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# Inserate bei Immoscout, Immowelt, Kleinanzeigen, ohne-makler, etc.

<figure><img src="/files/YrShZvDlPSBAP7bi30Uu" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für **Kosten von Immobilienanzeigen und kostenpflichtigen Inseraten, mit denen Sie einen Mieter für Ihr Vermietungsobjekt suchen**.

Hierzu zählen insbesondere:

* kostenpflichtige Wohnungs- oder Immobilieninserate auf Immobilienportalen,
* Gebühren für das Einstellen oder Verlängern eines Mietinserats,
* kostenpflichtige Premium-, Top- oder Hervorhebungsoptionen eines Inserats,
* Anzeigen in Zeitungen oder anderen Medien zur Mietersuche,
* unmittelbar mit dem Mietinserat verbundene Vermarktungsleistungen, soweit hierfür keine speziellere Immodio-Kategorie vorhanden ist.

{% hint style="info" %}
Entscheidend ist, dass die Ausgabe **der Vermietung beziehungsweise der Suche nach einem Mieter dient**.
{% endhint %}

#### Inseratskosten sind grundsätzlich Werbungskosten

Kosten für die Suche nach einem Mieter können grundsätzlich als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden, wenn ein ausreichend konkreter wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung besteht.

Aufwendungen können im Zusammenhang mit einer Wohnung als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn daraus bereits Einnahmen erzielt werden oder künftig erzielt werden sollen.

Das bedeutet beispielsweise:

* Sie zahlen **89 €** für ein vierwöchiges Online-Inserat einer leerstehenden Wohnung, weil Sie einen neuen Mieter suchen.
* Die Ausgabe dient unmittelbar dazu, wieder Mieteinnahmen zu erzielen.
* Die 89 € können deshalb grundsätzlich als Werbungskosten der Vermietung berücksichtigt und in Immodio unter dieser Kategorie gebucht werden.

#### Inserate können auch vor der ersten Vermietung abzugsfähig sein

Die Wohnung muss noch nicht bereits vermietet gewesen sein.

Auch Kosten, die **vor der erstmaligen Vermietung** entstehen, können vorweggenommene Werbungskosten sein. Voraussetzung ist insbesondere, dass Ihre ernsthafte Absicht, das Objekt zu vermieten und damit Einkünfte zu erzielen, anhand objektiver Umstände erkennbar ist.

Der Bundesfinanzhof nennt **ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen** als wesentliches Indiz für eine bestehende Vermietungsabsicht.

Ein tatsächlich veröffentlichtes Mietinserat ist deshalb nicht nur eine Ausgabe, sondern kann gleichzeitig ein wichtiger Nachweis dafür sein, dass Sie das Objekt ernsthaft vermieten wollten.

#### Inserate während eines Leerstands

Auch nach dem Auszug eines Mieters können Inseratskosten selbstverständlich weiter Vermietungsaufwand sein.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Aufwendungen einer nach vorheriger Dauervermietung leerstehenden Wohnung grundsätzlich weiterhin Werbungskosten sein können, solange der Vermieter seine Vermietungsabsicht nicht aufgegeben hat.

Gerade Inserate können in einer solchen Situation dokumentieren, dass Sie sich weiterhin ernsthaft um einen neuen Mieter bemühen.

#### Bei langem Leerstand Vermietungsbemühungen dokumentieren

Je länger eine Immobilie leer steht, desto wichtiger wird eine nachvollziehbare Dokumentation Ihrer Vermietungsbemühungen.

Der Bundesfinanzhof stellt ausdrücklich darauf ab, ob sich der Eigentümer **ernsthaft und nachhaltig** um eine Vermietung bemüht. Dabei steht es dem Vermieter grundsätzlich frei, wie er sein Objekt am Markt anbietet. Wenn eine gewählte Vermarktungsstrategie jedoch über längere Zeit erfolglos bleibt, können die konkreten Umstände des Einzelfalls dazu führen, dass intensivere oder angepasste Vermietungsbemühungen erwartet werden.

Bewahren Sie deshalb insbesondere Rechnungen der Immobilienportale sowie nach Möglichkeit auch Kopien oder Screenshots der veröffentlichten Inserate und deren Laufzeiten auf.

#### Fotos und Grundrisse für das Mietinserat

Kosten für professionelle Fotos, Grundrisse, virtuelle Rundgänge oder ähnliche Leistungen können ebenfalls der Vermietung dienen, wenn sie ausschließlich erstellt werden, um das konkrete Mietobjekt zu vermarkten.

Ob dafür diese Kategorie oder eine speziellere Immodio-Kategorie verwendet werden sollte, hängt von der konkreten Leistung ab.

Wird beispielsweise ein Komplettpaket berechnet **"Online-Inserat inklusive professioneller Bilder und Premium-Platzierung"**, kann die gesamte Leistung wirtschaftlich dem Inserat zuzuordnen sein.

#### Inseratskosten sind nicht auf den Mieter umlegbar

Die Kosten dafür, einen neuen Mieter zu finden, sind Kosten des Vermieters. Sie gehören nicht zu den umlagefähigen laufenden Betriebskosten des Mietobjekts.

Der Schalter **"Umlegbar auf Betriebskostenabrechnung" muss** deshalb für diese Kategorie deaktiviert bleiben.

#### Zuordnung

Wenn das Inserat eindeutig nur eine bestimmte Wohnung betrifft, sollte unter Zuordnung "**Einheit**" bzw. "**Objekt**" gewählt werden. Die **Zuordnung → Eigentümer** ist ebenfalls möglich.

#### Welche Unterlagen sollten Sie aufbewahren?

Bewahren Sie insbesondere die Rechnung des Portals, Zahlungsnachweis und nach Möglichkeit das veröffentlichte Inserat beziehungsweise einen Screenshot oder PDF-Ausdruck auf.

Gerade während eines längeren Leerstands sind zusätzlich Veröffentlichungszeitraum, aufgerufene Miete und gegebenenfalls weitere Vermietungsbemühungen sinnvoll zu dokumentieren. Der Bundesfinanzhof misst ernsthaften und nachhaltigen Vermietungsbemühungen erhebliche Bedeutung bei der Beurteilung der fortbestehenden Einkünfteerzielungsabsicht bei.
