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# Bürobedarf (Druckerpatronen, Papier, etc.)

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Diese Kategorie verwenden Sie für **laufend verbrauchte Büro- und Arbeitsmaterialien**, die Sie für die Verwaltung Ihrer vermieteten Immobilien benötigen.

Typische Beispiele sind Papier, Druckerpatronen, Toner, Ordner, Briefumschläge oder Schreibmaterialien.

### Was kann hier gebucht werden?

Typische Bürobedarfskosten eines Vermieters können beispielsweise sein:

* Druckerpapier,
* Druckerpatronen,
* Tonerkartuschen,
* Briefumschläge,
* Versandtaschen ohne Porto,
* Ordner und Aktenmappen,
* Klarsichthüllen,
* Trennblätter und Register,
* Notizblöcke,
* Schreibpapier,
* Kugelschreiber,
* Bleistifte und Marker,
* Heftklammern,
* Büroklammern,
* Etiketten,
* Klebeband,
* sonstiges regelmäßig verbrauchtes Büromaterial.

Voraussetzung für den steuerlichen Abzug ist, dass die Ausgaben tatsächlich mit Ihrer Vermietungstätigkeit zusammenhängen. Werbungskosten sind nach § 9 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen und bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie entstanden sind.

### Beispiel: Bürobedarf für die Mietverwaltung

Sie kaufen für die Verwaltung Ihrer Mietobjekte:

**2 Packungen Druckerpapier: 15 €**

**1 Tonerkartusche: 70 €**

**Ordner und Briefumschläge: 25 €**

Gesamt: **110 €**

Sie verwenden die Materialien ausschließlich für:

* Mietverträge,
* Betriebskostenabrechnungen,
* Schriftverkehr mit Mietern,
* Ablage von Rechnungen,
* Unterlagen für den Steuerberater,
* sonstige Verwaltung Ihrer vermieteten Immobilien.

Die 110 € können grundsätzlich als vermietungsbezogener Bürobedarf dieser Kategorie zugeordnet werden. Entscheidend ist der wirtschaftliche Zusammenhang mit Ihren Vermietungseinnahmen.

### Bürobedarf ist nicht dasselbe wie Büroeinrichtung

Diese Kategorie ist vor allem für **Verbrauchsmaterial** gedacht. Ein Gegenstand, den Sie über längere Zeit verwenden, ist dagegen kein Bürobedarf.

#### Bürobedarf

Zum Beispiel:

* Papier,
* Tinte,
* Umschläge,
* Ordner,
* Stifte.

Diese Dinge werden verbraucht und regelmäßig nachgekauft.

#### Büroeinrichtung beziehungsweise Arbeitsmittel

Zum Beispiel:

* Schreibtisch,
* Bürostuhl,
* Aktenschrank,
* Regal,
* Schreibtischlampe.

Für solche Gegenstände bietet Immodio eine separate Kategorie für **„**[**Büroeinrichtung (Möbel, Schreibtische, Stühle etc.)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10024300-bueroeinrichtung-moebel-schreibtische-stuehle-etc.md)**“**.

### Druckerpatrone und Drucker nicht verwechseln

Auch hier ist die Abgrenzung wichtig.

**Druckerpatrone oder Toner**

→ Bürobedarf

**Drucker selbst**

→ nicht Bürobedarf

Für einen Drucker verwenden Sie in Immodio die separate Kategorie: **„**[**Computer, Laptop, PC, Tablet, Smartphone, Drucker**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10024400-computer-laptop-pc-tablet-smartphone-drucker.md)**“.** Dasselbe gilt beispielsweise für einen neuen Laptop, Bildschirm oder ein Smartphone.

### Porto separat buchen

Briefumschläge und Versandmaterial können Bürobedarf sein.

Das **Porto selbst** gehört dagegen nicht hierher. Hierfür verwenden Sie die Kategorie "[Porto (z.B. Briefmarken und Versandkosten)](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10100700-porto-z-b-briefmarken-und-versandkosten.md)".

### Telefon und Internet ebenfalls separat

Auch Telefon- und Internetkosten sind keine Bürobedarfskosten. Hierfür verwenden Sie die Kategorie "[Telefon (nicht umgelegt auf Mieter)](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10121500-telefon-nicht-umgelegt-auf-mieter.md)" bzw. "[Internet (nicht umgelegt auf Mieter)](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10079000-internet-nicht-umgelegt-auf-mieter.md)"

### Private Nutzung beachten

Kaufen Sie Büromaterial ausschließlich für Ihre Vermietung, kann grundsätzlich der vollständige vermietungsbezogene Aufwand angesetzt werden.

Verwenden Sie dieselben Materialien jedoch gleichzeitig für:

* Ihre Vermietung,
* Ihren privaten Haushalt,
* eine selbstständige Tätigkeit,
* Ihren Arbeitgeber,
* eine andere Einkunftsart,

darf nicht automatisch der gesamte Kaufpreis der Vermietung zugerechnet werden.

Nach § 9 EStG können nur die Aufwendungen als Werbungskosten der Vermietung berücksichtigt werden, die dieser Einkunftsart tatsächlich zuzurechnen sind.

#### Beispiel

Sie kaufen Toner für 80 €.

Nachvollziehbar entfallen etwa:

**75 % auf Ihre Vermietungsverwaltung**

**25 % auf private Nutzung**

Dann sollte nicht automatisch der vollständige Betrag als Werbungskosten Ihrer Vermietung behandelt werden. Bei regelmäßig gemischter Nutzung sollte die verwendete Aufteilung zusätzlich noch nachvollziehbar dokumentiert werden.

### Kassenzettel und Rechnungen aufbewahren

Gerade Bürobedarf wird häufig in vielen kleinen Beträgen gekauft.

Trotzdem sollten Sie die Belege aufbewahren und aus ihnen nachvollziehen können:

* was gekauft wurde,
* wann gekauft wurde,
* bei welchem Händler,
* welcher Betrag bezahlt wurde,
* welche Umsatzsteuer enthalten war,
* weshalb die Anschaffung Ihrer Vermietung dient.

Bei größeren Sammelkäufen, die auch private Gegenstände enthalten, sollte der vermietungsbezogene Anteil aus dem Beleg nachvollziehbar hervorgehen.

### Nicht hier buchen

Verwenden Sie diese Kategorie insbesondere nicht für:

* Drucker,
* Computer oder Laptop,
* Smartphone oder Tablet,
* Schreibtisch,
* Bürostuhl,
* Aktenschrank oder andere Büromöbel,
* Software und SaaS,
* Immodio-Abonnements,
* Telefonkosten,
* Internetkosten,
* Porto und Briefmarken,
* Bücher und Fachliteratur,
* Kosten eines Steuerberaters,
* private Büroartikel ohne Vermietungsbezug.

Verwenden Sie bei diesen Ausgaben jeweils die speziellere Immodio-Kategorie.
