> For the complete documentation index, see [llms.txt](https://help.immodio.app/llms.txt). Markdown versions of documentation pages are available by appending `.md` to page URLs; this page is available as [Markdown](https://help.immodio.app/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10081700-kauf-von-garagen-eigene-grundstuecke.md).

# Kauf von Garagen (eigene Grundstücke)

<figure><img src="/files/qdD1SdCE5Tb0CGdafdRM" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für **Anschaffungs- oder Herstellungskosten einer Garage, die zu einem Wohngebäude auf Ihrem eigenen Grundstück gehört beziehungsweise die Sie dort neu errichten**.

Typische Fälle sind beispielsweise der Neubau einer Garage neben einem vermieteten Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus, der Kauf und die Montage einer Fertiggarage auf dem eigenen Grundstück oder der nachträgliche Bau zusätzlicher Garagen für die Mieter eines bestehenden Wohnobjekts.

#### Wann verwenden Sie diese Kategorie?

Die Kategorie ist insbesondere richtig, wenn zwei Voraussetzungen zusammenkommen:

Die Garage befindet sich auf **eigenem Grund und Boden** und sie gehört wirtschaftlich beziehungsweise funktional zu einem **Wohnobjekt**.

#### Beispiel: neue Garage beim Mehrfamilienhaus

Sie besitzen ein vermietetes Mehrfamilienhaus mit eigenem Grundstück. Auf einer bisher freien Fläche des Grundstücks lassen Sie zwei neue Garagen errichten.

Baukosten: **50.000 €**

Die Garagen werden anschließend den Mietern des Hauses zur Verfügung gestellt beziehungsweise vermietet. Die Baukosten sind keine sofort abzugsfähigen Reparaturkosten.

Es entsteht eine neue Baulichkeit. Die Kosten sind Herstellungskosten und werden aktiviert. § 255 HGB definiert Herstellungskosten insbesondere als Aufwendungen für die Herstellung eines Vermögensgegenstands.&#x20;

In Immodio verwenden Sie dafür die Kategorie **"**[**Kauf von Garagen (eigene Grundstücke)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10081700-kauf-von-garagen-eigene-grundstuecke.md)**"**

#### Abgrenzung zur Kategorie „Kauf von Garagen“

Die beiden Kategorien ergänzen sich folgendermaßen:

1. Wenn eine eigenständige Garage separat als Immobilienobjekt gekauft wird, buchen Sie diese auf die Kategorie **"**[**Kauf von Garagen**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10081600-kauf-von-garagen.md)**"**

Wenn eine Garage zu Ihrem Wohngebäude auf eigenem Grund gehört beziehungsweise dort errichtet wird, buchen Sie diese auf die Kategorie "[**Kauf von Garagen (eigene Grundstücke)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10081700-kauf-von-garagen-eigene-grundstuecke.md)".

#### Auch Planung und unmittelbar zurechenbare Baukosten können dazugehören

Zu den Herstellungskosten einer neu errichteten Garage können nicht nur die eigentlichen Maurer- oder Fertiggaragenkosten gehören.

Je nach Sachverhalt können beispielsweise auch unmittelbar zurechenbare Kosten für Planung, Statik, Fundament, erforderliche Erdarbeiten oder andere für die Herstellung notwendige Leistungen Teil der Herstellungskosten sein.

§ 255 HGB zählt insbesondere Material-, Fertigungs- und Sonderkosten der Fertigung zu den Herstellungskosten.&#x20;

#### Reparatur einer Garage

Ist eine Garage bereits vorhanden und wird beispielsweise lediglich: das Tor repariert, das Dach abgedichtet, die Elektrik instand gesetzt oder der vorhandene Putz erneuert, liegt **keine** Anschaffung einer neuen Garage vor.

Dann ist die jeweilige Reparatur über die passende Kategorie für **"**[Instandhaltung, Erhaltungsaufwand, Handwerker, Reparaturen (Aktivierungspflichtig, Anschaffungsnahe Herstellkosten)](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10078600-instandhaltung-erhaltungsaufwand-handwerker-reparaturen-aktivierungspflichtig.md)" bzw. "[Instandhaltung, Erhaltungsaufwand, Handwerker, Reparaturen (sofort als Abschreibung abzugsfähig)](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10078700-instandhaltung-erhaltungsaufwand-handwerker-reparaturen-sofort-als-abschreibun.md)" zu verwenden.

#### Der Grund und Boden wurde bereits früher gekauft

Im Gegensatz zur Kategorie "[Kauf von Garagen](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10081600-kauf-von-garagen.md)" ist bei der Errichtung einer Garage auf einem bereits vorhandenen eigenen Grundstück typischerweise **kein neuer Kaufpreis für Grund und Boden** aufzuteilen.

**Beispiel:**

Sie besitzen das Grundstück bereits seit zehn Jahren. Jetzt bauen Sie für 40.000 € eine Garage darauf.

Die bestehenden Anschaffungskosten des Grund und Bodens verändern sich **nicht** dadurch, dass nun eine Garage errichtet wird.

Die 40.000 € stellen grundsätzlich Herstellungskosten der neuen Garage dar.

#### Wird das Grundstück gleichzeitig gekauft, muss wieder aufgeteilt werden

Anders ist es, wenn Sie Grundstück und darauf befindliche beziehungsweise noch zu errichtende Garage zusammen erwerben.

Dann muss geprüft werden, welcher Teil der Anschaffungskosten auf den nicht abschreibbaren Grund und Boden und welcher auf die Garage entfällt und die Kosten aufgeteilt werden in "[Kauf von Garagen](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10081600-kauf-von-garagen.md)" und "[Kauf von Grundstücken](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10081800-kauf-von-grundstuecken.md)".

#### Zuordnung in Immodio

Wählen Sie bei der **Zuordnung → Eigentümer** aus. Aktuell ist ist nicht möglich, eine einzelne Garage als Mietverhältnis bei Immodio anzulegen.

#### Nicht hier buchen

Verwenden Sie diese Kategorie insbesondere nicht für eine separat erworbene Garage ohne Zusammenhang mit einem Wohnobjekt, Garagen auf fremdem Grund und Boden, Reparaturen an bereits bestehenden Garagen, Garagenmiete für das eigene Fahrzeug, Grund und Boden, laufende Betriebskosten einer Garage oder gewöhnliche Instandhaltungsmaßnahmen.
