt haben, können Sie die Zählerstände an dieser Stelle direkt auswählen. Klicken Sie dazu auf die Flächen, welche im obenstehenden Beispielbild mit den roten Pfeilen markiert wurden.

  2. Sie können nun, den "Start-Zählerstand" und den "End-Zählerstand" des jeweiligen Zählers auswählen.

Klicken Sie dazu auf das Feld für Start- bzw. End-Zählerstand und wählen, aus der angezeigten Liste der in Immodio hinterlegten Zählerstände, die passende Ablesung aus.

Immodio schlägt automatisch den passenden Start- und Endzählerstand vor und nimmt hierfür den Zählerstand, der dem Abrechnungsbeginn und Abrechnungsende am nächsten liegt, sofern er maximal drei Tage davor oder danach erfasst wurde. Bei einem Mieterwechsel bezieht sich Immodio entsprechend das Einzugs- oder Auszugsdatum des Mieters.

Wiederholen Sie das Vorgehen für alle relevanten Wasserzähler der jeweiligen Mietverhältnisse und bestätigen anschließend mit Klick auf "Speichern" Ihre Eingaben.


Gesamtwassermenge liegt über der Summe der Einzelzähler

Wenn die Gesamtwassermenge über der Summe der einzelnen Zählern liegt, ist das zunächst kein Problem. Nach der mietrechtlichen Rechtsprechung dürfen Messdifferenzen zwischen Hauptwasserzähler und Einzelzählern nur bis zu einer Grenze von etwa 20 % anteilig auf die Nutzer verteilt werden.

Wird diese Grenze jedoch überschritten, spricht dies für einen nicht umlagefähigen Mehrverbrauch, z. B. durch Messfehler, Leitungsverluste oder nicht erfasste Entnahmestellen. In diesem Fall ist nur die Summe der Einzelzähler abrechenbar. Bitte prüfen Sie die Zählerstände und Ablesedaten.


Eichung der Zählern

Wenn nach Zählerständen abgerechnet wird, müssen die Zähler grundsätzlich eichrechtlich verwendbar sein. Nach § 37 MessEG dürfen Messgeräte nach Ablauf der Eichfrist nicht ungeeicht verwendet werden.

Für Wasserzähler beträgt die Eichfrist nach § 34 MessEV in Verbindung mit Anlage 7 MessEV grundsätzlich 6 Jahre.

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