Bewirtungskosten, Restaurant, Essen mit Geschäftspartnern
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Bewirtung ist nur bei geschäftlichem Anlass und ordnungsgemäßem Nachweis abziehbar; steuerlich gilt die 70-%-Grenze nach EStG § 4 Abs. 5 Nr. 2.
Buchungsart: Ausgabe
DATEV V+V Konto: 4650 00
Immodio-ID: 10023100
Umsatzsteuer-Vorgabe: 19 %
Zuordnung: Eigentümer
Steuerformular-Hinweis: 80, Sonstige Werbungskosten
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