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# Einmalig gekaufte EDV-Software und Computer Programme

<figure><img src="/files/RAvjjFee7xIB1QJzui84" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für **entgeltlich erworbene Software, die Sie dauerhaft beziehungsweise zeitlich unbefristet für Ihre Vermietungstätigkeit nutzen dürfen**.

Typischerweise handelt es sich um eine einmalig bezahlte Software oder Dauerlizenz, bei der Ihr Nutzungsrecht nicht nach einem monatlichen oder jährlichen Abonnement endet.

### Was kann hier gebucht werden?

Typische Beispiele können sein:

* einmalig gekaufte Immobilienverwaltungssoftware mit dauerhaftem Nutzungsrecht,
* dauerhaft erworbene Buchhaltungssoftware,
* dauerhaft erworbene PDF- oder Dokumentensoftware,
* einmalig gekaufte Betriebssystemsoftware,
* dauerhaft erworbene Office- oder Verwaltungsprogramme,
* lokal installierte Anwendersoftware mit unbefristeter Lizenz,
* individuell für den Vermieter angepasste Verwaltungssoftware, soweit ein entsprechendes Nutzungsrecht entgeltlich erworben wird.

Das BMF zählt zum Begriff der begünstigten Software sowohl **Betriebs- als auch Anwendersoftware**. Erfasst sind neben Standardprogrammen ausdrücklich auch individuell angepasste Anwendungen, ERP-Software, Warenwirtschaftssysteme und sonstige Software zur Unternehmensverwaltung oder Prozesssteuerung.

### Entscheidend ist das Nutzungsrecht – nicht nur die Zahlungsweise

Der Begriff „einmalig gekauft“ sollte nicht ausschließlich danach beurteilt werden, wie oft Sie bezahlen. Entscheidend ist vielmehr, **welches Nutzungsrecht Sie erwerben**.

#### Dauerhafte Software

Sie bezahlen beispielsweise einmalig 1.500 € und dürfen die Software anschließend **zeitlich unbeschränkt** verwenden.

→ Diese Kategorie **„**[**Einmalig gekaufte EDV-Software und Computerprogramme**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10027500-einmalig-gekaufte-edv-software-und-computer-programme.md)**“**

#### Software-Abonnement oder SaaS

Sie bezahlen monatlich oder jährlich und verlieren nach Beendigung des Vertrags den Zugriff auf die Software.

→ Immodio-Kategorie **„**[**Softwarelizenzen, Software, SaaS, Immodio, Softwaremiete**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10107700-softwarelizenzen-software-saas-immodio-softwaremiete.md)**“**

### Vermietungsbezug erforderlich

Die Software muss tatsächlich für Ihre Vermietungstätigkeit verwendet werden.

Typische vermietungsbezogene Anwendungen können beispielsweise sein:

* Mietvertragsverwaltung,
* Buchhaltung,
* Dokumentenverwaltung,
* Betriebskostenabrechnung,
* Verwaltung von Mietern und Interessenten,
* Organisation von Reparaturen,
* Verwaltung von Rechnungen,
* digitale Ablage,
* Erstellung von Schreiben und Abrechnungen.

### Gemischte Nutzung

Nutzen Sie eine gekaufte Software sowohl für Ihre Vermietung als auch für andere Zwecke, darf der vollständige steuerliche Aufwand nicht automatisch der Vermietung zugerechnet werden.

Beispiel:

Eine dauerhaft gekaufte Buchhaltungssoftware wird verwendet:

**60 % für Ihre Vermietung**

**40 % für eine selbstständige Tätigkeit**

Dann muss der vermietungsbezogene Anteil entsprechend sachgerecht abgegrenzt werden. Werbungskosten werden nur bei der Einkunftsart berücksichtigt, bei der sie entstanden sind.

### Software und Hardware nicht vermischen

Ein gekaufter Computer gehört nicht auf das Softwarekonto.

Verwenden Sie für:

* Computer,
* Laptop,
* Tablet,
* Drucker,
* Bildschirm,
* sonstige Hardware

die separate Immodio-Kategorie **„**[**Computer, Laptop, PC, Tablet, Smartphone, Drucker**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10024400-computer-laptop-pc-tablet-smartphone-drucker.md)**“**.

### Nicht hier buchen

Verwenden Sie diese Kategorie insbesondere nicht für:

* Immodio-Abonnements,
* SaaS,
* Cloud-Software mit laufendem Abonnement,
* monatliche oder jährliche Softwaremiete,
* zeitlich befristete Softwarelizenzen,
* Wartung und Support, wenn diese separat berechnet werden,
* Computer oder andere Hardware,
* Drucker,
* selbst entwickelte Software,
* private Software ohne Vermietungsbezug.

Für gemietete beziehungsweise zeitlich befristet genutzte Software verwenden Sie in Immodio die separate Kategorie: **„**[**Softwarelizenzen, Software, SaaS, Immodio, Softwaremiete**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10107700-softwarelizenzen-software-saas-immodio-softwaremiete.md)**“**

### Welche Unterlagen sollten Sie aufbewahren?

Bewahren Sie insbesondere die Rechnung, den Zahlungsnachweis und die Lizenz- beziehungsweise Vertragsbedingungen auf.

Gerade bei Software sollte aus den Unterlagen nachvollziehbar sein:

* welche Software gekauft wurde,
* wann sie angeschafft wurde,
* welcher Kaufpreis gezahlt wurde,
* ob das Nutzungsrecht dauerhaft oder befristet ist,
* ob Wartung oder Support separat berechnet wurden,
* für welche Vermietungstätigkeit die Software eingesetzt wird,
* ob eine private oder anderweitige Mitbenutzung besteht,
* welche steuerliche Nutzungsdauer verwendet wurde.

Bei Software eines ausländischen Anbieters sollten zusätzlich die Rechnung und die umsatzsteuerliche Behandlung dokumentiert werden.
