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# Fahrzeugkosten

<figure><img src="/files/qZaZ0AANsFZJaG5lEWi1" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für **Fahrzeugkosten im Zusammenhang mit Ihrer Vermietungstätigkeit**, wenn keine speziellere Immodio-Kategorie für den konkreten Aufwand vorhanden ist.

### Wann entstehen Fahrzeugkosten bei einem Vermieter?

Fahrzeugkosten können steuerlich relevant sein, wenn das Fahrzeug tatsächlich für die Verwaltung, Bewirtschaftung oder Vermietung Ihrer Immobilien eingesetzt wird.

Typische vermietungsbezogene Fahrten können beispielsweise sein:

* Fahrt zu einer Wohnungsbesichtigung,
* Wohnungsübergabe oder -abnahme,
* Kontrolle eines vermieteten Objekts,
* Termin mit Handwerkern,
* Baustellen- oder Reparaturkontrolle,
* Fahrt zu einer Eigentümerversammlung,
* Fahrt zur Hausverwaltung,
* Besorgung von Material für eine vermietete Immobilie,
* Termin mit Mietern oder Mietinteressenten.

Werbungskosten sind nach § 9 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen und müssen der Einkunftsart zugerechnet werden können, bei der sie entstanden sind.

### Speziellere Fahrzeugkategorien haben Vorrang

Fahrzeugkosten werden in Immodio genau unterschieden. Beispielsweise:

**Werkstattrechnung**\
→ „[Fahrzeug-Reparaturen](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10050900-fahrzeug-reparaturen.md)“

**Kfz-Haftpflicht oder Kasko**\
→ „[Fahrzeug-Versicherungen](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10051000-fahrzeug-versicherungen.md)“

Die allgemeine Kategorie „Fahrzeugkosten“ sollte vor allem dort verwendet werden, wo ein Fahrzeugaufwand besteht, aber keine speziellere Immodio-Kategorie passt.

### Zwei Möglichkeiten zur Ermittlung der Fahrtkosten

Für typische vermietungsbezogene Fahrten mit dem eigenen Pkw kommen grundsätzlich zwei unterschiedliche Berechnungswege in Betracht:

#### Tatsächliche Fahrzeugkosten

Sie ermitteln die tatsächlichen jährlichen Gesamtkosten Ihres Fahrzeugs und bestimmen anschließend, welcher Anteil davon auf Ihre Vermietung entfällt.

Oder:

#### Pauschaler Kilometersatz

Bei entsprechenden Auswärtstätigkeiten kann statt der tatsächlichen Kosten grundsätzlich der pauschale Kilometersatz verwendet werden.

Für einen Pkw beträgt dieser aktuell:

**0,30 € je tatsächlich gefahrenem Kilometer**.

Beide Methoden dürfen nicht so kombiniert werden, dass dieselben Kosten doppelt berücksichtigt werden.

### Tatsächliche Fahrzeugkosten

Wenn Sie die tatsächlichen Kosten verwenden, wird zunächst ermittelt, was das Fahrzeug während des Jahres insgesamt gekostet hat.

Zu den Fahrzeuggesamtkosten gehören nach den amtlichen Steuerhinweisen insbesondere:

* AfA,
* Leasingkosten,
* Kraftstoff beziehungsweise Betriebsstoffe,
* Wartungs- und Reparaturkosten,
* Kfz-Steuer,
* Halterhaftpflicht- und Fahrzeugversicherung,
* Garagen- beziehungsweise Stellplatzmiete,
* Fahrzeugpflege und weitere typische Fahrzeugkosten.

Anschließend wird der auf die Vermietung entfallende Anteil ermittelt.

#### Beispiel

Gesamtkosten des Pkw im Jahr:

**8.000 €**

Gesamtfahrleistung:

**20.000 km**

Davon vermietungsbezogen:

**2.000 km**

Vermietungsanteil:

**10 %**

Auf die Vermietung entfallen damit rechnerisch:

**8.000 € × 10 % = 800 €**

Die Finanzverwaltung beschreibt bei tatsächlichen Fahrzeugkosten genau dieses Grundprinzip: Der anzusetzende Teilbetrag entspricht dem Verhältnis der berücksichtigungsfähigen Fahrten zur gesamten Jahresfahrleistung.

### Alternativ: 0,30 € je gefahrenem Kilometer

Bei typischen Fahrten zu einem Mietobjekt kann es wesentlich einfacher sein, nicht sämtliche Fahrzeugkosten zu erfassen, sondern die tatsächlichen vermietungsbezogenen Fahrten zu dokumentieren.

#### Beispiel

Fahrt zum Mietobjekt:

Hinweg: **35 km**

Rückweg: **35 km**

Gesamt:

**70 km**

Pauschaler Fahrtkostenansatz:

**70 km × 0,30 € = 21 €**

Dabei werden **Hin- und Rückfahrt** berücksichtigt, weil es sich um tatsächlich gefahrene Kilometer handelt.

{% hint style="info" %}
Wenn Sie die Vermietungsfahrten mit dem pauschalen Kilometersatz berücksichtigen, dürfen Sie gewöhnliche Kosten des Fahrzeugs nicht noch einmal zusätzlich für dieselben Fahrten geltend machen.
{% endhint %}

Dazu gehören insbesondere:

* Kraftstoff,
* Versicherung,
* Wartung,
* gewöhnliche Reparaturen,
* Kfz-Steuer,
* normale Abnutzung.

### Privatnutzung dokumentieren

Gerade bei einem Pkw des Eigentümers sollte nachvollziehbar dokumentiert werden, welcher Teil tatsächlich durch die Vermietung verursacht wurde.

Sinnvolle Angaben sind beispielsweise:

* Datum der Fahrt,
* Start und Ziel,
* betroffenes Mietobjekt,
* Anlass der Fahrt,
* gefahrene Kilometer,
* Gesamtjahreskilometer bei tatsächlicher Kostenaufteilung.

Bei einer tatsächlichen Kostenmethode benötigt man insbesondere die Jahresfahrleistung und den vermietungsbezogenen Kilometeranteil.

### Zuordnung in Immodio

Wählen Sie **Zuordnung → Eigentümer** und anschließend den Eigentümer, dessen Vermietungstätigkeit die Fahrzeugkosten zuzurechnen sind.

### Welche Unterlagen sollten Sie aufbewahren?

Bei tatsächlichen Fahrzeugkosten sollten insbesondere Rechnungen und Zahlungsbelege, Fahrzeugdaten, Gesamtjahresfahrleistung sowie Aufzeichnungen über vermietungsbezogene Fahrten aufbewahrt werden.

Bei Verwendung des pauschalen Kilometersatzes ist vor allem eine nachvollziehbare Aufzeichnung der einzelnen vermietungsbezogenen Fahrten wichtig.

Aus den Aufzeichnungen sollte zumindest hervorgehen:

**wann**, **wohin**, **warum** und **wie viele Kilometer** Sie gefahren sind.
