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# Fortbildungskosten (Schulungen, Seminare, Messen)

<figure><img src="/files/RvUke7qsQwIservqNItZ" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für **fachliche Fortbildungen, Schulungen, Seminare und vergleichbare Veranstaltungen, die in einem konkreten Zusammenhang mit Ihrer Vermietungstätigkeit stehen**.

### Was kann hier gebucht werden?

Typische Fortbildungen eines Vermieters können beispielsweise sein:

* Seminar zum aktuellen Mietrecht,
* Schulung zur Betriebskostenabrechnung,
* Seminar zum Wohnungseigentumsrecht,
* Fortbildung zur Immobilienverwaltung,
* Schulung zur Nebenkosten- oder Heizkostenabrechnung,
* Fortbildung zur steuerlichen Behandlung vermieteter Immobilien,
* Seminar zu energetischen Anforderungen an vermietete Gebäude,
* Schulung zu Modernisierung und Instandhaltung,
* Fachseminar zur Vermietung von Gewerbeimmobilien,
* Schulung zur Datenschutz- oder Dokumentationspraxis in der Mietverwaltung,
* Webinar oder Onlinekurs zu einem konkreten Vermietungsthema,
* fachbezogene Teilnahmegebühr für eine Immobilienveranstaltung oder Messe, wenn deren Besuch tatsächlich der bestehenden beziehungsweise konkret beabsichtigten Vermietung dient.

Entscheidend ist nicht der Name „Seminar“, „Masterclass“ oder „Immobilienmesse“, sondern der **wirtschaftliche Zusammenhang mit Ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung**.

### Beispiel: Mietrechtsseminar

Sie besitzen mehrere vermietete Wohnungen.

Sie nehmen an einem eintägigen Seminar zu folgenden Themen teil:

* Mieterhöhungen,
* Index- und Staffelmiete,
* Kündigungsrecht,
* Betriebskosten,
* aktuelle Rechtsprechung für Vermieter.

Teilnahmegebühr: **350 €**

Das Seminar dient unmittelbar Ihrer bestehenden Vermietungstätigkeit.

Die Teilnahmegebühr kann daher grundsätzlich als vermietungsbezogene Fortbildungskosten in dieser Kategorie erfasst werden.

### Vermietungsbezug muss konkret sein

Nicht jede Veranstaltung über Immobilien ist automatisch steuerlich abzugsfähige Fortbildung.

Ein ausreichender Zusammenhang ist beispielsweise gut nachvollziehbar bei einer Schulung über:

**„Rechtssichere Betriebskostenabrechnung für Vermieter“**

oder:

**„WEG-Recht für Wohnungseigentümer und Vermieter“**

Deutlich schwieriger ist die Einordnung beispielsweise bei Veranstaltungen wie:

**„Mit Immobilien finanziell frei werden“**

**„Mindset für Immobilieninvestoren“**

**„In 10 Jahren zum Immobilienmillionär“**

oder allgemeinen Motivationsevents.

Je allgemeiner das Thema und je stärker private Vermögensbildung, Persönlichkeitsentwicklung oder allgemeines Investmentinteresse im Vordergrund stehen, desto wichtiger wird der konkrete Nachweis, dass die Aufwendungen tatsächlich Ihrer steuerpflichtigen Vermietungstätigkeit dienen. Der steuerliche Werbungskostenabzug setzt einen objektiven Zusammenhang mit der Einkunftserzielung voraus.

### Vor der ersten Vermietung

Fortbildungskosten können unter Umständen auch entstehen, **bevor erstmals Mieteinnahmen fließen**.

{% hint style="info" %}
Vorweggenommene Werbungskosten setzen aber voraus, dass bereits ein ausreichend konkreter Zusammenhang mit späteren steuerpflichtigen Vermietungseinnahmen besteht.
{% endhint %}

### Allgemeines Immobilieninteresse reicht nicht

Sie besitzen noch keine Immobilie, haben noch kein konkretes Vermietungsobjekt und besuchen lediglich ein Seminar mit dem Gedanken:

**„Vielleicht kaufe ich irgendwann einmal eine Kapitalanlage.“**

Dann fehlt idR. ein deutlich nachweisbarer Zusammenhang mit konkret beabsichtigten steuerpflichtigen Vermietungseinnahmen.

Je früher ein Aufwand vor einer tatsächlichen Vermietung entsteht, desto wichtiger sind objektive Nachweise der Vermietungsabsicht.

### Kaufberatung ist keine Fortbildung

Besonders wichtig ist die Abgrenzung zwischen **Wissensvermittlung** und **Beratung beziehungsweise Vermittlung**.

#### Fortbildung

Sie zahlen 400 € für ein Seminar **„Steuerliche Grundlagen der privaten Wohnungsvermietung“.** Diese Kosten können grundsätzlich Fortbildungskosten darstellen.

#### Beratung

Sie zahlen einem Berater 3.000 €, damit er:

* ein konkretes Kaufobjekt analysiert,
* Kaufpreisverhandlungen begleitet,
* die Finanzierung strukturiert,
* Sie beim konkreten Immobilienerwerb unterstützt.

das ist idR. keine Fortbildung.

### Fortbildung und Erstausbildung unterscheiden

Ein gewöhnliches Vermieterseminar ist etwas anderes als eine komplette Berufsausbildung oder ein Studium.

§ 9 Abs. 6 EStG enthält besondere Einschränkungen für eine **erste Berufsausbildung beziehungsweise ein Erststudium**. Die Einkommensteuer-Richtlinien unterscheiden ausdrücklich zwischen Erstausbildung und Fortbildung.

Ein komplettes Erststudium in Immobilienwirtschaft sollte deshalb **nicht** einfach unter „Fortbildungskosten Vermietung“ gebucht werden, nur weil Sie gleichzeitig eine Wohnung vermieten.

Die Kategorie ist in erster Linie für konkrete fachliche Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen der Vermietung gedacht.

### Seminargebühr und Reisekosten getrennt buchen

Die **Teilnahmegebühr des Seminars** gehört grundsätzlich in diese Kategorie.

Mit der Veranstaltung zusammenhängende Reisekosten sollten dagegen nicht pauschal ebenfalls auf diese Kategorie gebucht werden, da Immodio dafür speziellere Kategorien bereitstellt:

**„**[**Reisekosten Unternehmer Fahrtkosten**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10102900-reisekosten-unternehmer-fahrtkosten.md)**“**

und

**„**[**Reisekosten Unternehmer Verpflegungsmehraufwand**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10103100-reisekosten-unternehmer-verpflegungsmehraufwand.md)**“**.

#### Beispiel

Seminargebühr: **500 €**

Bahnticket: **80 €**

Dann sollten die Kosten in Immodio getrennt erfasst werden:

**500 € → Fortbildungskosten**

**80 € → Reisekosten / Fahrtkosten**

### Fachliteratur separat buchen

Kaufen Sie zusätzlich zum Seminar ein Fachbuch, gehört dieses nicht in die Kategorie der Fortbildungskosten. Die Kosten für Fachliteratur könne Sie auf die Kategorie "[Zeitschriften, Bücher, digitale Medien (Fachliteratur)](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10150100-zeitschriften-buecher-digitale-medien-fachliteratur.md)" buchen.

### Zuordnung in Immodio

Wählen Sie bei der **Zuordnung → Eigentümer** und anschließend den Eigentümer bei dem die Kosten für die Fortbildung angefallen sind.

### Welche Unterlagen sollten Sie aufbewahren?

Für die steuerliche Nachvollziehbarkeit sollten Sie insbesondere die Rechnung beziehungsweise Teilnahmegebühr, Zahlungsnachweis, Seminarprogramm oder Agenda, Beschreibung der behandelten Themen und gegebenenfalls Teilnahmebestätigung aufbewahren.

Bei Messen oder größeren Veranstaltungen sind zusätzlich sinnvoll:

* Messeprogramm,
* besuchte Fachvorträge,
* konkrete vermietungsbezogene Themen,
* gegebenenfalls Termine mit Dienstleistern,
* Reiseaufzeichnungen bei auswärtigen Veranstaltungen.
