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# Gebäudereinigung (umgelegt auf Mieter)

<figure><img src="/files/7M7vOzLLQDVzfKUgUJLf" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Verwenden Sie diese Kategorie für laufende Kosten der Gebäudereinigung, die einem Mietobjekt zugeordnet und im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden sollen.

Die Kategorie ist für Reinigungskosten gedacht, die gemeinschaftlich genutzte Gebäudeteile betreffen. Dazu zählen zum Beispiel:

* Treppenhaus
* Flure und Eingangsbereiche
* Kellerflure
* Waschküchen
* Dachbodenräume
* gemeinsam genutzte Zugänge
* Fahrkorb eines Aufzugs

### Putzmittel und Reinigungsdienst

Rechnungen eines externen Reinigungsdienstes können in dieser Kategorie erfasst werden, wenn sie die laufende Reinigung gemeinschaftlich genutzter Gebäudeteile betreffen. Auch regelmäßig benötigte Reinigungsmittel können typischerweise dazugehören, z. B. Putzmittel für die Treppenhausreinigung.

Nicht ohne Weiteres umlagefähig sind dagegen Anschaffungen von Reinigungsgeräten oder langlebigen Arbeitsmitteln, zum Beispiel:

* Staubsauger
* Besen / Wischmop
* Eimer
* Reinigungsmaschinen

{% hint style="info" %}
Diese Anschaffungen sollten **nicht als umlagefähige Kosten für die Gebäudereinigung** erfasst werden. Eine Ausnahme können Wartungs- oder Reparaturkosten für maschinelle Reinigungshilfen sein. Diese können umlagefähig sein, wenn sie im Zusammenhang mit der laufenden Gebäudereinigung entstehen.
{% endhint %}

### Eigenleistung des Vermieters

Reinigt der Vermieter selbst, können Sach- und Arbeitsleistungen grundsätzlich als Betriebskosten angesetzt werden.

Dabei darf jedoch nicht einfach ein beliebig gewählter Betrag gebucht werden. Maßgeblich ist in der Regel der Betrag, der für eine **gleichwertige Leistung durch einen Dritten** angefallen wäre.

### Wichtig zu wissen

Umlagefähig sind grundsätzlich nur laufende, regelmäßig anfallende Kosten der Gebäudereinigung.

Einmalige Sonderreinigungen sollten vor der Buchung geprüft werden, da sie häufig nicht zu den umlagefähigen Betriebskosten gehören.

Nicht oder nicht ohne Weiteres in diese Kategorie gehören zum Beispiel:

* Reinigung nach Bau- oder Sanierungsarbeiten
* Beseitigung außergewöhnlicher Verschmutzungen
* Fassadenreinigung
