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# Allgemein Strom (umgelegt auf Mieter)

<figure><img src="/files/mSIehWjhBAOaxn8ZylhP" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für die **laufenden Stromkosten der gemeinschaftlichen Beleuchtung** des Gebäudes und Grundstücks. Dazu gehören insbesondere die Außenbeleuchtung sowie die Beleuchtung von Zugängen, Eingangsbereichen, Fluren, Treppenhäusern, Kellern, Bodenräumen und gemeinschaftlich genutzten Waschküchen. Diese Beleuchtungskosten sind in § 2 Nr. 11 der Betriebskostenverordnung als Betriebskosten aufgeführt.

#### Was kann hier gebucht werden?

Dazu können zum Beispiel gehören:

* Strom für die Treppenhaus- und Flurbeleuchtung,
* Strom für gemeinschaftliche Eingangsbereiche,
* Strom für Keller- und Dachbodenbeleuchtung,
* Strom für gemeinschaftlich genutzte Waschküchen,
* Strom für die Außenbeleuchtung,
* Strom für beleuchtete Zugänge, Privatwege oder Hofflächen,
* der auf diese Beleuchtung entfallende Anteil von Grundpreis, Zählermiete und weiteren laufenden Bestandteilen der Stromrechnung.

{% hint style="info" %}
Voraussetzung ist, dass die betreffenden Stromkosten tatsächlich der gemeinschaftlichen Beleuchtung des ausgewählten Objekts zugeordnet werden können.
{% endhint %}

#### Zuordnung

Wählen Sie bei der Zuordnung **„Objekt“** aus und anschließend das betroffene Objekt.

Die Kosten werden dadurch dem gesamten Objekt zugeordnet und im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die zugehörigen Mietverhältnisse verteilt.

Die Umlage auf die Mieter setzt grundsätzlich voraus, dass die Übernahme der Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart wurde (im Immodio-Mietvertrag werden diese Betriebskosten selbstverständlich berücksichtigt). Wurde kein anderer wirksamer Verteilerschlüssel festgelegt, werden Betriebskosten automatisch nach dem Anteil der Wohnfläche verteilt.

#### Wann diese Kategorie nicht verwendet werden soll

Buchen Sie hier **nicht** den individuellen Stromverbrauch innerhalb einzelner Wohnungen oder Gewerbeeinheiten. Dieser wird üblicherweise direkt vom jeweiligen Nutzer mit seinem Stromversorger abgerechnet.

{% hint style="warning" %}
Der Betriebsstrom einer zentralen Heizungsanlage gehört ausdrücklich zu den **Heizkosten** und darf **nicht** gemeinsam mit dem Beleuchtungsstrom als Allgemeinstrom verteilt werden. Verwenden SIe hierfür die Kategorie **"Betriebsstrom, Strom für Heizung"**.
{% endhint %}

**Wichtig**: Buchen Sie hier ausschließlich **laufend anfallende Verbrauchskosten**.

Nicht in diese Kategorie gehören insbesondere:

* die Anschaffung neuer Leuchten,
* der Austausch von Lampen oder Leuchtmitteln,
* Reparaturen an Leuchten, Schaltern oder Bewegungsmeldern,
* Reparaturen an Stromleitungen,
* die Installation einer neuen Beleuchtungsanlage,
* Modernisierungs- und Erneuerungsmaßnahmen.

Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten gehören gesetzlich nicht zu den Betriebskosten. Auch Ersatzleuchtmittel werden idR. nicht als umlagefähige Instandhaltungskosten eingeordnet.

## Rechtlich wichtig

Umlagefähig sind nur laufende Betriebskosten nach wirksamer Vereinbarung mit dem Mieter. Maßgeblich sind [BGB § 556](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556.html) und [BetrKV §§ 1, 2](https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html).

## Immodio-Einordnung

* **Buchungsart:** Ausgabe
* **DATEV V+V Konto:** 4240 00
* **Immodio-ID:** 10006200
* **Umsatzsteuer-Vorgabe:** 19 %
* **Zuordnung:** Objekt
* **Steuerformular-Hinweis:** 73, Gas, Strom, Wasser
