Betriebskostenabrechnung für Einheiten in einer WEG erstellen
So erstellen Sie eine Betriebskostenabrechnung für eine oder mehrere vermietete Einheiten in einer WEG.
Wenn Sie eine Eigentumswohnung oder eine andere Einheit innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) vermieten, läuft die Betriebskostenabrechnung in Immodio etwas anders ab als bei einem klassischen Mehrfamilienhaus. Die wichtigste Grundlage ist nicht die Gesamtabrechnung des ganzen Gebäudes, sondern die Ihnen vorliegende WEG-Einzelabrechnung der konkreten Einheit bzw. Einheiten.
Bei einer normalen Betriebskostenabrechnung erfassen Sie i. d. R. Kosten auf Objektebene und Immodio verteilt diese Kosten anschließend auf alle Einheiten oder Mietverhältnisse. Bei einer WEG liegt die Verteilung der Kosten auf die Eigentümer und einzelnen Mietverhältnisse i. d. R. bereits in der fertigen WEG-Abrechnung vor.
Für Ihre Betriebskostenabrechnung bedeutet das:
Maßgeblich ist die WEG-Einzelabrechnung für Ihre Einheit
WEG-Kosten werden in Immodio über eigene "WEG-Kategorien" erfasst.
Positionen wie bspw. Heiz-, Warmwasser-, Wasser- und Entwässerungskosten aus der WEG-Abrechnung werden direkt auf das Mietverhältnis bzw. die Einheit gebucht.
Nicht umlagefähige Positionen wie Instandhaltung, Instandsetzung, Rücklagen oder Verwaltungskosten gehören nicht in die Betriebskostenabrechnung an den Mieter, können aber für Ihren DATEV-Export an den Steuerberater dennoch gebucht werden.
Immodio erkennt eine WEG daran, dass das Objekt in den Grunddaten des Objekts als WEG gekennzeichnet ist.
Umlageschlüssel bei einer WEG
Bei einer vermieteten Eigentumswohnung gelten für die Verteilung der Betriebskosten besondere Regeln. Maßgeblich ist grundsätzlich nicht automatisch die Wohnfläche, sondern der Verteilungsschlüssel, der innerhalb der WEG für die jeweilige Kostenart festgelegt wurde.
Das bedeutet: Verwendet die WEG beispielsweise Miteigentumsanteile oder einen anderen beschlossenen Verteilungsschlüssel, muss dieser grundsätzlich auch für die Betriebskostenabrechnung gegenüber dem Mieter übernommen werden. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist § 556a Abs. 3 BGB.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Eine Betriebskostenabrechnung für eine Einheit in einer WEG besteht in Immodio gedanklich aus zwei Teilen: Erst erfassen Sie die relevanten Positionen aus der WEG-Abrechnung und im Anschluss die Buchungen für die Ihnen zusätzlich entstandenen Kosten speziell für Ihre Eigentumswohnung.
Zuordnung der Buchungen
Je nachdem, ob es im Abrechnungszeitraum einen unterjährigen Mieterwechsel gab und ob dieser entsprechend in der Ihnen vorliegenden WEG-Abrechnung bereits berücksichtigt wurde, müssen Sie beim Anlegen der Buchungen diese unterschiedlich zuordnen:
Gab es im Abrechnungsjahr keinen unterjährigen Mieterwechsel, dann ordnen Sie die Buchung der jeweils betroffenen Einheit oder dem Mietverhältnis zu.
Gab es einen unterjährigen Mieterwechsel und die Kosten betreffen nur ein bestimmtes Mietverhältnis, dann buchen Sie diese auf das entsprechende Mietverhältnis.
Gab es einen unterjährigen Mieterwechsel, die Kosten betreffen anteilig mehrere Mietverhältnisse und die Kosten werden in der WEG-Abrechnung bereits auf die einzelnen Mietverhältnisse aufgeteilt, dann buchen Sie diese auf das entsprechende Mietverhältnis.
Gab es einen unterjährigen Mieterwechsel, die Kosten betreffen anteilig mehrere Mietverhältnisse und die Kosten werden in der WEG-Abrechnung nicht bereits auf die einzelnen Mietverhältnisse aufgeteilt, dann buchen Sie diese auf die entsprechende Einheit.
Im Folgenden finden Sie eine Anleitung aller relevanten Schritte, die Sie für eine Betriebskostenabrechnung in einer WEG durchlaufen:
Einstellungen der Betriebskostenabrechnung
Bei einer WEG wird in der Regel eine Heizkosten- und Warmwasserabrechnung durch die WEG-Verwaltung erstellt. Ist dies der Fall, können Sie im 2. Schritt "Einstellungen" der Betriebskostenabrechnung auswählen, dass eine Heizkosten- und Warmwasserabrechnung bereits vorhanden ist.

Wenn Sie angeben, dass bereits eine externe Heizkosten- und Warmwasserabrechnung vorliegt, prüft Immodio automatisch, ob es im ausgewählten Abrechnungszeitraum einen unterjährigen Mieterwechsel gab. Achten Sie darauf, ob Ihr Mieterwechsel bereits in der Heizkosten- und Warmwasserabrechnung der WEG berücksichtigt wurde (dies ist in der Regel der Fall).
Relevante Buchungen anlegen

Die für die Betriebskostenabrechnung benötigten Einnahmen und Ausgaben können Sie in Immodio entweder manuell erfassen oder mithilfe der Immodio-KI automatisch aus Ihrer Hausgeldabrechnung erstellen lassen.
Klicken Sie hierzu auf den Button "+ Buchung anlegen".

Sie haben anschließend zwei Möglichkeiten:
Manuelle Erfassung: Wählen Sie aus, ob Sie eine Einnahme oder eine Ausgabe erfassen möchten. Anschließend können Sie die entsprechenden Buchungsdaten eingeben und die Buchung der passenden Einheit oder dem Mietverhältnis zuordnen. Eine allgemeine Übersicht zur Buchungserfassung finden Sie unter Einnahmen und Ausgaben. Detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitungen finden Sie außerdem auf den Seiten Einnahme anlegen und Ausgabe anlegen.
Automatische Erfassung mit KI: Laden Sie Ihre Hausgeldabrechnung hoch und klicken Sie oben rechts auf den Button „Mit KI analysieren“. Die Immodio-KI analysiert das Dokument, erkennt die relevanten Beträge und legt automatisch die entsprechenden Buchungen in den nachfolgend beschriebenen Kategorien an.
Wichtig bei der KI-Analyse: Laden Sie ausschließlich die eigentliche Hausgeldabrechnung hoch. Zusätzliche Anhänge, wie beispielsweise den Wirtschaftsplan, sollten Sie vorher aus dem Dokument entfernen, damit die KI die Daten möglichst korrekt erkennen und zuordnen kann.
Bitte beachten Sie: Bei der automatischen Erfassung können Fehler auftreten. Prüfen Sie daher alle von der KI erstellten Buchungen auf Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere die erkannten Beträge und deren Zuordnung zu den jeweiligen Kategorien. Nehmen Sie bei Bedarf manuelle Korrekturen vor.
In den folgenden Schritten erfahren Sie, welche Buchungen für die Betriebskostenabrechnung einer Einheit innerhalb einer WEG erforderlich sind. Diese können Sie entweder manuell anlegen oder mithilfe der KI automatisch erfassen lassen.
Die verbleibenden umlagefähigen Kosten laut WEG-Abrechnung buchen

Nachdem Sie die Kosten für Heizung und Warmwasser sowie die Kosten für Wasser und Entwässerung gebucht haben, buchen Sie im nächsten Schritt die Summe aller verbleibenden Kosten, die in der WEG-Abrechnung als umlagefähige Kosten aufgeführt wurden, auf die Kategorie "Weitere umlagefähige Kosten laut WEG-Abrechnung".
Verwenden Sie für die Buchung der verbleibenden umlagefähigen Kosten laut WEG-Abrechnung die folgende Kategorie in Immodio:
Alle nicht umlagefähigen Kosten laut WEG-Abrechnung buchen

Buchen Sie nun im nächsten Schritt die Summe aller Kosten, die in der WEG-Abrechnung als nicht umlagefähig aufgeführt wurden, auf die Kategorie "Nicht umlagefähige Kosten laut WEG-Abrechnung". Diese dürfen Sie dann jedoch nicht auf die Betriebskosten umlegen – der Button "Umlegbar auf Betriebskostenabrechnung" muss also deaktiviert sein.

Auch hier müssen, ähnlich wie im vorherigen Schritt für die umlagefähigen Buchungen, nicht alle Positionen einzeln gebucht werden, es reicht, wenn Sie die Summe aller Positionen auf folgende Kategorie buchen:
Im Anschluss buchen Sie Ihr monatlich gezahltes Hausgeld auf folgende Kategorie:
Weitere Betriebskosten buchen

Wenn Ihnen, neben den bereits in der WEG-Abrechnung enthaltenen Positionen, persönlich noch weitere umlagefähige Betriebskosten entstanden sind, können Sie diese ebenfalls in Immodio erfassen und bei der Betriebskostenabrechnung berücksichtigen.
Achten Sie darauf, nur Kosten zu erfassen, die nicht bereits über die WEG-Abrechnung berücksichtigt wurden, damit diese nicht doppelt abgerechnet werden.
Typische Kosten, die zusätzlich zur WEG-Abrechnung anfallen können, sind zum Beispiel:
Erhaltungsrücklage buchen
Im nächsten Schritt erfassen Sie die Erhaltungsrücklage Ihrer WEG. In älteren Abrechnungen wird diese häufig noch als Instandhaltungsrücklage bezeichnet.
Dabei müssen zwei unterschiedliche Vorgänge getrennt voneinander gebucht werden: die Einzahlung in die Erhaltungsrücklage und die tatsächliche Verwendung der Erhaltungsrücklage durch die WEG.
Die Unterscheidung ist insbesondere für vermietete Eigentumswohnungen wichtig. Eine Einzahlung in die Erhaltungsrücklage stellt steuerlich zunächst noch keine abzugsfähigen Werbungskosten dar. Erst wenn die WEG die angesammelten Rücklagen tatsächlich für eine Maßnahme verwendet, kann der auf Ihre Einheit entfallende Betrag steuerlich relevant werden. Da die Einzahlung und die spätere Verwendung der Rücklage häufig in unterschiedlichen Jahren stattfinden, werden diese im DATEV-Export von Immodio steuerlich unterschiedlich behandelt.
Die Erhaltungsrücklage und daraus finanzierte Instandhaltungs- oder Instandsetzungsmaßnahmen werden nicht auf den Mieter umgelegt.
Buchen Sie deshalb beide Vorgänge entsprechend Ihrer WEG-Abrechnung getrennt:
Wasserverbrauch
Im nächsten Schritt geben Sie nun die Wasserverbräuche für die einzelnen Mietverhältnisse sowie eventuelle Leerstände an.
Wenn im Abrechnungszeitraum ein Mieterwechsel stattgefunden hat, und in diesem Zusammenhang ein Leerstand entstanden ist, ist es notwendig, eine Zwischenablesung durchzuführen und die entsprechenden Zählerstände für die Leerstände zu erfassen. Wenn im Abrechnungszeitraum weder ein Mieterwechsel noch ein Leerstand stattgefunden hat, kann dieser Schritt übersprungen werden.

Heiz- und Warmwasserverbrauch
Bei einer WEG müssen Sie in der Regel keine Heizkostenabrechnung erstellen, da diese normalerweise bereits durch die WEG-Verwaltung oder einen zuständigen Messdienstleister erstellt wird.
Insofern können Sie den Schritt für Heiz- und Warmwasserverbrauch mit Klick auf "Weiter" überspringen.

Abrechnung prüfen

Diese Seite ist der letzte Kontrollschritt vor der Übermittlung der Betriebskostenabrechnung.
Prüfen Sie in der Vorschau, ob alle WEG-Positionen auf das richtige Mietverhältnis gebucht wurden, ob die Vorauszahlungen korrekt zugeordnet wurden und ob die Beträge zur WEG-Einzelabrechnung stimmen.
WEG-Abrechnung in den Anhang legen
Am Ende jeder Betriebskostenabrechnung können Sie nun die WEG-Abrechnung als Kopie in den Anhang legen sowie weitere, speziell für das ausgewählte Mietverhältnis relevante Dokumente anhängen. Diese Dateien werden zusammen mit der Betriebskostenabrechnung automatisch an die Mieter dieses Mietverhältnisses übermittelt.

Sie können Dateien per Drag & Drop hochladen oder über Kamera, Galerie bzw. Dateiauswahl hinzufügen. Die hochgeladenen Dokumente sollten nur Informationen enthalten, die für dieses Mietverhältnis bestimmt sind.
Typische Beispiele für Anhänge
Geeignete Anhänge können z. B. sein:
die fertige Heiz- und Warmwasserabrechnung eines Messdienstleisters,
die fertige Hausgeldabrechnung oder ein Auszug daraus,
eine Aufstellung des umlagefähigen Anteils aus der Hausgeldabrechnung,
Belege oder Erläuterungen zu einzelnen Kostenpositionen,
Nachweise zu Lohnkosten nach § 35a EStG,
ergänzende Berechnungen bei Mieterwechsel oder Leerstand,
individuelle Schreiben oder Erläuterungen zur Abrechnung.
Prüfen Sie vor dem Hochladen, ob das Dokument wirklich zum ausgewählten Mietverhältnis gehört und keine vertraulichen Daten anderer Mieter oder Eigentümer enthält. Besonders bei Hausgeldabrechnungen oder Dienstleisterabrechnungen sollten nicht relevante personenbezogene Informationen vor der Weitergabe geschwärzt oder entfernt werden.
Betriebskostenabrechnung bereitstellen

Im letzten Schritt können Sie mit Klick auf "Bereitstellen" die Abrechnung für die ausgewählten Mietverhältnisse fertigstellen und digital an die Mieter übergeben. Eine Bearbeitung ist im Anschluss nicht mehr möglich.
Damit wäre die Betriebskostenabrechnung für eine Einheit in einer WEG erfolgreich abgeschlossen.
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