Bereits vorhandene Heizkosten- und Warmwasserabrechnung verwenden
Eine vollständige Heizkostenabrechnung liegt Ihnen bereits vor
Wählen Sie „vorhanden“, wenn die Heizkosten- und Warmwasserabrechnung durch einen externen Dienstleister erstellt wurde und Ihnen die fertige Abrechnung bereits vorliegt.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie mit einem Messdienstleister oder Abrechnungsdienstleister zusammenarbeiten.
In diesem Fall müssen Sie eine Heizkostenabrechnung nicht selbst in Immodio durchführen. Stattdessen können Sie die in der fertigen Abrechnung ausgewiesenen Positionen unter Einnahmen und Ausgaben erfassen und anschließend direkt auf die jeweiligen Mietverhältnisse buchen.
Mieterwechsel bei externer Heizkostenabrechnung
Wenn Sie angeben, dass bereits eine externe Heizkosten- und Warmwasserabrechnung vorliegt, prüft Immodio automatisch, ob es im ausgewählten Abrechnungszeitraum einen unterjährigen Mieterwechsel gab.
Ein Mieterwechsel ist für die Heizkostenabrechnung besonders wichtig, weil Heiz- und Warmwasserkosten bei einem Wechsel innerhalb des Abrechnungszeitraums taggenau auf den ausziehenden und den einziehenden Mieter aufgeteilt werden müssen.
Option: Ja, der Mieterwechsel wurde berücksichtigt

Wählen Sie „Ja“, wenn der Mieterwechsel bereits in der Ihnen vorliegenden Heizkostenabrechnung berücksichtigt wurde.
In diesem Fall ist die Abrechnung korrekt vorbereitet. Sie können die einzelnen Positionen der Heizkostenabrechnung einfach unter Einnahmen und Ausgaben direkt auf die einzelnen Mietverhältnisse buchen.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Option: Nein, der Mieterwechsel wurde nicht berücksichtigt

Wählen Sie Nein, wenn der Mieterwechsel in der externen Heizkostenabrechnung nicht berücksichtigt wurde.
In diesem Fall ist die vorhandene Heizkostenabrechnung für die Betriebskostenabrechnung nicht ausreichend, da die Heiz- und Warmwasserkosten nicht korrekt auf die betroffenen Mietverhältnisse verteilt wurden.
In diesem Fall müssen Sie die Heizkostenabrechnung dann selbst in Immodio durchführen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Kosten korrekt auf den ausziehenden und den einziehenden Mieter verteilt werden.
Warum ist diese Prüfung wichtig?
Bei einem Mieterwechsel innerhalb des Abrechnungszeitraums reicht es nicht aus, die Kosten nur einer Einheit als Ganzes zuzuordnen. Die Kosten müssen zusätzlich taggenau auf die jeweiligen Nutzungszeiträume des aktuellen und vorherigen Mieters aufgeteilt werden.
Die Heizkostenverordnung regelt für den Nutzerwechsel unter anderem, dass eine Zwischenablesung vorzunehmen ist. Ist eine Zwischenablesung nicht möglich oder führt sie wegen des Zeitpunkts zu keinem hinreichend genauen Ergebnis, können die Kosten nach anerkannten Ersatzverfahren aufgeteilt werden, zum Beispiel zeitanteilig oder nach Gradtagzahlen.
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