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# Nettokaltmiete, Mieteinnahmen für an Angehörige vermieteten Wohnraum (ohne Nebenkosten

<figure><img src="/files/golt0nGV0y1CBVc0rmjk" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für die Nettokaltmiete beziehungsweise die reine Mieteinnahme aus Wohnraum, den Sie **an einen Angehörigen vermieten**.

Gemeint ist die vertraglich vereinbarte Miete für die Überlassung der Wohnung selbst, **ohne** Betriebskosten beziehungsweise Nebenkostenvorauszahlungen.

#### **Was gehört auf diese Kategorie?**

Hierher gehören insbesondere:

* die regelmäßig gezahlte **monatliche Nettokaltmiete**,
* nachträglich gezahlte **rückständige Nettokaltmiete**,
* eine Nachzahlung aufgrund einer **rückwirkend wirksamen Erhöhung der Nettokaltmiete**,
* sonstige Zahlungen des Angehörigen, soweit sie eindeutig die vertraglich geschuldete reine Wohnraummiete darstellen.

{% hint style="info" %}
Entscheidend ist immer, dass es sich tatsächlich um das Entgelt für die **Überlassung des Wohnraums** und nicht um Betriebskosten, Kautionen oder andere Zahlungen handelt.
{% endhint %}

**a) Beispiel**

Während des Jahres zahlt Ihr Angehöriger beispielsweise monatlich:

* **Nettokaltmiete: 700 €**
* **Betriebskostenvorauszahlung: 200 €**

Die monatlichen **700 € Nettokaltmiete** buchen Sie auf die Kategorie **„**[**Nettokaltmiete, Mieteinnahmen für an Angehörige (z. B. Familienmitglieder) vermieteten Wohnraum (ohne Nebenkosten)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10080900-nettokaltmiete-mieteinnahmen-fuer-an-angehoerige-z-b-familienmitglieder-vermie.md)**“**

Die monatlichen **200 € Betriebskostenvorauszahlung** dagegen auf die Kategorie **„**[**Vorauszahlung Nebenkosten / Betriebskosten (an Angehörige vermietet)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10144800-vorauszahlung-nebenkosten-betriebskosten-an-angehoerige-vermietet.md)**“** gebucht.

**b) Beispiel: verspätet gezahlte Miete**

Ihre Tochter zahlt eine monatliche Miete in Höhe von: **700 € Nettokaltmiete**

Die Miete für März wird zunächst **nicht** bezahlt und erst im Mai nachgezahlt.

Die nachgezahlten: **700 €** sind weiterhin **Nettokaltmiete** und gehören deshalb ebenfalls auf diese Kategorie "[Nettokaltmiete, Mieteinnahmen für an Angehörige vermieteten Wohnraum (ohne Nebenkosten](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10080900-nettokaltmiete-mieteinnahmen-fuer-an-angehoerige-z-b-familienmitglieder-vermie.md)" und **nicht** auf die Kategorie "[Nachzahlungen/Erstattungen für an Angehörige vermietete Wohnraum](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10092600-nachzahlungen-erstattungen-fuer-an-angehoerige-vermietete-wohnraum.md)", da diese für Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung geracht ist.

Der Begriff **„Nachzahlung“** bedeutet bei Betriebskosten etwas anderes als eine verspätet gezahlte Kaltmiete.

#### **Warum gibt es für Angehörige eine eigene Kategorie?**

Die Einkommensteuererklärung erfasst Einnahmen aus **an Angehörige vermieteten Wohnungen gesondert**.

Zu den Angehörigen im Sinne des § 15 AO gehören insbesondere:

* Ehegatten und Lebenspartner,
* Eltern, Kinder, Großeltern und Enkel,
* Geschwister,
* Kinder von Geschwistern,
* bestimmte verschwägerte Personen,
* Geschwister der Eltern,
* sowie Pflegeeltern und Pflegekinder unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

Nicht jede Ihnen persönlich nahestehende Person ist automatisch ein Angehöriger in diesem steuerlichen Sinne.

{% hint style="info" %}
Ein **unverheirateter** Lebensgefährte ist beispielsweise **kein** Angehöriger nach § 15 AO.
{% endhint %}

#### **Auch eine marktübliche Vermietung an Angehörige gehört auf diese Kategorie**

Die Kategorie ist **nicht nur für verbilligte Mietverhältnisse** vorgesehen.

Zahlt beispielsweise Ihre Tochter dieselbe marktübliche Miete, die auch ein fremder Mieter zahlen würde, handelt es sich weiterhin um eine **Vermietung an einen Angehörigen**.

Die Nettokaltmiete gehört deshalb weiterhin auf diese Angehörigen-Kategorie.

#### **Besonders wichtig bei verbilligter Vermietung: die 50-/66-%-Regel**

Vermieten Sie Wohnraum verbilligt, kann die Höhe der vereinbarten Miete Auswirkungen darauf haben, in welchem Umfang Ihre Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden können.

Nach § 21 Abs. 2 EStG gilt aktuell grundsätzlich:

* **unter 50 % der ortsüblichen Marktmiete:** Aufteilung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil,
* **mindestens 50 %, aber weniger als 66 %:** bei einer auf Dauer angelegten Vermietung ist insbesondere eine Totalüberschussprognose relevant,
* **mindestens 66 % der ortsüblichen Miete:** die auf Dauer angelegte Wohnungsvermietung gilt grundsätzlich als voll entgeltlich.

{% hint style="info" %}
Diese Regel gilt nicht ausschließlich bei Angehörigen. Sie ist bei Angehörigenvermietungen jedoch besonders häufig relevant, weil dort in der Praxis häufiger eine verbilligte Miete vereinbart wird.
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#### **Wann wird die Miete steuerlich erfasst?**

Bei den üblichen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gilt grundsätzlich das **Zuflussprinzip**.

Einnahmen werden grundsätzlich in dem Kalenderjahr berücksichtigt, in dem sie Ihnen tatsächlich zufließen. Für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen rund um den Jahreswechsel enthält § 11 EStG eine besondere zeitliche Regelung.

Zahlt der Angehörige eine offene Miete beispielsweise erst mehrere Monate später, wird die Zahlung deshalb grundsätzlich erst bei tatsächlichem Zufluss als Einnahme erfasst.

#### **Nicht auf diese Kategorie gehören**

Nicht hierher gehören insbesondere:

* Betriebskostenvorauszahlungen,
* Betriebskostennachzahlungen,
* Betriebskostenerstattungen,
* Mietkautionen,
* Schadenersatz,
* Erstattungen von Versorgern oder Versicherungen,
* Einnahmen aus einer Ferienwohnung,
* Mieteinnahmen von fremden, nicht als Angehörige einzuordnenden Mietern,
* Zahlungen für andere eigenständig vermietete Räume oder Wirtschaftsgüter, wenn hierfür eine speziellere Kategorie vorhanden ist.

#### **Zuordnung**

Wählen Sie bei der Zuordnung den "**Eigentümer**" aus, welchen die Mieteinnahmen betreffen.

#### **Kurz gesagt**

Verwenden Sie diese Kategorie für die **reine Nettokaltmiete einer an einen Angehörigen vermieteten Wohnung**.

Dabei gilt:

* **Nettokaltmiete** → **„**[**Nettokaltmiete, Mieteinnahmen für an Angehörige vermieteten Wohnraum (ohne Nebenkosten)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10080900-nettokaltmiete-mieteinnahmen-fuer-an-angehoerige-z-b-familienmitglieder-vermie.md)**“**
* **laufende Betriebskostenvorauszahlung** → **„**[**Vorauszahlung Nebenkosten / Betriebskosten (an Angehörige vermietet)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10144800-vorauszahlung-nebenkosten-betriebskosten-an-angehoerige-vermietet.md)**“**
* **Nachzahlung oder Erstattung aus der Betriebskostenabrechnung** → **„**[**Nachzahlungen/Erstattungen für an Angehörige vermietete Wohnraum**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10092600-nachzahlungen-erstattungen-fuer-an-angehoerige-vermietete-wohnraum.md)**“**

Bei einer verbilligten Vermietung sollte zusätzlich regelmäßig dokumentiert werden, wie sich die verlangte Miete zur **ortsüblichen Marktmiete einschließlich umlagefähiger Betriebskosten** verhält.

Bewahren Sie deshalb insbesondere:

* Mietvertrag,
* Nachweise über die tatsächlich gezahlte Miete,
* Vereinbarung über die Betriebskosten,
* Betriebskostenabrechnungen,
* und bei verbilligter Vermietung die Unterlagen zur Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete

dauerhaft gemeinsam auf.
