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Wärmemengenzähler

Treffen Sie die Auswahl "Wärmemengenzähler", wenn für jede Einheit ein entsprechender Zähler für den Heizungsverbrauch und ein Zähler für den Warmwasserverbrauch verbaut ist und Ihnen die jeweiligen Zählerstände vorliegen.

Bestätigen Sie Ihre Eingabe mit Klick auf "Weiter", um auf der nächsten Seite die jeweiligen Verbräuche eintragen zu können.

Gesamtverbrauch

Im ersten Schritt tragen Sie den jeweiligen Gesamtverbrauch ein. Klicken Sie dazu im Bereich „Gesamtverbrauch“ auf „Verbrauch eintragen“.

Gemeint ist hierbei der Warmwasserverbrauch des gesamten Gebäudes.

Sie haben nun die Auswahl, ob die Erwärmung der Heizung und des Warmwassers über zwei voneinander getrennte Systeme erfolgt (bspw. bei einer Zentralheizung bei der in den einzelnen Einheiten z. B. elektrische Durchlauferhitzer zur Erwärmung des Warmwassers angebracht sind) oder ob die Erwärmung der Heizung und des Warmwassers über das gleiche System erfolgt.

Eine Anleitung für "Gleiche Systeme" finden Sie hier:

Gleiches System für Heizung und Warmwasser

Eine Anleitung für "Getrennte Systeme" finden Sie hier:

Getrennte Systeme für Heizung und Warmwasser

Eichung der Zähler

Wenn nach Zählerständen abgerechnet wird, müssen die Zähler grundsätzlich eichrechtlich verwendbar sein. Nach § 37 MessEG dürfen Messgeräte nach Ablauf der Eichfrist nicht ungeeicht verwendet werden.

In Immodio können Sie in den Zählerdaten in Objekt und Einheit jeweils das Datum der letzten Eichung vermerken. Darüber hinaus haben Sie unter "Aufgaben" die Möglichkeit, sich eigenständig Aufgaben für Eichungen oder Zählerwechsel anzulegen.

Für Wasserzähler beträgt die Eichfrist nach § 34 MessEV in Verbindung mit Anlage 7 MessEV grundsätzlich 6 Jahre.

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