Angaben zum Fernwärmenetz
Auf dieser Seite erfahren Sie, wann Sie in Ihrer Betriebskostenabrechnung Angaben zum Fernwärmenetz hinterlegen müssen und wo Sie diese finden können.
Sind Heizung und/oder Warmwasserversorgung eines Objektes an ein Fernwärmenetz angeschlossen, müssen gemäß § 6a HeizkostenV zusätzlich die jährlichen Treibhausgasemissionen sowie der Primärenergiefaktor des Fernwärmenetzes in der Heizkostenabrechnung angegeben werden. Die Daten werden vom Fernwärmeversorger bereitgestellt.

Die Angaben fließen automatisch in die Berechnung der Heizkostenabrechnung mit ein und werden in der fertigen Betriebskostenabrechnung im Bereich "Heiz und Warmwasserverbrauch des Objekts" aufgeführt.

Woher kommen diese Angaben?
Die Treibhausgasemissionen sowie der Primärenergiefaktor des Fernwärmenetzes werden vom jeweiligen Fernwärmeversorger bereitgestellt und müssen nicht selbst berechnet werden.
Sie finden die Werte in der Regel:
auf der Jahresabrechnung des Fernwärmeversorgers
auf der Website des Fernwärmeversorgers
Sollten Ihnen die Angaben nicht vorliegen, können Sie diese direkt beim Versorger anfordern.
Was bedeuten diese Begriffe?
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