Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Lizenzen, Konzessionen)
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Abziehbar als Werbungskosten, soweit ein objektiver Zusammenhang mit vermieteten Immobilien besteht, siehe EStG §§ 9, 21. Bei umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen sind Rechnung und Vorsteuer nach UStG §§ 14, 15 zu prüfen.
Buchungsart: Ausgabe
DATEV V+V Konto: 4964 00
Immodio-ID: 10014100
Umsatzsteuer-Vorgabe: 19 %
Zuordnung: Eigentümer
Steuerformular-Hinweis: 80, Sonstige Werbungskosten
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