> For the complete documentation index, see [llms.txt](https://help.immodio.app/llms.txt). Markdown versions of documentation pages are available by appending `.md` to page URLs; this page is available as [Markdown](https://help.immodio.app/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10059600-garagenmiete-von-ihnen-gemietet.md).

# Garagenmiete (von Ihnen gemietet)

<figure><img src="/files/SPf0EcRekMSmVIRY5X1a" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für **Mietkosten einer Garage oder eines Stellplatzes für ein Fahrzeug**, soweit diese Kosten zu den tatsächlichen Fahrzeugkosten Ihrer Vermietungstätigkeit gehören.

### Wann gehört eine Garagenmiete hierher?

Ein typischer Anwendungsfall ist eine angemietete Garage am Wohnort, in der Sie ein Fahrzeug unterstellen, das Sie auch für Ihre Vermietungstätigkeit einsetzen.

Das Bundesfinanzministerium zählt bei der Ermittlung der tatsächlichen Fahrzeugkosten ausdrücklich auch die **Kosten einer Garage am Wohnort** zu den Gesamtkosten des Fahrzeugs. Daneben gehören beispielsweise Kraftstoff, Wartung, Reparaturen, Kfz-Steuer, Versicherungen und AfA zu diesen Gesamtkosten.

Die Garagenmiete ist daher steuerlich nicht isoliert zu betrachten. Sie ist grundsätzlich Bestandteil der gesamten tatsächlichen Fahrzeugkosten.

### Beispiel: Garage für ein Vermieterfahrzeug

Sie mieten an Ihrem Wohnort eine Garage für: **100 € monatlich**

Das dort abgestellte Fahrzeug nutzen Sie sowohl privat als auch für Fahrten im Zusammenhang mit Ihren vermieteten Immobilien, beispielsweise für Wohnungsübergaben, Besichtigungen und Handwerkertermine.

Jährliche Garagenmiete: **1.200 €**

Wenn Sie die **tatsächlichen Fahrzeugkosten** für Ihre Vermietung ermitteln, gehören diese 1.200 € zunächst zu den Gesamtkosten des Fahrzeugs. Bei einem gemischt privat und für die Vermietung genutzten Fahrzeug darf aber nicht automatisch die vollständige Garagenmiete als Werbungskosten der Vermietung angesetzt werden.

### Bei privater Fahrzeugnutzung nur anteilig

Werbungskosten können nur insoweit berücksichtigt werden, wie sie wirtschaftlich mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zusammenhängen. § 9 EStG verlangt ausdrücklich eine Zuordnung der Aufwendungen zu der Einkunftsart, bei der sie entstanden sind.

#### Beispiel

Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs: **20.000 km**

Davon vermietungsbezogen: **2.000 km**

Vermietungsanteil: 1**0 %**

Jährliche Garagenmiete: **1.200 €**

Wenn die tatsächlichen Fahrzeugkosten anhand des Kilometerverhältnisses aufgeteilt werden, entfallen rechnerisch: **120 €** auf die Vermietung.

### Welche Unterlagen sollten Sie aufbewahren?

Bewahren Sie insbesondere den Garagen- beziehungsweise Stellplatzmietvertrag, Zahlungsnachweise und gegebenenfalls Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis auf.

Wenn das Fahrzeug auch privat genutzt wird, sollte zusätzlich nachvollziehbar dokumentiert werden, wie der vermietungsbezogene Fahrzeuganteil ermittelt wurde. Bei tatsächlicher Kostenaufteilung sind insbesondere Gesamtjahreskilometer und vermietungsbezogene Kilometer hilfreich.

Wenn keine Umsatzsteuer berechnet wird, sollte aus den Vertragsunterlagen beziehungsweise Rechnungen nachvollziehbar sein, dass Sie tatsächlich nur den ausgewiesenen Bruttobetrag gezahlt haben und nicht selbst pauschal 19 % herausgerechnet haben.
