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# Kauf von Mietvertrag, Mietverträgen, Dokumenten oder ähnlichen Dokumentenvorlagen

<figure><img src="/files/Xq9dizAopRejH1eevgnv" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für **Kosten von Mietverträgen, Vertragsmustern und sonstigen Dokumentenvorlagen, die Sie für Ihre Vermietung erwerben beziehungsweise entgeltlich nutzen**.

Typische Beispiele sind:

* ein kostenpflichtiger Wohnraummietvertrag,
* eine Mietvertragsvorlage als PDF oder Word-Datei,
* ein digital erzeugter Mietvertrag,
* ein kostenpflichtiges Übergabeprotokoll,
* eine Vorlage für eine Mieterhöhung,
* eine Vorlage für eine Abmahnung oder andere standardisierte Vermieterdokumente,
* eine kostenpflichtige Dokumentenbibliothek für Vermieter,
* eine zeitlich befristete Nutzungsberechtigung an rechtlich geprüften Vertrags- oder Dokumentvorlagen.

Voraussetzung für den Werbungskostenabzug ist, dass die Kosten **wirtschaftlich mit Ihrer Vermietung zusammenhängen**. Werbungskosten sind nach § 9 EStG Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen und bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie entstehen.&#x20;

#### Mietvertragskosten können sofort abzugsfähige Werbungskosten sein

Kaufen Sie einen Mietvertrag oder eine Dokumentenvorlage, um ein bestehendes oder geplantes Mietverhältnis zu begründen oder zu verwalten, handelt es sich grundsätzlich um laufende Kosten der Vermietung und nicht um die Anschaffung eines Gebäudes oder eines anderen aktivierungspflichtigen Wirtschaftsguts.

**Beispiel**

Sie zahlen **9 €** für den rechtsicheren und digitalen Mietvertrag von Immodio, den Sie für die Neuvermietung Ihrer Wohnung verwenden.

Diese 9 € stehen unmittelbar mit der Erzielung zukünftiger Mieteinnahmen in Zusammenhang.

Sie können deshalb grundsätzlich als Werbungskosten der Vermietung berücksichtigt werden. § 9 EStG verlangt hierfür den wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Vermietungseinnahmen.&#x20;

#### Auch vor der ersten Vermietung möglich

Ein Mietvertrag kann auch bereits gekauft werden, bevor überhaupt die erste Mieteinnahme erzielt wurde.

Auch solche Aufwendungen können sogenannte **vorweggenommene Werbungskosten** sein, wenn Sie sich bereits endgültig dazu entschlossen haben, durch Vermietung Einkünfte zu erzielen.

#### Nutzungsrecht für Mietverträge statt Kauf

Wenn Sie nicht einfach ein einzelnes Dokument für den Mietvertrag kaufen, sondern ein **zeitlich befristetes Nutzungsrecht** erhalten, verwenden Sie nicht die Kategorie "[Kauf von Mietvertrag, Mietverträgen, Dokumenten oder ähnlichen Dokumentenvorlagen](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10081900-kauf-von-mietvertrag-mietvertraegen-dokumenten-oder-aehnlichen-dokumentenvorla.md)" sondern buchen diese Kosten auf die Kategorie "[Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten (Lizenzen, Konzessionen)](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10014100-aufwendungen-fuer-die-zeitlich-befristete-ueberlassung-von-rechten-lizenzen-ko.md)**"**

**Beispiel:**

Sie bezahlen **60 € pro Jahr** für den Zugriff auf eine Vermieter-Dokumentenbibliothek.

Während der Vertragslaufzeit dürfen Sie:

* Mietverträge,
* Kündigungsschreiben,
* Mieterhöhungsvorlagen

herunterladen und verwenden.

Das Nutzungsrecht endet nach einem Jahr, wenn Sie nicht verlängern.

#### Ein gekaufter Mietvertrag ist nicht automatisch rechtlich wirksam

Auch wenn eine Vorlage kostenpflichtig oder als „rechtlich geprüft“ bezeichnet wird, sollte sie zum konkreten Mietverhältnis passen und aktuell sein.

Vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl von Verträgen vorgesehen sind, fallen grundsätzlich unter die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen. § 305 BGB definiert solche vorformulierten Vertragsbedingungen als AGB.&#x20;

Nach § 307 BGB sind Klauseln insbesondere dann unwirksam, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen oder nicht klar und verständlich formuliert sind.&#x20;

Für Vermieter ist es deshalb sinnvoll, insbesondere bei mehrfach verwendeten Mietvertragsmustern regelmäßig darauf zu achten, dass die Vorlage noch dem aktuellen Recht und der aktuellen Rechtsprechung entspricht.

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Alternativ können Sie einfach den individuellen und rechtssicheren Mietvertrag von Immodio verwenden, der sich immer automatisch an Ihre Immobilie und Anforderungen anpasst und laufend auf Rechtssicherheit geprüft wird.
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#### Vorlage mehrfach verwenden

Kaufen Sie eine Vorlage einmalig und dürfen sie laut Lizenzbedingungen für mehrere Mietverträge verwenden, buchen Sie den Kaufpreis grundsätzlich nur **einmal**.

#### Kosten nur für die Vermietung berücksichtigen

Erwerben Sie ein Dokumentenpaket, das sowohl:

* Vermieterdokumente,
* private Kaufverträge,
* Vorsorgevollmachten,
* private Schreiben

enthält, darf nicht automatisch der gesamte Preis der Vermietung zugerechnet werden.

§ 9 EStG verlangt den wirtschaftlichen Zusammenhang mit der jeweiligen Einkunftsart.&#x20;

Ist eine sachgerechte Aufteilung möglich, sollte deshalb nur der auf die Vermietung entfallende Anteil erfasst werden.

#### Nicht auf den Mieter umlegbar

Kosten für Mietverträge und andere Vertrags- oder Verwaltungsdokumente gehören zur **Verwaltungstätigkeit des Vermieters**.

Sie sind keine umlagefähigen Betriebskosten. Der Schalter **„Umlegbar auf Betriebskostenabrechnung“** muss deshalb bei dieser Kategorie deaktiviert bleiben.

#### Zuordnung in Immodio

Wählen Sie bei der **Zuordnung → Eigentümer** aus. Alternativ können Sie die Kosten für den Mietvertrag auch auf die zugehörige "**Einheit**" buchen.

#### Welche Unterlagen sollten Sie aufbewahren?

Bewahren Sie insbesondere auf:

* Rechnung beziehungsweise Kaufbeleg,
* Zahlungsnachweis,
* Bezeichnung der gekauften Vorlage,
* Lizenz- beziehungsweise Nutzungsbedingungen,
* Laufzeit des Nutzungsrechts,
* gegebenenfalls Nachweis über die Verwendung für Ihre Vermietung,
* bei gemischten Dokumentenpaketen eine nachvollziehbare Aufteilung.

Gerade die Lizenzbedingungen sind für die richtige DATEV-Zuordnung hilfreich, weil sich daraus ergibt, ob Sie tatsächlich ein **zeitlich befristetes Nutzungsrecht** oder lediglich ein dauerhaft nutzbares Einzeldokument erworben haben.
