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# Alle Kosten für Heizung inkl. Wartung, keine Reparaturen (umgelegt auf Mieter)

Hilfe zur Immodio-Buchungsposition Alle Kosten für Heizung inkl. Wartung, keine Reparaturen (umgelegt auf Mieter).

<figure><img src="https://3986577705-files.gitbook.io/~/files/v0/b/gitbook-x-prod.appspot.com/o/spaces%2FDGfFw4On4r2uLklBZ5ju%2Fuploads%2Fgit-blob-45ac611bc1eb1163baa1cccf02e7669840e90c52%2Fimage%20(781).png?alt=media" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für **laufende Kosten der Heizungsversorgung**, die über die Heizkostenabrechnung auf die Mieter verteilt werden können.

Verwenden Sie diese Kategorie insbesondere dann, wenn Heizung **und** Warmwasser über **getrennte** Systeme erzeugt beziehungsweise abgerechnet werden.

{% hint style="info" %}
Werden Heizung und Warmwasser dagegen durch **dieselbe verbundene Anlage** erzeugt und entstehen gemeinsame Kosten, verwenden Sie in Immodio die entsprechende Kategorie "[**Heizung und Warmwasser**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10075900-heizung-und-warmwasser-umgelegt-auf-mieter.md)".
{% endhint %}

Typische Kosten dieser Kategorie sind:

* Gas, Heizöl, Pellets oder andere Brennstoffe für die Heizung,
* Strom, der unmittelbar zur Wärmeerzeugung verbraucht wird, beispielsweise bei einer Wärmepumpe,
* Betriebsstrom der Heizungsanlage,
* Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage,
* regelmäßige Wartung und Überprüfung der Betriebsbereitschaft,
* Einstellung der Heizungsanlage durch eine Fachkraft,
* Reinigung der Heizungsanlage und des Betriebsraums,
* bestimmte vorgeschriebene Messungen,
* Kosten der Verbrauchserfassung,
* Eichung beziehungsweise Verwendung von Heizkostenverteilern oder Wärmezählern,
* Kosten für Berechnung und Aufteilung der Heizkosten,
* sowie gegebenenfalls das Entgelt für eine gewerbliche Wärmelieferung.

Diese Kostenarten sind in § 7 HeizkostenV und § 2 Nr. 4 BetrKV ausdrücklich als Kosten des Heizungsbetriebs aufgeführt.

{% hint style="info" %}
Buchen Sie hier keine Reparaturkosten. Reparaturen an der Heizungsanlage sind grundsätzlich nicht umlagefähig und dürfen daher nicht auf die Mieter verteilt werden.
{% endhint %}

#### **Typischer Fall: Gasheizung**

Sie betreiben in einem Mehrfamilienhaus eine zentrale Gasheizung ausschließlich für die Raumheizung. Das Warmwasser wird über ein separates System erzeugt.

Im Abrechnungsjahr entstehen:

* Gasverbrauch: **5.000 €**
* Heizungswartung: **350 €**
* Verbrauchserfassung und Heizkostenabrechnung: **400 €**

Gesamte Heizkosten: **5.750 €**

Diese laufenden Kosten buchen Sie dann jeweils auf die Kategorie **„**[**Alle Kosten für Heizung inkl. Wartung, keine Reparaturen (umgelegt auf Mieter)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10005900-alle-kosten-fuer-heizung-inkl-wartung-keine-reparaturen-umgelegt-auf-mieter.md)**“**

#### **Wann diese Kategorie und wann „Heizung und Warmwasser“?**

Die Abgrenzung richtet sich danach, **wie Wärme und Warmwasser erzeugt werden**.

1. **Getrennte Systeme**

Beispielsweise:

* zentrale Gasheizung nur für Raumwärme,
* Warmwasser über separate Boiler oder Durchlauferhitzer.

Die Kosten der Gasheizung betreffen ausschließlich die Heizung.

Buchen Sie die Kosten auf diese Kategorie „[Alle Kosten für Heizung inkl. Wartung, keine Reparaturen (umgelegt auf Mieter)](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10005900-alle-kosten-fuer-heizung-inkl-wartung-keine-reparaturen-umgelegt-auf-mieter.md)“

2. **Gemeinsame Anlage**

Eine zentrale Heizungsanlage erzeugt sowohl:

* Raumwärme
* als auch Warmwasser.

Dann entstehen gemeinsame Brennstoff- beziehungsweise Energiekosten.

Buchen Sie die Kosten auf die entsprechende Immodio-Kategorie **„**[**Heizung und Warmwasser (umgelegt auf Mieter)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10075900-heizung-und-warmwasser-umgelegt-auf-mieter.md)**“**

#### **Kosten für Wartungen gehören auf diese Kategorie, Reparaturen jedoch nicht**

Diese Unterscheidung ist besonders wichtig. **Regelmäßige Wartungs- und Betriebskosten** können umlagefähige Heizkosten sein. **Reparaturen und Instandsetzungen** sind dagegen Kosten des Vermieters.

§ 1 BetrKV schließt Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten ausdrücklich von den Betriebskosten aus.

**Wartung**

Typische Wartungsarbeiten sind beispielsweise:

* regelmäßige Funktionskontrolle,
* Prüfung der Betriebssicherheit,
* Einstellung durch eine Fachkraft,
* Reinigung,
* Entfernung betriebsbedingter Ablagerungen,
* wiederkehrende Überprüfung der Anlage.

**Reparatur**

Beispiele:

* defekte Heizungssteuerung wird ersetzt,
* kaputte Umwälzpumpe wird ausgetauscht,
* Brenner wird wegen eines Defekts repariert,
* Heizkessel wird instand gesetzt,
* beschädigtes Bauteil wird ersetzt.

**Beispiel: gemischte Handwerkerrechnung**

Der Heizungsfachbetrieb berechnet:

* jährliche Wartung: **220 €**
* Austausch einer defekten Pumpe: **480 €**

Dann dürfen die **220 € Wartung** dieser umlagefähigen Heizkostenkategorie zugeordnet werden.

Die **480 € Reparatur** müssen separat als nicht umlagefähige Reparatur behandelt werden, bspw. in der Kategorie "[Instandhaltung, Erhaltungsaufwand, Handwerker, Reparaturen (sofort als Abschreibung abzugsfähig)](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10078700-instandhaltung-erhaltungsaufwand-handwerker-reparaturen-sofort-als-abschreibun.md)".

Eine Rechnung sollte daher **aufgeteilt werden**, wenn sie sowohl Wartungs- als auch Reparaturleistungen enthält.

#### **Bei Heizöl und anderen Vorräten zählt der Verbrauch**

Gerade bei Heizöl oder anderen Brennstoffen, die auf Vorrat gekauft werden, ist wichtig:

Für die Heizkostenabrechnung sind grundsätzlich die Kosten des **im Abrechnungszeitraum verbrauchten Brennstoffs** maßgeblich – nicht automatisch sämtliche Brennstoffe, die während dieses Jahres gekauft wurden, da hier bspw. noch ein entsprechender Rest der Ölmenge im Öltank verbleiben kann.

**Beispiel**

Heizölbestand zum Jahresanfang: **2.000 Liter**

Im Laufe des Jahres kaufen Sie: **5.000 Liter**

Bestand am Jahresende: **1.500 Liter**

Verbraucht wurden: **2.000 + 5.000 − 1.500 = 5.500 Liter**

Für die Heizkostenabrechnung muss deshalb der tatsächliche Brennstoffverbrauch berücksichtigt werden.

#### **Verbrauchserfassung und Heizkostenabrechnung**

Auch bestimmte Kosten der Verbrauchserfassung gehören zu den Heizkosten, beispielsweise:

* Miete beziehungsweise Gebrauchsüberlassung von Verbrauchserfassungsgeräten,
* Verwendung der Verbrauchserfassung,
* Berechnung und Aufteilung der Heizkosten,
* gesetzlich erforderliche Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen.

{% hint style="info" %}
Bezieht sich eine Abrechnungsdienstleister-Rechnung sowohl auf **Heizung als auch Warmwasser**, sollte sie entsprechend der tatsächlichen Leistung beziehungsweise Abrechnung sachgerecht zugeordnet werden.
{% endhint %}

#### **Neuanschaffung oder Austausch der Heizungsanlage gehört nicht in diese Kategorie**

Diese Kategorie ist für **laufende Heizungsbetriebskosten** bestimmt.

Nicht hierher gehören beispielsweise:

* Kauf einer neuen Heizungsanlage,
* Austausch des Heizkessels,
* Einbau einer neuen Wärmepumpe,
* Modernisierung der Heizungsanlage,
* Austausch defekter wesentlicher Bauteile.

Diese Kosten sind keine laufenden Heizkosten und dürfen nicht über diese Kategorie in die Betriebskostenabrechnung übernommen werden.

#### **Zuordnung in Immodio**

Bei dieser Kategorie erfolgt die Zuordnung zum **Objekt**.

Wählen Sie das Objekt aus, für dessen Heizungsanlage beziehungsweise Wärmeversorgung die Kosten entstanden sind.

Betrifft eine Rechnung mehrere Objekte, sollte sie möglichst anhand des tatsächlichen Verbrauchs beziehungsweise der jeweiligen Rechnungspositionen auf die betroffenen Objekte verteilt werden.

#### **Auf Mieter umlegen**

Diese Kategorie ist ausdrücklich für **umlagefähige Heizkosten** vorgesehen.

Kosten des laufenden Heizungsbetriebs gehören nach § 2 Nr. 4 BetrKV grundsätzlich zu den Betriebskosten. Voraussetzung für die Belastung des Mieters ist insbesondere eine entsprechende Betriebskostenvereinbarung; für die Verteilung der Heizkosten gelten zusätzlich die besonderen Vorschriften der Heizkostenverordnung.

Der Schalter **„Umlegbar auf Betriebskostenabrechnung“** kann daher **aktiviert** bleiben.

Dabei dürfen jedoch nur tatsächlich umlagefähige Bestandteile berücksichtigt werden. Insbesondere:

**Wartung** → grundsätzlich umlagefähig

**Reparatur/Instandsetzung** → nicht umlagefähig

#### **Welche Unterlagen sollten Sie aufbewahren?**

Bewahren Sie insbesondere auf:

* **Brennstoff- und Energielieferantenrechnungen**,
* Zahlungsnachweise,
* Wartungsverträge und Wartungsrechnungen,
* Rechnungen des Heizkostenabrechnungsdienstleisters,
* Unterlagen über Wärmezähler und Heizkostenverteiler,
* Ablese- und Verbrauchsdaten,
* bei Heizöl oder anderen gelagerten Brennstoffen Nachweise über **Anfangs- und Endbestände**,
* Rechnungen über gewerbliche Wärmelieferungen,
* Unterlagen zur Berechnung und Aufteilung der **CO₂-Kosten**,
* Heizkostenabrechnungen,
* und bei gemischten Handwerkerrechnungen eine nachvollziehbare Trennung zwischen **Wartung und Reparatur**.
