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# Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Fahrzeuge und Gebäude)

<figure><img src="/files/PhVXnlnI2jBWWGMypzFl" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für die **jährliche Abschreibung (AfA) von abnutzbaren Wirtschaftsgütern**, die Ihrer Vermietung dienen und über mehrere Jahre genutzt werden.

Dazu können beispielsweise eine Einbauküche in einer vermieteten Wohnung, höherwertige Möbel einer möblierten Wohnung oder andere langlebige Einrichtungen und Geräte gehören.

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**Wichtig:** Buchen Sie hier nicht den ursprünglichen Kaufpreis des Wirtschaftsguts. In diese Kategorie gehört ausschließlich der für das jeweilige Jahr ermittelte **Abschreibungsbetrag**.
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### Was ist eine Abschreibung?

Wird ein Wirtschaftsgut voraussichtlich länger als ein Jahr zur Erzielung von Einkünften genutzt, werden seine Anschaffungs- oder Herstellungskosten grundsätzlich nicht vollständig im Jahr des Kaufs als Werbungskosten berücksichtigt.

Stattdessen werden die Kosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt. Der auf das jeweilige Jahr entfallende Betrag wird als **Absetzung für Abnutzung (AfA)** berücksichtigt.

§ 7 Abs. 1 EStG sieht dafür grundsätzlich eine Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vor. Im Jahr der Anschaffung erfolgt die lineare AfA zeitanteilig nach Monaten.

### Was kann hier gebucht werden?

Typische Fälle bei Vermietern können beispielsweise sein:

* eine Einbauküche in einer vermieteten Wohnung,
* Möbel und Einrichtungsgegenstände bei möblierter Vermietung,
* höherwertige Geräte, die Bestandteil der vermieteten Ausstattung sind,
* langlebige Werkzeuge oder Geräte, die ausschließlich für die Vermietung eingesetzt werden,
* sonstige bewegliche Sachanlagen, die der Erzielung der Mieteinnahmen dienen und über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Voraussetzung ist immer, dass das Wirtschaftsgut **mit der Vermietung zusammenhängt** und die Aufwendungen steuerlich dem betreffenden Eigentümer zuzurechnen sind.

### Anschaffung und Abschreibung nicht verwechseln

Beim Kauf eines abschreibungspflichtigen Wirtschaftsguts entstehen zunächst die **Anschaffungs- oder Herstellungskosten**. Diese bilden die Grundlage für die spätere Abschreibung.

Die Kategorie **„Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Fahrzeuge und Gebäude)“** wird dagegen für den anschließend auf das jeweilige Jahr entfallenden AfA-Betrag verwendet.

DATEV führt dafür im **SKR 03 Vermietung und Verpachtung** das Konto:

**4830 00 – Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Fahrzeuge und Gebäude), voll abzugsfähig.**<br>

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Wenn Sie beispielsweise ein Wirtschaftsgut für 6.000 € anschaffen und dieses über zehn Jahre abgeschrieben wird, buchen Sie hier nicht 6.000 €, sondern grundsätzlich den jeweiligen jährlichen Abschreibungsbetrag.
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### Praxisfall 1: Einbauküche in einer vermieteten Wohnung

Ein besonders wichtiger Anwendungsfall für Vermieter ist die **Einbauküche**.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine vollständig erneuerte Einbauküche mit Spüle, Herd, Einbaumöbeln und Elektrogeräten steuerlich als **einheitliches Wirtschaftsgut** behandelt wird. Die Kosten sind nicht sofort als Erhaltungsaufwand abzugsfähig, sondern über **zehn Jahre** abzuschreiben.

#### Beispiel

Eine neue Kehrmaschine kostet **9.000 €** und wird im Juli 2026 angeschafft.

Bei einer Nutzungsdauer von 9 Jahren beträgt die lineare AfA grundsätzlich:

**9.000 € ÷ 9 Jahre = 1000 € pro Jahr**

Da die Kehrmaschine erst im Juli angeschafft wurde, kann im Anschaffungsjahr nur für sechs Monate abgeschrieben werden:

**1000 € × 6/12 = 500 €**

In diesem Beispiel würden für das erste Jahr **500 €** in dieser Kategorie erfasst. In den folgenden vollen Jahren wären es grundsätzlich jeweils **1.000 €**.

Die Anschaffung und die Abschreibung sind dabei voneinander zu unterscheiden:

* **9.000 € Anschaffungskosten** → Erfassung in der Kategorie **"**[**Werkzeuge (z. B. Rasenmäher, Kehrmaschine, Heckenschere)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10148600-werkzeuge-z-b-rasenmaeher-kehrmaschine-heckenschere.md)**"**
* **500 € AfA im ersten Jahr**→ Erfassung in der Kategorie "[**Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Fahrzeuge und Gebäude)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10002800-abschreibungen-auf-sachanlagen-ohne-afa-auf-fahrzeuge-und-gebaeude.md)"

In den Folgejahren wird nur noch die jeweilige jährliche Abschreibung berücksichtigt. Die Kehrmaschine wird nicht jedes Jahr erneut als Anschaffung in der Werkzeugkategorie erfasst, jedoch wird jedes Jahr eine Buchung in der Kategorie "[**Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Fahrzeuge und Gebäude)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10002800-abschreibungen-auf-sachanlagen-ohne-afa-auf-fahrzeuge-und-gebaeude.md)" mit der entsprechenden Abschreibung vorgenommen.

Die monatsgenaue Kürzung im Anschaffungsjahr ergibt sich aus § 7 Abs. 1 EStG.

### Praxisfall 2: Rasenmäher für vermietete Immobilien

Ein weiterer typischer Anwendungsfall ist die Anschaffung eines **Rasenmähers**, der für die Pflege der Außenanlagen vermieteter Immobilien eingesetzt wird.

Wurde der Kaufpreis des Rasenmähers aufgrund seiner Anschaffungskosten in der Kategorie **„**[**Werkzeuge (z. B. Rasenmäher, Kehrmaschine, Heckenschere)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10148600-werkzeuge-z-b-rasenmaeher-kehrmaschine-heckenschere.md)**“** erfasst, wird im nächsten Schritt das Gerät über seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in der Kategorie "[**Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Fahrzeuge und Gebäude)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10002800-abschreibungen-auf-sachanlagen-ohne-afa-auf-fahrzeuge-und-gebaeude.md)" abgeschrieben.

{% hint style="info" %}
Für Rasenmäher beträgt die Nutzungsdauer nach [der amtlichen AfA-Tabelle](https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Steuerverwaltungu-Steuerrecht/Betriebspruefung/AfA_Tabellen/afa_tabellen.html) grundsätzlich **neun Jahre**.
{% endhint %}

#### **Beispiel**

Ein Rasenmäher kostet **1.800 €** und wird im Juli 2026 angeschafft.

Der volle Kaufpreis für die Anschaffung selbst wird zunächst in der Kategorie:**„**[**Werkzeuge (z. B. Rasenmäher, Kehrmaschine, Heckenschere)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10148600-werkzeuge-z-b-rasenmaeher-kehrmaschine-heckenschere.md)**“** erfasst.

Bei einer Nutzungsdauer von neun Jahren beträgt die lineare AfA grundsätzlich:

**1.800 € ÷ 9 Jahre = 200 € pro Jahr**

Da der Rasenmäher erst im Juli angeschafft wurde, kann im Anschaffungsjahr nur für sechs Monate abgeschrieben werden, also:

**200 € × 6/12 = 100 €**

Im ersten Jahr beträgt die Abschreibung somit **100 €**. In den folgenden vollen Jahren sind grundsätzlich jeweils **200 €** jährlich als AfA zu berücksichtigen.

Die Anschaffung und die Abschreibung sind dabei voneinander zu unterscheiden:

* **1.800 € Anschaffungskosten** → Erfassung in der Kategorie **"**[**Werkzeuge (z. B. Rasenmäher, Kehrmaschine, Heckenschere)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10148600-werkzeuge-z-b-rasenmaeher-kehrmaschine-heckenschere.md)**"**
* **100 € AfA im ersten Jahr**→ Erfassung in der Kategorie "[**Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Fahrzeuge und Gebäude)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10002800-abschreibungen-auf-sachanlagen-ohne-afa-auf-fahrzeuge-und-gebaeude.md)"

In den Folgejahren wird nur noch die jeweilige jährliche Abschreibung berücksichtigt. Der Rasenmäher wird nicht jedes Jahr erneut als Anschaffung in der Werkzeugkategorie erfasst, jedoch wird jedes Jahr eine Buchung in der Kategorie "[**Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Fahrzeuge und Gebäude)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10002800-abschreibungen-auf-sachanlagen-ohne-afa-auf-fahrzeuge-und-gebaeude.md)" mit der entsprechenden Abschreibung vorgenommen.

Die monatsgenaue Kürzung der AfA im Anschaffungsjahr ergibt sich aus § 7 Abs. 1 EStG.

### Geringwertige Wirtschaftsgüter beachten

Nicht jedes angeschaffte Wirtschaftsgut muss über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Selbstständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter können unter den gesetzlichen Voraussetzungen bis zu einem Wert von **800 € ohne Umsatzsteuer** vollständig im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden.&#x20;

### Zuordnung in Immodio

Wählen Sie bei **„Zuordnung“** den **Eigentümer** aus, dem die Abschreibung steuerlich zuzurechnen ist. Anschließend wählen Sie unter **„Eigentümer auswählen“** den entsprechenden Eigentümer aus.

### Ausschließlich vermietungsbezogenen Anteil erfassen

Wird ein Wirtschaftsgut sowohl für die Vermietung als auch privat verwendet, sollte daher nicht der vollständige Abschreibungsbetrag als Werbungskosten der Vermietung angesetzt werden.

{% hint style="info" %}
Verwenden Sie diese Buchung für den vollständigen Betrag nur, wenn die Abschreibung vollständig der Vermietung zuzurechnen ist. Bei gemischter privater und vermietungsbezogener Nutzung muss gegebenenfalls eine Aufteilung vorgenommen werden.
{% endhint %}

### Nicht hier buchen

Diese Kategorie ist insbesondere **nicht** vorgesehen für:

* den Kaufpreis beziehungsweise die ursprüngliche Anschaffung des Wirtschaftsguts,
* Abschreibungen auf Gebäude,
* Abschreibungen auf Fahrzeuge,
* sofort abzugsfähige geringwertige Wirtschaftsgüter,
* Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen,
* laufende Betriebskosten,
* Zinsen oder Finanzierungskosten,
* private Anschaffungen ohne Zusammenhang mit der Vermietung.

### Nicht auf Mieter umlegen

Die steuerliche Abschreibung eines Wirtschaftsguts ist **keine umlagefähige Betriebskostenposition einer normalen Wohnraumbetriebskostenabrechnung**.

Betriebskosten sind nach § 556 BGB in Verbindung mit der Betriebskostenverordnung die laufenden Kosten des Grundstücks beziehungsweise des bestimmungsmäßigen Gebrauchs. Auch die Zweite Berechnungsverordnung behandelt **Abschreibung und Betriebskosten ausdrücklich als voneinander getrennte Kostenarten**.

Der Schalter **„Umlegbar auf Betriebskostenabrechnung“** muss bei dieser Buchung daher **deaktiviert** bleiben.

### Welche Unterlagen sollten Sie aufbewahren?

Für eine nachvollziehbare Abschreibung sollten insbesondere die ursprüngliche Rechnung, das Anschaffungsdatum, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, eine Beschreibung des Wirtschaftsguts, die zugrunde gelegte Nutzungsdauer, die Berechnung der jährlichen AfA sowie der Zusammenhang mit der Vermietung dokumentiert werden.

Bei größeren oder ungewöhnlichen Wirtschaftsgütern empfiehlt es sich außerdem, die Grundlage der verwendeten Nutzungsdauer aufzubewahren. DATEV verweist für die Ermittlung der Nutzungsdauer grundsätzlich auf die amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums.

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Bei Unsicherheit über die Nutzungsdauer, eine gemischte private Nutzung oder die steuerliche Behandlung einer besonderen Anschaffung sollte die konkrete Einordnung mit dem Steuerberater abgestimmt werden.
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