Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen, Grund und Boden von Kiosken
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Mieteinnahmen gehören zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nach EStG § 21. Der Zahlungseingang zählt grundsätzlich im Zuflussjahr nach EStG § 11. Umsatzsteuerpflicht setzt regelmäßig eine wirksame Option nach UStG § 9 voraus; der Regelsteuersatz ergibt sich aus UStG § 12.
Buchungsart: Einnahme
DATEV V+V Konto: 8035 00
Immodio-ID: 10027700
Umsatzsteuer-Vorgabe: 19 %
Zuordnung: Eigentümer
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