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# Kfz-Steuer

<figure><img src="/files/DL8G7XcdNVaO6Qh6j0YI" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie **ausschließlich für die Kraftfahrzeugsteuer Ihres Fahrzeugs**, soweit die Fahrzeugnutzung mit Ihrer Vermietung zusammenhängt und Sie die tatsächlichen Fahrzeugkosten steuerlich berücksichtigen.

{% hint style="warning" %}
Alle anderen Fahrzeugkosten gehören **nicht** in diese Kategorie, sondern in die Kategorie "[Laufende Betriebskosten für Fahrzeug / Auto / KFZ](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10085600-laufende-betriebskosten-fuer-fahrzeug-auto-kfz.md)".
{% endhint %}

#### Was wird hier gebucht?

Hier buchen Sie ausschließlich die vom Hauptzollamt festgesetzte **Kraftfahrzeugsteuer** für das betreffende Fahrzeug.

**Beispiel**:

Jährliche Kfz-Steuer: **240 €**

Wird das Fahrzeug ausschließlich für Ihre steuerlich relevante Vermietungstätigkeit genutzt und werden die tatsächlichen Fahrzeugkosten angesetzt, können grundsätzlich die 240 € dieser Kategorie zugeordnet werden.

{% hint style="info" %}
Wird das Fahrzeug dagegen auch privat oder für andere Tätigkeiten genutzt, darf nur der auf die Vermietung entfallende Anteil berücksichtigt werden.&#x20;
{% endhint %}

#### Gemischt genutztes Fahrzeug

Bei privaten Vermietern wird dasselbe Fahrzeug häufig sowohl:

* privat,
* für die Vermietung und
* gegebenenfalls für eine weitere berufliche oder selbstständige Tätigkeit

verwendet.

Dann ist nicht automatisch die gesamte Kfz-Steuer als Werbungskosten der Vermietung zu buchen.

#### Beispiel

Gesamtfahrleistung im Jahr: **20.000 km**

davon Vermietungsfahrten: **2.000 km**

Vermietungsanteil: **10 %**

Jährliche Kfz-Steuer: **300 €**

Dann entfallen bei einer entsprechenden tatsächlichen Kostenaufteilung:

**300 € × 10 % = 30 €**

auf die Vermietung.

Die verbleibenden 270 € dürfen **nicht** als Werbungskosten Ihrer Vermietung behandelt werden.

#### Nicht auf den Mieter umlegbar

Die Kfz-Steuer betrifft das Fahrzeug des Vermieters und nicht die laufenden Betriebskosten des vermieteten Gebäudes.

Sie ist deshalb **nicht Bestandteil der Betriebskostenabrechnung**.

#### Nicht hier buchen

Verwenden Sie diese Kategorie insbesondere nicht für:

* Benzin oder Diesel,
* Ladestrom,
* Motoröl oder andere Betriebsstoffe,
* Fahrzeugwäsche,
* Fahrzeugpflege,
* Reparaturen,
* Wartungs- und Werkstattrechnungen,
* Fahrzeugversicherung,
* Garagenmiete,
* Maut,
* Leasing,
* Fahrzeugkauf,
* Fahrzeug-AfA.

Dafür verwenden Sie die Kategorie "[Laufende Betriebskosten für Fahrzeug / Auto / KFZ](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10085600-laufende-betriebskosten-fuer-fahrzeug-auto-kfz.md)".

#### Welche Unterlagen sollten Sie aufbewahren?

Bewahren Sie insbesondere den **Kfz-Steuerbescheid** sowie den Zahlungsnachweis auf.

Bei gemischter Fahrzeugnutzung sollte zusätzlich nachvollziehbar sein, wie der Vermietungsanteil ermittelt wurde. Sinnvoll sind beispielsweise Kilometerstände zu Jahresbeginn und Jahresende sowie Aufzeichnungen über die für Ihre Vermietung durchgeführten Fahrten.
