CO₂-Steuer aufteilen
Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Angaben im Zusammenhang mit der Aufteilung der CO₂-Steuer relevant sind.

In diesem Schritt berechnet Immodio die Aufteilung der CO₂-Kosten für die Betriebskostenabrechnung.
Grundlage sind die CO₂-Menge und die CO₂-Kosten der unter "Einnahmen und Ausgaben" hinterlegten Verbrauchs- und Kostendaten sowie die in der Einheit hinterlegten Flächendaten. Daraus ermittelt Immodio automatisch die CO₂-Emissionen pro m², ordnet das Objekt in die gesetzliche Stufe ein und berechnet den Anteil für Mieter und Vermieter.
CO₂-Steuer ausweisen oder deaktivieren
Der Schalter "Ausweis der Aufteilung der CO₂-Steuer" ist standardmäßig aktiviert. Lassen Sie ihn aktiviert, wenn für Ihre Abrechnung CO₂-Kosten ausgewiesen und zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden sollen.

Wenn für Ihre Betriebskostenabrechnung eine CO₂-Kostenaufteilung nicht erforderlich ist, können Sie die CO₂-Kostenaufteilung deaktivieren. Beachten Sie hierbei die gesetzlichen Bestimmungen. Die drei in diesem Schritt aufgeführten gesetzlichen "Ausnahmen von der CO₂-Kostenaufteilung" berücksichtigt Immodio automatisch – hierfür müssen Sie die CO₂-Kostenaufteilung nicht deaktivieren.
Ausnahmen von der CO₂-Kostenaufteilung
Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz sieht dabei drei gesetzliche Ausnahmen vor, welche die Aufteilung der CO₂-Kosten beeinflussen können.
Immodio berücksichtigt diese Ausnahmen automatisch in der Berechnung, sobald Sie die entsprechenden Angaben hinterlegen. Hierzu fragt Immodio die möglichen gesetzlichen Ausnahmen ab. Standardmäßig ist jeweils "Nein" ausgewählt.

Wählen Sie "Ja", wenn die jeweilige Voraussetzung auf Ihr Objekt zutrifft. Immodio passt in diesem Fall im Hintergrund automatisch die CO₂-Kostenaufteilung an.
Darüber hinaus wird Ihrem Mieter in Schritt 8 der Betriebskostenabrechnung zusätzlich dargestellt, welcher CO₂-Kostenanteil auf die einzelnen Mietverhältnisse entfällt. Wenn eine Ausnahme ausgewählt wurde, erscheint dort ein entsprechender Hinweis, weshalb der Vermieteranteil reduziert wurde oder warum keine CO₂-Kostenaufteilung erfolgt (vgl. Bild "Begründung zur CO₂-Kostenaufteilung in der Betriebskostenabrechnung" weiter unten).

Ausweis der Aufteilung der CO₂-Steuer in der Übersicht manuell prüfen

In der Übersicht können die CO₂-Emissionen in kg, die CO₂-Steuer sowie die zugrunde gelegte Wohnfläche manuell geprüft und angepasst werden.
Diese Möglichkeit dient dazu, die Berechnung anhand der vorliegenden Unterlagen nachzuvollziehen und verschiedene Berechnungsgrundlagen einfach zu vergleichen. So lässt sich z. B. erkennen, wie sich ein niedrigerer CO₂-Ausstoß auf die Einstufung und die Aufteilung der CO₂-Kosten auswirken würde.
Für die tatsächliche Betriebskostenabrechnung müssen die Werte mit den Angaben aus der Rechnung des Brennstoff- oder Wärmelieferanten sowie den hinterlegten Objekt- und Flächendaten übereinstimmen. Die ursprünglich berechneten Werte können Sie mit Klick auf das Pfeilsymbol wiederherstellen.
Für eine vertiefende Prüfung und Recherche finden Sie hier die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen zur CO₂-Kostenaufteilung:
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