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# Miete, Eichung, Wartung für Wasserzähler (umgelegt auf Mieter)

<figure><img src="/files/i3VWZqJvys1cGE72RL6s" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für Kosten, die im Zusammenhang mit **Wasserzählern** entstanden sind und laut Abrechnung auf die Mieter umgelegt werden sollen.

Dazu gehören zum Beispiel:

* Miete oder Leasing von Wasserzählern
* Kosten für die Nutzung oder Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern
* Eichkosten oder Kosten für den Austausch, wenn dieser anstelle einer notwendigen Eichung erfolgt
* laufende Service- oder Wartungskosten für Wasserzähler

Die Kosten für Wasserzähler gehören zu den Kosten der Wasserversorgung nach § 2 Nr. 2 BetrKV.

#### Wann diese Kategorie verwendet werden soll

Wählen Sie diese Kategorie, wenn Ihnen eine Rechnung oder Abrechnung vorliegt, in der Kosten für **Kaltwasserzähler** oder allgemeine Wasserzähler ausgewiesen sind.

Diese Kategorie gehört zum Bereich Wasser und Abwasser. Sie ist **nicht** für Heizungszähler, Warmwasserzähler innerhalb der Heiz- und Warmwasserabrechnung oder andere Zählerarten gedacht.

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Nach der Mess- und Eichverordnung beträgt die Eichfrist für Kalt- und Warmwasserzähler derzeit grundsätzlich **6 Jahre**.
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