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# Grundbuch, Grundpfand, Auflassungsvormerkung, Prüfung Vorkaufsrecht Kauf unbebaute Grundstücke

<figure><img src="/files/DaJkmuvDYSOvgQPxpOER" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für **anschaffungsbezogene Grundbuch- und vergleichbare Erwerbsnebenkosten beim Kauf eines unbebauten Grundstücks**.

Anders als bei einem bereits bebauten Grundstück gibt es hier keinen vorhandenen Gebäudeanteil, auf den die Anschaffungsnebenkosten verteilt werden müssten.

### Was gehört hierher?

Typische Beispiele sind Kosten für:

* Auflassungsvormerkung beim Erwerb eines unbebauten Grundstücks,
* Eigentumsumschreibung beziehungsweise entsprechende Grundbuchgebühren,
* grundbuchbezogene Erwerbsvorgänge,
* kommunales Vorkaufsrechtszeugnis,
* sonstige unmittelbar mit dem Erwerb des unbebauten Grundstücks verbundene amtliche Gebühren.

### Der entscheidende Unterschied zur Kategorie "Grundbuch, Grundpfand, Auflassungsvormerkung, Prüfung Vorkaufsrecht Kauf bebauter Grundstücke"

Bei der Kategorie "Grundbuch, Grundpfand, Auflassungsvormerkung, Prüfung Vorkaufsrecht Kauf bebauter Grundstücke" wurde ein **bereits bebautes Grundstück** gekauft.

Dort müssen allgemeine Erwerbsnebenkosten grundsätzlich zwischen **Grund und Boden** und **Gebäude** aufgeteilt werden.

In dieser Kategorie wird dagegen nun ein **unbebautes Grundstück** erworben. Es gibt zum Erwerbszeitpunkt **keinen** Gebäudeanteil.

#### Beispiel

Sie kaufen ein unbebautes Grundstück für **200.000 €**

Zusätzlich entstehen **1.200 € Grundbuchkosten sowie 500 € Kosten im Zusammenhang mit Auflassungsvormerkung und weiteren Erwerbsvorgängen**

Somit ergeben sich einschlägige Erwerbsnebenkosten in Höhe von: **1.700 €**

Da das erworbene Wirtschaftsgut ausschließlich aus dem unbebauten Grundstück besteht, werden die 1.700 € grundsätzlich vollständig den Anschaffungskosten des unbebauten Grundstücks zugerechnet.

### Keine Gebäude-AfA

Bei einem unbebauten Grundstück existiert kein Gebäude, das über § 7 EStG abgeschrieben werden könnte. Deshalb führen die hier erfassten Anschaffungsnebenkosten zunächst **nicht zu einer laufenden AfA**.

Sie erhöhen die Anschaffungskosten des Grund und Bodens. Das unterscheidet diese Kategorie fundamental von der dritten Kategorie für Wohnbauten, bei der der Gebäudeanteil grundsätzlich Teil der AfA-Bemessungsgrundlage wird.

### Späterer Hausbau ändert die ursprünglichen Grundstückskosten nicht

Sie kaufen beispielsweise 2026 ein unbebautes Grundstück und 2027 errichten Sie darauf ein Mehrfamilienhaus.

Die ursprünglichen Anschaffungskosten des Grundstücks einschließlich seiner Erwerbsnebenkosten bleiben grundsätzlich dem **Grund und Boden** zugeordnet. Die späteren Kosten für die Errichtung des Hauses bilden dagegen grundsätzlich Herstellungskosten des Gebäudes.

Grundstück und Gebäude bleiben steuerlich getrennte Wertkomponenten.

### Beispiel

Grundstückskauf: **200.000 €**

Anschaffungsnebenkosten des Grundstücks: **20.000 €**

Anschaffungskosten Grund und Boden: **220.000 €**

Späterer Hausbau: **600.000 €**

Dann werden nicht einfach **820.000 €** als Gebäude abgeschrieben. Der Grund-und-Boden-Wert von 220.000 € bleibt nicht abschreibbarer Grundstückswert; die 600.000 € Gebäudekosten bilden grundsätzlich die Gebäude-AfA-Basis, vorbehaltlich weiterer zuordenbarer Kosten.

### Grundschuld der Bank separat behandeln

Auch bei einem unbebauten Grundstück gilt

{% hint style="info" %}
Das BMF lässt die anteiligen Notar- und Grundbuchkosten der Darlehenssicherung grundsätzlich sofort als Werbungskosten zu, soweit das Darlehen der Einkünfteerzielung dient.
{% endhint %}

### Beispiel mit Bankfinanzierung

Sie kaufen ein unbebautes Grundstück für 200.000 €.

Die Anschaffungsbezogenen Grundbuchkosten betragen: **1.500 €**

Die Grundschuldkosten für die Bank betragen: **900 €**

Dann buchen Sie **1.500 €** auf diese Kategorie **"**&#x47;rundbuch, Grundpfand, Auflassungsvormerkung, Prüfung Vorkaufsrecht Kauf unbebaute Grundstücke" und **900 €** auf die Kategorie **"**[**Geldbeschaffungskosten**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung/geldbeschaffungskosten.md)**".**

### Notarrechnung aufteilen

In diese Kategorie müssen zunächst die **Grundbuch-, Vormerkungs- und vergleichbaren Erwerbsnebenkosten** gebucht werden. Die anderen, allgemeinen Bestandteile der Notarrechnung werden nicht auf diese Kategorie gebucht, sondern auf die Kategorie "[**Notaranteil unbebaute Grundstücke**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10095500-notaranteil-unbebaute-grundstuecke.md)".

{% hint style="warning" %}
Wenn eine Rechnung unterschiedliche Leistungen enthält, müssen die Bestandteile sachgerecht getrennt werden.
{% endhint %}

### Zuordnung

Wählen Sie: **Zuordnung → Eigentümer** und anschließend den Eigentümer, für den die Kosten entstanden sind.

### Nicht hier buchen

Nicht hierher gehören insbesondere:

* Kosten einer Bankgrundschuld,
* Darlehenszinsen,
* Geldbeschaffungskosten,
* Kaufpreis eines bereits bebauten Grundstücks,
* Gebäudeanteile,
* Baukosten eines später errichteten Gebäudes,
* laufende Grundstückskosten,
* Grunderwerbsteuer, wenn dafür eine eigene Immodio-Kategorie vorhanden ist,
* allgemeine Notarkosten, da diese über „Notaranteil unbebaute Grundstücke“ gebucht werden.
