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# Fahrzeug-Versicherungen

<figure><img src="/files/Lq2f2P6uNt0EXybZWbU7" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für **Versicherungsbeiträge eines Fahrzeugs**, soweit das Fahrzeug Ihrer Vermietungstätigkeit dient und Sie die tatsächlichen Fahrzeugkosten steuerlich berücksichtigen.

### Was kann hier gebucht werden?

Hier können insbesondere Beiträge für die **Kfz-Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung** erfasst werden, soweit das versicherte Fahrzeug für Ihre Vermietungstätigkeit verwendet wird und die tatsächlichen Fahrzeugkosten angesetzt werden.

Die Finanzverwaltung zählt sowohl die Halterhaftpflicht- als auch die Fahrzeugversicherung ausdrücklich zu den **Gesamtkosten eines Fahrzeugs**. Zu diesen Gesamtkosten gehören daneben unter anderem Kraftstoff, Wartung, Reparaturen, Kfz-Steuer und AfA.

### Vermietungsbezug ist erforderlich

Dass Sie Vermieter sind und gleichzeitig ein Auto besitzen, reicht nicht aus.

Werbungskosten sind nur Aufwendungen, die zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der jeweiligen Einnahmen dienen. Versicherungsbeiträge können ausdrücklich Werbungskosten sein, wenn sie sich auf Gegenstände beziehen, die der Einnahmeerzielung dienen.

Ein Vermietungsbezug kann beispielsweise bestehen, wenn das Fahrzeug regelmäßig für die Verwaltung Ihrer Immobilien, Wohnungsübergaben, Besichtigungen, Handwerkertermine, Baustellenkontrollen, Eigentümerversammlungen oder andere objektbezogene Termine genutzt wird.

Der BFH bestätigt grundsätzlich, dass Fahrzeugkosten im Zusammenhang mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten berücksichtigt werden können, soweit sie dieser Einkunftsart zuzurechnen sind.

### Bei privater Mitbenutzung nicht die gesamte Versicherung abziehen

Bei privaten Vermietern wird ein Pkw häufig sowohl privat als auch für die Vermietung verwendet.

Dann darf nicht automatisch der vollständige Versicherungsbeitrag den Vermietungseinkünften zugerechnet werden.

#### Beispiel

Jahresfahrleistung:

**20.000 km**

Davon vermietungsbezogene Fahrten:

**2.000 km**

Vermietungsanteil:

**10 %**

Jährlicher Versicherungsbeitrag:

**1.000 €**

Werden die tatsächlichen Fahrzeugkosten nach einem sachgerechten Kilometerverhältnis aufgeteilt, entfallen rechnerisch:

**100 €**

auf die Vermietung.

Der BFH hat bei gemischt genutzten Fahrzeugen eine Aufteilung anhand des Verhältnisses der jeweiligen Nutzungskilometer zur Gesamtfahrleistung zugrunde gelegt.

### Versicherungsteuer ist keine Umsatzsteuer

Auf einem Versicherungsbeitrag können Sie beispielsweise sehen:

**Versicherungsbeitrag netto vor Versicherungsteuer**

plus

**19 % Versicherungsteuer**

Das sieht auf den ersten Blick ähnlich aus wie eine normale Rechnung mit 19 % Umsatzsteuer. Steuerrechtlich ist es aber etwas völlig anderes.

{% hint style="warning" %}
Leistungen aufgrund eines Versicherungsverhältnisses sind nach **§ 4 Nr. 10 UStG umsatzsteuerfrei**.
{% endhint %}

Die Versicherungsprämie unterliegt stattdessen dem Versicherungsteuergesetz. Der allgemeine Versicherungsteuersatz beträgt nach § 6 VersStG **19 % des Versicherungsentgelts ohne Versicherungsteuer**.

#### Beispiel

Versicherungsentgelt:

**500 €**

Versicherungsteuer:

**95 €**

Zahlbetrag:

**595 €**

Die 95 € sind **keine Umsatzsteuer**.

Sie dürfen daher insbesondere nicht als 95 € Vorsteuer behandelt werden.

### Versicherung für Anhänger oder andere Fahrzeuge

Auch bei Versicherungsbeiträgen für einen Anhänger, Transporter oder ein anderes Fahrzeug kommt es darauf an, ob und in welchem Umfang dieses Fahrzeug tatsächlich der Vermietungstätigkeit dient.

Wird beispielsweise ein Anhänger ausschließlich genutzt, um Werkzeug und Material zu Ihren vermieteten Objekten zu transportieren, kann ein entsprechend enger Vermietungsbezug bestehen. Der allgemeine Werbungskostenabzug setzt einen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Einnahmeerzielung voraus.

Bei privater Mitbenutzung ist wiederum eine sachgerechte Aufteilung erforderlich.

### Zuordnung in Immodio

Wählen Sie **Zuordnung → Eigentümer** und anschließend den Eigentümer, dessen Vermietungstätigkeit die Fahrzeugkosten zuzurechnen sind.

Wenn mehrere Eigentümer beziehungsweise Einkunftsarten von demselben Fahrzeug profitieren, ist nur der sachgerecht auf die jeweilige Vermietung entfallende Kostenanteil zu berücksichtigen.

### Welche Unterlagen sollten Sie aufbewahren?

Bewahren Sie insbesondere Versicherungsschein beziehungsweise Beitragsrechnung, Zahlungsnachweise und die eindeutige Zuordnung zum versicherten Fahrzeug auf. Bei gemischter Fahrzeugnutzung sollten zusätzlich Gesamtjahreskilometer und vermietungsbezogene Kilometer dokumentiert werden.

Auf der Beitragsrechnung sollte außerdem erkennbar sein, welcher Betrag Versicherungsteuer ist. Das Versicherungsteuergesetz verlangt grundsätzlich den offenen Ausweis des Steuerbetrags und Steuersatzes in der Rechnung beziehungsweise den entsprechenden Versicherungsunterlagen.
