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# Laufende Betriebskosten für Fahrzeug / Auto / KFZ

<figure><img src="/files/nudp8B7USrYXIuwcJvEa" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für **laufende Verbrauchs- und Betriebskosten eines Fahrzeugs**, soweit diese auf Ihre Vermietungstätigkeit entfallen und Sie die tatsächlichen Fahrzeugkosten berücksichtigen.

{% hint style="warning" %}
Kosten für die KFZ-Steuer gehören **nicht** in diese Kategorie, sondern in die Kategorie "[KFZ-Steuer](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10082600-kfz-steuer.md)".
{% endhint %}

#### Was kann hier gebucht werden?

Hier können insbesondere laufende Kosten erfasst werden, die unmittelbar durch den Betrieb und die Nutzung des Fahrzeugs entstehen.

Typische Beispiele sind:

* Benzin,
* Diesel,
* Ladestrom für ein Elektrofahrzeug,
* AdBlue,
* Motoröl und andere Betriebsstoffe, soweit diese nicht Bestandteil einer Werkstatt- oder Reparaturrechnung sind,
* Scheibenwaschflüssigkeit und ähnliche laufende Verbrauchsmittel,
* Fahrzeugwäsche,
* gewöhnliche Fahrzeugpflege.

#### Beispiel: Kraftstoff

Sie fahren mit Ihrem Fahrzeug regelmäßig zu Ihren Mietobjekten.

Im Kalenderjahr entstehen insgesamt: **1.800 € Kraftstoffkosten**

Das Fahrzeug wird nach einer nachvollziehbaren Aufzeichnung zu **15 % für Ihre Vermietung** genutzt.

Bei Verwendung der tatsächlichen Fahrzeugkosten entfallen damit grundsätzlich:

**1.800 € × 15 % = 270 €**

der Kraftstoffkosten auf Ihre Vermietung.

Diese **270 €** können als vermietungsbezogene Fahrzeugkosten berücksichtigt werden. Gemischt veranlasste Fahrzeugkosten können anhand der jeweiligen Nutzungskilometer sachgerecht aufgeteilt werden.&#x20;

#### Beispiel: Elektrofahrzeug

Sie laden Ihr Elektrofahrzeug im Laufe des Jahres für insgesamt: **1.200 €**

Das Fahrzeug wird zu **20 %** für Ihre Vermietung verwendet.

Dann entfallen **240 €** auf den Vermietungsanteil.

Ladestrom gehört nach den amtlichen Hinweisen grundsätzlich zu den Fahrzeuggesamtkosten.&#x20;

#### Fahrzeugversicherung ebenfalls separat

Beiträge zur:

* Kfz-Haftpflichtversicherung,
* Teilkaskoversicherung,
* Vollkaskoversicherung

gehören ebenfalls nicht in diese Kategorie.&#x20;

{% hint style="warning" %}
Verwenden Sie hierfür die Kategorie **„**[**Fahrzeug-Versicherungen**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10051000-fahrzeug-versicherungen.md)**“**.
{% endhint %}

#### Reparatur- und Werkstattkosten separat buchen

{% hint style="warning" %}
Auch Fahrzeug-Reparaturen sollten nicht mit den laufenden Verbrauchskosten vermischt werden. Verwenden Sie hierfür die Kategorie "[**Fahrzeug-Reparaturen**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10050900-fahrzeug-reparaturen.md)".
{% endhint %}

**Tankfüllung →** [Laufende Betriebskosten für Fahrzeug / Auto / KFZ](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10085600-laufende-betriebskosten-fuer-fahrzeug-auto-kfz.md)

**Autowäsche →** [Laufende Betriebskosten für Fahrzeug / Auto / KFZ](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10085600-laufende-betriebskosten-fuer-fahrzeug-auto-kfz.md)

**Motorreparatur →** [Fahrzeug-Reparaturen](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10050900-fahrzeug-reparaturen.md)

**Austausch eines defekten Bauteils →** [Fahrzeug-Reparaturen](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10050900-fahrzeug-reparaturen.md)

#### Fahrzeug wird auch privat genutzt

Ist Ihr Fahrzeug **nicht** ausschließlich für die Vermietung bestimmt, dürfen **nicht** automatisch sämtliche Tank- und sonstigen Betriebskosten der Vermietung zugeordnet werden.

Der auf die Vermietung entfallende Nutzungsanteil kann anhand eines objektiven Maßstabs, insbesondere der Vermietungskilometer im Verhältnis zur gesamten Jahresfahrleistung, bestimmt werden.

#### Beispiel

Jahresfahrleistung: **12.000 km**

davon Vermietung: **1.200 km**

Berechneter Vermietungsanteil: **10 %**

Jährliche laufende Fahrzeug-Betriebskosten: **2.500 €**

Davon entfallen dann **10%** also **250 €** auf die Vermietung.

Nur der sachgerecht ermittelte Vermietungsanteil ist bei der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten zu berücksichtigen. Werbungskosten müssen der jeweiligen Einkunftsart wirtschaftlich zuzurechnen sein.&#x20;

#### Kilometerpauschale als Alternative

Für gewöhnliche auswärtige Fahrten eines Vermieters kann statt einer Berechnung der tatsächlichen Fahrzeugkosten grundsätzlich auch der pauschale Kilometersatz verwendet werden.

{% hint style="info" %}
Bei einem Pkw beträgt dieser: **0,30 € je gefahrenem Kilometer**.&#x20;
{% endhint %}

#### Beispiel

Sie fahren **30 km zum Mietobjekt** und **30 km zurück**

Insgesamt: **60 km**

Pauschaler Fahrtkostenansatz:

**60 km × 0,30 € = 18 €**

Entscheiden Sie sich für den pauschalen Kilometersatz, werden die tatsächlichen laufenden Betriebskosten für dieselben Fahrten nicht zusätzlich berücksichtigt.

#### Keine doppelte Erfassung

Dieser Hinweis sollte auf beiden Fahrzeugseiten gleich formuliert sein.

**Tatsächliche Kostenmethode**

→ tatsächliche Fahrzeugkosten erfassen und den Vermietungsanteil bestimmen.

**Kilometerpauschale**

→ für die betreffenden Fahrten den pauschalen Kilometersatz verwenden und nicht zusätzlich Tankkosten, Kfz-Steuer, Versicherung oder andere tatsächliche Fahrzeugkosten für dieselben Fahrten geltend machen.&#x20;

#### Nicht auf den Mieter umlegbar

Die Betriebskosten des Fahrzeugs des Vermieters sind keine Betriebskosten des Mietobjekts.

Kraftstoff, Fahrzeugwäsche oder Ladestrom des Vermieterfahrzeugs dürfen deshalb nicht über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter verteilt werden.

#### Nicht hier buchen

Verwenden Sie diese Kategorie insbesondere nicht für:

* Kfz-Steuer,
* Fahrzeugversicherung,
* Reparaturen und größere Werkstattarbeiten,
* Garagenmiete,
* Maut,
* Leasingraten,
* Fahrzeugkauf,
* Fahrzeug-AfA,
* private Fahrzeugkosten,
* tatsächliche Fahrzeugkosten, wenn für dieselben Fahrten bereits die Kilometerpauschale verwendet wird.

#### Welche Unterlagen sollten Sie aufbewahren?

Bewahren Sie insbesondere Tank-, Lade- und sonstige Kostenbelege auf.

Bei gemischter Nutzung sollten zusätzlich die Jahresfahrleistung und die für die Vermietung gefahrenen Kilometer nachvollziehbar dokumentiert werden.

Je genauer sich der Vermietungsanteil belegen lässt, desto nachvollziehbarer ist die Aufteilung der tatsächlichen Fahrzeugkosten.
