Quadratmeter (WG-Vermietung)
Auf dieser Seite erfahren Sie, wann Sie die Heiz- und Warmwasserverbräuche quadratmeterbezogen auf die einzelnen WG-Mietverhältnisse umlegen können.

Grundsätzlich erfolgt die Abrechnung nach Verbrauch. Dafür müssen für alle relevanten Einheiten geeignete Zähler und Zählerstände vorliegen. Diese Variante entspricht dem Regelfall der Heizkostenverordnung und sorgt dafür, dass der individuelle Heiz- und Warmwasserverbrauch in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt wird.
Wenn jedoch für mindestens eine Einheit keine verwertbaren Verbrauchswerte vorliegen, kann die Abrechnung stattdessen nach Quadratmetern und zeitanteilig erfolgen.
Stattdessen berechnet Immodio den Kostenanteil der einzelnen Einheiten anhand der in der Einheit hinterlegten Fläche und der jeweiligen Nutzungsdauer im Abrechnungszeitraum. Das bedeutet, dass die tatsächlichen Verbrauchswerte der einzelnen Einheiten für die Kostenverteilung nicht berücksichtigt werden und Einheiten mit größerer Fläche automatisch einen entsprechend höheren Kostenanteil tragen.
Bei einem Mieterwechsel innerhalb des Abrechnungszeitraums wird die Nutzungsdauer zeitanteilig berücksichtigt.
Besonderheit bei WG-Mietverhältnissen
Bei WG-Mietverhältnissen berücksichtigt Immodio zusätzlich, welche WG-Zimmer im jeweiligen Mietverhältnis vermietet sind. Das ist vor allem relevant, wenn es innerhalb des Abrechnungsjahres Mieterwechsel in einzelnen Zimmern gab.
Immodio erstellt dafür automatisch interne WG-Abrechnungszeiträume. Diese Zeiträume orientieren sich an den jeweiligen Mietbeginn- und Mietende-Daten der WG-Mietverhältnisse. Bei der Aufteilung nach Quadratmetern müssen Sie, im Gegensatz zu der Abrechnung nach Zähler- und Zählerständen bei einer WG-Vermietung, für diese Zeiträume keine Zwischenablesungen der Heiz- oder Warmwasserzähler eintragen. Die Verteilung erfolgt nach Fläche und Zeit.
Der Kostenanteil wird dabei zunächst für die Einheit und den jeweiligen Zeitraum berechnet. Anschließend verteilt Immodio diesen Anteil auf die betroffenen WG-Mietverhältnisse nach dem Verhältnis der vermieteten WG-Zimmerflächen.
In der fertigen Betriebskostenabrechnung für das WG-Mietverhältnis wird zusätzlich der Schlüssel "WG" angezeigt. Dieser zeigt den Anteil der im jeweiligen Mietverhältnis vermieteten WG-Zimmer an der gesamten berücksichtigten Fläche der Einheit an.

Beispiel 1: Alle Zimmer der WG-Einheit sind als WG-Zimmer vermietet
Eine WG-Einheit hat drei vermietete Zimmer:
Zimmer 1: 20 m²
Zimmer 2: 15 m²
Zimmer 3: 15 m²
Insgesamt werden 50 m² WG-Zimmerfläche berücksichtigt.
Ist in einem Mietverhältnis Zimmer 1 vermietet, beträgt der Anteil dieses Mietverhältnisses:
20 m² von 50 m² = 40 %
Dieser Anteil wird mit dem zeitanteiligen Kostenanteil der WG-Einheit kombiniert.
Beispiel 2: Nur ein Teil der Zimmer ist als WG-Zimmer vermietet
Eine Wohnung hat drei Zimmer. Davon sind nur zwei Zimmer als WG-Zimmer vermietet:
Zimmer 1: 20 m²
Zimmer 2: 15 m²
Zimmer 3: 15 m², nicht als WG-Zimmer vermietet
Für die WG-Aufteilung berücksichtigt Immodio nur die Zimmer, die in einem WG-Mietverhältnis als vermietet markiert sind. Die berücksichtigte WG-Zimmerfläche beträgt daher 35 m².
Ist in einem Mietverhältnis Zimmer 1 vermietet, beträgt der Anteil dieses Mietverhältnisses:
20 m² von 35 m² = 57,14 %
Das dritte Zimmer wird in diesem Fall nicht als eigener Leerstand innerhalb der WG aufgeteilt. Es erhöht also nicht die berücksichtigte WG-Zimmerfläche für den Schlüssel "WG".
Wann ist diese Option sinnvoll?
Diese Option kann sinnvoll sein, wenn eine verbrauchsabhängige Abrechnung im konkreten Fall nicht möglich oder nicht erforderlich ist. Das kann z. B. der Fall sein, wenn:
für das Gebäude eine gesetzliche Ausnahme von der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung vorliegt,
keine geeigneten Erfassungsgeräte vorhanden sind und die Abrechnung deshalb nicht nach tatsächlichem Verbrauch erstellt werden kann,
mehrere Verbrauchswerte nicht ordnungsgemäß erfasst werden konnten und keine belastbare verbrauchsabhängige Verteilung möglich ist,
die Heizkostenverordnung im konkreten Gebäude nicht oder nur eingeschränkt anwendbar ist,
oder eine Abrechnung nach Verbrauch aus anderen rechtlich anerkannten Gründen nicht erfolgen kann.
Wann sollte diese Option nicht gewählt werden?
Wählen Sie diese Option nicht, wenn für alle Einheiten vollständige und verwertbare Zählerstände oder Verbrauchswerte vorliegen. In diesem Fall sollte die Abrechnung grundsätzlich nach Verbrauch erfolgen.
Sollten tatsächlich nur einzelne Zählerstände fehlen, können Sie zunächst prüfen, ob die fehlenden Werte nach den gesetzlichen Vorgaben ersetzt oder geschätzt werden können, z. B. anhand früherer Verbrauchswerte, vergleichbarer Räume oder des Durchschnittsverbrauchs.
Kürzungsrecht des Mieters
Wenn Wärme- oder Warmwasserkosten entgegen der Heizkostenverordnung nach § 12 Abs. 1 nicht verbrauchsabhängig abgerechnet werden und kein Ausnahme- oder Sonderfall vorliegt, hat der Mieter das Recht, den auf ihn entfallenden Anteil um 15 % zu kürzen.
Das Kürzungsrecht betrifft nicht die gesamte Betriebskostenabrechnung, sondern den betroffenen Anteil der Heiz- oder Warmwasserkosten, der entgegen der Heizkostenverordnung nicht verbrauchsabhängig abgerechnet wurde.
A. Sonder- und Ausnahmefälle
Die Abrechnung nach Quadratmetern kann passend sein, wenn im konkreten Fall keine Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung besteht oder ein gesetzlicher Ausnahme- oder Sonderfall vorliegt.
Wichtig ist dabei: Die Heizkostenverordnung geht grundsätzlich von einer verbrauchsabhängigen Abrechnung aus. Eine vollständige Abrechnung nach Fläche ist daher nicht der Normalfall, sondern kommt nur in bestimmten Fällen in Betracht.
Das kann insbesondere in folgenden Fällen relevant sein:
Gesamtverbrauch für Heizung und Warmwasser erfassen
Für die Erfassung des Gesamtverbrauchs von Heizung und Warmwasser wählen Sie aus, ob die Heizung und die Warmwasserbereitung über das gleiche System oder über zwei getrennte Systeme erfolgen.
Die Erfassung der Verbrauchswerte und Zählerstände unterscheidet sich an dieser Stelle nicht von der Erfassung bei einem regulären Mietverhältnis.
Eine Anleitung für "Gleiche Systeme" finden Sie hier:
Gleiches System für Heizung und WarmwasserEine Anleitung für "Getrennte Systeme" finden Sie hier:
Getrennte Systeme für Heizung und WarmwasserZuletzt aktualisiert