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# Alle Kosten für Entwässerung, Abfluss, Abwasser, Wartung, keine Reparaturen (umgelegt auf Mieter)

<figure><img src="/files/Z4QRyPshHmuSkukLpt0Q" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für Kosten, die im Zusammenhang mit der **Entwässerung des Objekts** entstanden sind und auf die Mieter umgelegt werden sollen.

Dazu gehören insbesondere Kosten für:

* Abwassergebühren
* Schmutzwassergebühren
* Niederschlagswasser- oder Regenwassergebühren
* Kanalgebühren
* Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung
* laufende Betriebskosten einer privaten Entwässerungsanlage, zum Beispiel einer Kleinkläranlage oder Sammelgrube
* Kosten für den Betrieb einer Entwässerungspumpe oder Hebeanlage
* regelmäßige Wartungs- oder Reinigungskosten, soweit sie dem laufenden Betrieb der Entwässerungsanlage dienen
* Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung
* Kosten des Betriebs einer nicht öffentlichen Entwässerungsanlage oder Entwässerungspumpe

#### Wann diese Kategorie verwendet werden soll

Wählen Sie diese Kategorie, wenn Ihnen eine Rechnung, ein Gebührenbescheid oder eine Abrechnung für **Abwasser, Entwässerung, Kanal oder Schmutzwasser** vorliegt.

#### Wichtig

Buchen Sie hier nur **laufende Kosten** der Entwässerung. Reparaturen, Instandhaltungen oder Instandsetzungen dürfen **nicht** auf die Mieter umgelegt werden. § 1 Abs. 2 BetrKV schließt Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten ausdrücklich von den Betriebskosten aus.

Nicht in diese Kategorie gehören zum Beispiel:

* Reparatur einer Abwasserleitung
* Austausch oder Erneuerung einer defekten Entwässerungspumpe
* Beseitigung eines Rohrbruchs
* Sanierung von Kanalleitungen
* einmalige Anschlusskosten oder Kanalbaubeiträge
* sonstige Maßnahmen zur Behebung eines Schadens

{% hint style="info" %}
Solche Kosten sind **vom Vermieter zu tragen** und dürfen **nicht** als Betriebskosten auf die Mieter verteilt werden.
{% endhint %}

Umlagefähig sind nur laufende Betriebskosten nach wirksamer Vereinbarung mit dem Mieter. Maßgeblich sind [BGB § 556](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html) und [BetrKV §§ 1, 2](https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html).
