Computer, Laptop, PC, Tablet, Smartphone, Drucker
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Abnutzbare Wirtschaftsgüter werden nach EStG § 7 abgeschrieben. Selbständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto können nach EStG § 6 Abs. 2 sofort abgezogen werden. Für Computerhardware und Betriebs-/Anwendersoftware lässt die Finanzverwaltung nach BMF-Schreiben vom 22.02.2022 eine Nutzungsdauer von einem Jahr zu.
Buchungsart: Ausgabe
DATEV V+V Konto: 400 00
Immodio-ID: 10024400
Umsatzsteuer-Vorgabe: 19 %
Zuordnung: Eigentümer
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