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# Grunderwerbsteuer Kauf Wohnbauten, Gebäude zu Wohnzwecken (eigene Grundstücke)

<figure><img src="/files/HTcOOPHxsoUGrlXgjty1" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für den **auf das Wohngebäude entfallenden Anteil der Grunderwerbsteuer beim Kauf eines bereits bebauten Grundstücks**.

Kaufen Sie beispielsweise ein vermietetes Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung, besteht der Kauf steuerlich regelmäßig aus mindestens zwei Bestandteilen:

* Grund und Boden
* Gebäude

Die Anschaffungskosten und die dazugehörigen Anschaffungsnebenkosten müssen deshalb grundsätzlich zwischen diesen beiden Bestandteilen aufgeteilt werden.

{% hint style="info" %}
Das BMF bietet hierfür aktuell die Kaufpreisaufteilung mit Stand März 2026 an. Dieses finden Sie [**hier**](https://www.bundesfinanzministerium.de/Datenportal/Daten/frei-nutzbare-produkte/Anwendungen/Kaufpreisaufteilung-Grundstuecke/Kaufpreisaufteilung-Grundstuecke.html).
{% endhint %}

#### Warum muss die Grunderwerbsteuer aufgeteilt werden?

Die Grunderwerbsteuer gehört grundsätzlich zu den **Anschaffungsnebenkosten** einer erworbenen Immobilie.

Bei einem bebauten Grundstück sind Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten grundsätzlich auf **Grund und Boden und Gebäude** aufzuteilen.

Der Grund dafür ist steuerlich wichtig:

* Der auf das **Gebäude** entfallende Betrag erhöht grundsätzlich die Anschaffungskosten des Gebäudes und kann über die Gebäude-AfA berücksichtigt werden.
* Der auf **Grund und Boden** entfallende Betrag ist dagegen nicht über die Gebäude-AfA abschreibbar.

#### Diese Kategorie ist der Gebäudeanteil

Bei einem bebauten Wohnobjekt ist diese Kategorie deshalb **nicht für die gesamte gezahlte Grunderwerbsteuer**gedacht. Sie verwenden sie nur für den Betrag, der auf das Wohngebäude entfällt.

Der Grund-und-Boden-Anteil wird separat unter: **„**[**Grunderwerbsteuer Kauf bebauter Grundstücke**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10071900-grunderwerbsteuer-kauf-bebauter-grundstuecke.md)**“** erfasst.

#### Beispiel: Kauf eines Mehrfamilienhauses

Sie kaufen ein vermietetes Mehrfamilienhaus für **500.000 €**. Die sachgerechte Kaufpreisaufteilung ergibt:

* **Grund und Boden: 100.000 € = 20 %**
* **Wohngebäude: 400.000 € = 80 %**

Das Finanzamt setzt beispielsweise insgesamt **30.000 € Grunderwerbsteuer** fest.

Dann werden die 30.000 € grundsätzlich ebenfalls entsprechend aufgeteilt:

* **20 % = 6.000 € Grund und Boden werden auf die Kategorie „**[**Grunderwerbsteuer Kauf bebauter Grundstücke**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10071900-grunderwerbsteuer-kauf-bebauter-grundstuecke.md)**“ gebucht**
* und **80 % = 24.000 € Wohngebäude werden auf die Kategorie „**[**Grunderwerbsteuer Kauf Wohnbauten, Gebäude zu Wohnzwecken (eigene Grundstücke)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10072200-grunderwerbsteuer-kauf-wohnbauten-gebaeude-zu-wohnzwecken-eigene-grundstuecke.md)**“ gebucht.**

#### Beispiel: Kauf einer Eigentumswohnung

Auch beim Kauf einer Eigentumswohnung darf die Grunderwerbsteuer nicht automatisch vollständig dem Wohngebäude zugerechnet werden. Mit einer Eigentumswohnung erwerben Sie ebenfalls einen Miteigentumsanteil am Grundstück.

Die Grunderwerbsteuer muss deshalb grundsätzlich entsprechend der Kaufpreisaufteilung zwischen:

* Grund und Boden und
* Gebäude

verteilt werden.

Der auf das Gebäude entfallende Anteil wird in dieser Kategorie erfasst.

Der auf Grund und Boden entfallende Anteil wird dagegen unter **„**[**Grunderwerbsteuer Kauf bebauter Grundstücke**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10071900-grunderwerbsteuer-kauf-bebauter-grundstuecke.md)**“** gebucht.

Gerade die Kaufpreisaufteilung sollte dauerhaft zusammen mit den Anschaffungsunterlagen aufbewahrt werden, weil sie nicht nur für die Grunderwerbsteuerbuchung, sondern insbesondere für die spätere Gebäude-AfA relevant ist.

### Nicht auf Mieter umlegbar

Grunderwerbsteuer ist eine Anschaffungsnebenkostenposition des Eigentümers. Wählen Sie als **Zuordnung → Eigentümer** aus.

Sie ist keine laufende Betriebskostenposition und gehört nicht in die Betriebskostenabrechnung des Mieters.
