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# Grunderwerbsteuer Kauf unbebaute Grundstücke

<figure><img src="/files/tefdYnsZ8DlHZVvmIT5I" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für die **Grunderwerbsteuer beim Kauf eines unbebauten Grundstücks**.

Kaufen Sie ein Grundstück, auf dem sich zum Zeitpunkt des Erwerbs kein Gebäude befindet, entfällt die Grunderwerbsteuer grundsätzlich vollständig auf:

* Grund und Boden

Anders als beim Kauf eines bereits bebauten Grundstücks muss die Grunderwerbsteuer deshalb grundsätzlich **nicht zwischen Grund und Boden und Gebäude aufgeteilt werden**.

#### Warum muss die Grunderwerbsteuer hier nicht aufgeteilt werden?

Die Grunderwerbsteuer gehört grundsätzlich zu den **Anschaffungsnebenkosten** einer erworbenen Immobilie beziehungsweise eines Grundstücks.

Bei einem unbebauten Grundstück wird jedoch zunächst ausschließlich **Grund und Boden** erworben.

Es gibt noch keinen Gebäudeanteil, dem ein Teil der Grunderwerbsteuer zugerechnet werden könnte.

Der Grund dafür ist steuerlich wichtig:

* Die gezahlte Grunderwerbsteuer erhöht grundsätzlich die Anschaffungskosten des **Grund und Bodens**.
* Grund und Boden ist nicht über die Gebäude-AfA abschreibbar.

#### Diese Kategorie ist für die gesamte Grunderwerbsteuer des unbebauten Grundstücks

Bei einem tatsächlich unbebauten Grundstück verwenden Sie diese Kategorie deshalb grundsätzlich für die **gesamte gezahlte Grunderwerbsteuer**.

Eine Aufteilung auf die Kategorie **„**[**Grunderwerbsteuer Kauf Wohnbauten, Gebäude zu Wohnzwecken (eigene Grundstücke)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10072200-grunderwerbsteuer-kauf-wohnbauten-gebaeude-zu-wohnzwecken-eigene-grundstuecke.md)**“** erfolgt nicht, solange mit dem Kauf tatsächlich nur das unbebaute Grundstück erworben wird.

#### Beispiel: Kauf eines unbebauten Grundstücks

Sie kaufen ein unbebautes Grundstück für **200.000 €**.

Das Finanzamt setzt beispielsweise insgesamt **12.000 € Grunderwerbsteuer** fest.

Da noch kein Gebäude vorhanden ist, entfällt die Grunderwerbsteuer vollständig auf den Grund und Boden:

* **12.000 € Grunderwerbsteuer werden auf die Kategorie „**[**Grunderwerbsteuer Kauf unbebaute Grundstücke**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10072100-grunderwerbsteuer-kauf-unbebaute-grundstuecke.md)**“ gebucht.**

Eine Aufteilung zwischen Grund und Boden und Gebäude ist in diesem Fall nicht erforderlich.

#### Besonderheit: Grundstückskauf mit anschließendem Neubau

Wenn Sie ein unbebautes Grundstück kaufen und später selbst ein Gebäude darauf errichten, bleiben die Anschaffungskosten des Grundstücks grundsätzlich dem **Grund und Boden** zugeordnet.

Die späteren Kosten für den Bau des Gebäudes werden davon getrennt behandelt.

Besondere Vorsicht ist allerdings bei Bauträger- und Neubauprojekten erforderlich, bei denen Grundstückskauf und Gebäudeerrichtung wirtschaftlich zusammengehören. In solchen Fällen kann die Grunderwerbsteuer auch auf Kosten der späteren Bebauung entfallen.

Maßgeblich ist deshalb insbesondere der Grunderwerbsteuerbescheid des Finanzamts.

### Nicht auf Mieter umlegbar

Grunderwerbsteuer ist eine Anschaffungsnebenkostenposition des Eigentümers. Wählen Sie als **Zuordnung → Eigentümer** aus.

Sie ist keine laufende Betriebskostenposition und gehört nicht in die Betriebskostenabrechnung des Mieters.
