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# Heizung laut WEG-Abrechnung (umgelegt auf Mieter)

<figure><img src="/files/tm3heWkwyCveSKmRjb9s" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie, wenn die vermietete Einheit Teil einer **Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)** ist und Ihnen bereits eine fertige **WEG-Abrechnung** bzw. Hausgeldabrechnung vorliegt.

Buchen Sie hier ausschließlich die **Heizkosten**, wenn diese in der WEG-Abrechnung **getrennt von den Warmwasserkosten** ausgewiesen werden. Das ist typischerweise der Fall, wenn für das Objekt getrennte Systeme für die Heizung und Warmwassererzeugung vorhanden sind, die WEG-Verwaltung die Kosten für Heizung und Warmwasser bereits auf Ihre Einheit verteilt hat und in der Abrechnung ein eigener Betrag für die Heizung angegeben ist.

#### Was kann hier gebucht werden?

Buchen Sie hier nur den Anteil, der laut WEG-Abrechnung auf Ihre vermietete Einheit entfällt und sich auf die **Heizung** bezieht.

Dazu können zum Beispiel gehören:

* Heizkosten laut WEG-Abrechnung
* Brennstoff- oder Energiekosten für die Heizung
* Wartung, Reinigung oder Bedienung der Heizungsanlage
* Kosten für Messdienste, Verbrauchserfassungen oder Heizkostenabrechnungen
* sonstige laufende Kosten der Wärmeversorgung

#### Zuordnung

Wählen Sie bei der Zuordnung **"Einheit"** aus, wenn für den Zeitraum der Abrechnung **kein** Mieterwechsel in der Einheit stattgefunden hat oder **"Mietverhältnis"**, wenn im Zeitraum der Abrechnung ein Mieterwechsel stattgefunden hat.

#### Wann diese Kategorie nicht verwendet werden soll

Verwenden Sie diese Kategorie nicht, wenn Heizung und Warmwasser in der WEG-Abrechnung **nicht getrennt** ausgewiesen werden. In diesem Fall buchen Sie den gemeinsamen Betrag auf die Kategorie **„Heizung und Warmwasser laut WEG-Abrechnung“**.

Wenn neben den Kosten für die Heizung zusätzlich ein separater Betrag für Warmwasser ausgewiesen ist, buchen Sie diesen nicht hier, sondern in der Kategorie **„Warmwasser laut WEG-Abrechnung“**.
