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# Leasing Kfz, Auto, PKW Leasing

Hilfe zur Immodio-Buchungsposition Leasing Kfz, Auto, PKW Leasing.

<figure><img src="https://3986577705-files.gitbook.io/~/files/v0/b/gitbook-x-prod.appspot.com/o/spaces%2FDGfFw4On4r2uLklBZ5ju%2Fuploads%2Fgit-blob-869477c8814d8f55761d54113e18ebde6fa38b2f%2Fimage.png?alt=media" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für **Leasingkosten eines Kraftfahrzeugs**, soweit das Fahrzeug für Ihre Vermietungstätigkeit genutzt wird.

Hierzu gehören insbesondere die **monatlichen Leasingraten** sowie grundsätzlich auch eine **Leasingsonderzahlung**, wenn sie Bestandteil des Leasingvertrags ist. Voraussetzung für den steuerlichen Abzug ist, dass die Fahrzeugnutzung tatsächlich mit der Erzielung Ihrer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zusammenhängt.

Typische vermietungsbezogene Fahrten sind beispielsweise:

* Fahrten zu Mietobjekten für Besichtigungen, Übergaben oder Kontrollen,
* Fahrten zu Handwerkern, Behörden oder Hausverwaltungen,
* Fahrten zur Beschaffung von Material für ein Mietobjekt,
* oder andere unmittelbar durch Ihre Vermietung veranlasste Fahrten.

### **Nur der vermietungsbezogene Anteil ist abziehbar**

Wird das Leasingfahrzeug sowohl für die Vermietung als auch privat oder für andere Tätigkeiten genutzt, dürfen die Leasingkosten **nicht vollständig** der Vermietung zugerechnet werden.

Ein sachgerechter Aufteilungsmaßstab ist insbesondere das Verhältnis der für die Vermietung gefahrenen Kilometer zu den insgesamt gefahrenen Kilometern. Genau diesen Maßstab hat der Bundesfinanzhof auch bei einem gemischt genutzten Leasingfahrzeug mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung herangezogen.

**Beispiel**

* Sie fahren im Jahr insgesamt: **15.000 km**
* Davon entfallen: **3.000 km auf Ihre Vermietung**

Damit beträgt der vermietungsbezogene Nutzungsanteil: **3.000 km ÷ 15.000 km = 20 %**

Ihre Leasingraten betragen im Jahr: **6.000 €**

Bei einer Abrechnung anhand der tatsächlichen Fahrzeugkosten entfallen damit grundsätzlich **6.000 € × 20 % = 1.200 €** auf Ihre Vermietung.

Die übrigen **80 %** dürfen nicht als Werbungskosten Ihrer Vermietung berücksichtigt werden und werden entsprechend **nicht** auf diese Kategorie gebucht.

### **Leasingsonderzahlung gehört grundsätzlich zum Leasing**

Bei Abschluss eines Leasingvertrags wird häufig zusätzlich zu den monatlichen Raten eine einmalige **Leasingsonderzahlung** verlangt.

**Beispiel**

* Leasingsonderzahlung: **6.000 €**
* Monatliche Leasingrate: **450 €**
* Laufzeit: **36 Monate**

Die Sonderzahlung gehört wirtschaftlich zur Fahrzeugüberlassung und kann daher grundsätzlich ebenfalls über die Kategorie "[Leasing Kfz, Auto, PKW Leasing](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10086200-leasing-von-unbeweglichen-wirtschaftsguetern-1.md)" erfasst werden.

{% hint style="info" %}
Die steuerliche Behandlung einer Leasingsonderzahlung ist jedoch komplizierter als die einer normalen Monatsrate.
{% endhint %}

Der Bundesfinanzhof hat 2024 entschieden, dass eine Sonderzahlung, die die monatlichen Leasingraten während der Vertragslaufzeit mindert, bei der Ermittlung der tatsächlichen jährlichen Fahrzeugkosten grundsätzlich **zeitanteilig der Leasingdauer zuzuordnen** ist. Der vermietungsbezogene Anteil richtet sich zusätzlich nach dem Verhältnis der für die Vermietung gefahrenen Kilometer zu den insgesamt gefahrenen Kilometern.

Für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung hat der BFH in demselben Verfahren allerdings ausdrücklich offengelassen, ob unter bestimmten Voraussetzungen auch ein weitergehender sofortiger Werbungskostenabzug möglich sein kann.

### **Leasingkosten und laufende Fahrzeugkosten unterscheiden**

Diese Kategorie ist für die **Kosten des Leasingvertrags** bestimmt.

Andere Kosten für das Fahrzeug werden entsprechend ihrer jeweiligen Kostenart erfasst.

Beispielsweise:

* **Leasingrate** → **„**[**Leasing Kfz, Auto, PKW Leasing**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10086200-leasing-von-unbeweglichen-wirtschaftsguetern-1.md)**“**
* **Kfz-Steuer** → **„**[**Kfz-Steuer**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10082600-kfz-steuer.md)**“**
* **Kraftstoff, Fahrzeugpflege und andere laufende Fahrzeugkosten** → **„**[**Laufende Betriebskosten für Fahrzeug / Auto / KFZ**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10085600-laufende-betriebskosten-fuer-fahrzeug-auto-kfz.md)**“**

### **Keine doppelte Berücksichtigung bei Kilometerpauschale**

Für Fahrten im Zusammenhang mit der Vermietung können unter bestimmten Voraussetzungen anstelle der tatsächlichen Fahrzeugkosten auch **pauschale Kilometerkosten** angesetzt werden.

Der BFH hat für Vermieter bestätigt, dass Fahrten zum Vermietungsobjekt im Regelfall mit **0,30 € je tatsächlich gefahrenem Kilometer** berücksichtigt werden können, wenn das Mietobjekt nicht ausnahmsweise zum ortsgebundenen Mittelpunkt der Vermietungstätigkeit wird.

Wichtig ist dann:

**Die Kilometerpauschale enthält bereits die typischen Fahrzeugkosten.**

Dazu gehören insbesondere auch:

* Leasingkosten,
* Kraftstoff,
* Wartung,
* Reparaturen,
* Versicherung,
* Kfz-Steuer.

{% hint style="warning" %}
Leasingraten und Leasingsonderzahlungen sind Bestandteil der Fahrzeuggesamtkosten und durch einen pauschalen Kilometersatz grundsätzlich mit abgegolten.
{% endhint %}

Deshalb dürfen Sie nicht beispielsweise gleichzeitig **1.000 vermietungsbezogene Kilometer × 0,30 € = 300 €** als Fahrtkosten ansetzen und zusätzlich noch den auf diese Fahrten entfallenden Anteil Ihrer Leasingraten als Werbungskosten berücksichtigen.

Das wäre eine **doppelte Berücksichtigung derselben Fahrzeugkosten**.

### **Tatsächliche Kosten oder Kilometerpauschale**

Praktisch bestehen damit zwei unterschiedliche Methoden.

**Variante 1: pauschaler Kilometersatz**

Sie erfassen Ihre tatsächlich für die Vermietung gefahrenen Kilometer und verwenden den zulässigen pauschalen Kilometersatz.

Die darin enthaltenen Fahrzeugkosten werden nicht zusätzlich einzeln geltend gemacht.

**Variante 2: tatsächliche Fahrzeugkosten**

Sie ermitteln die gesamten tatsächlichen Fahrzeugkosten und bestimmen anschließend den **vermietungsbezogenen Nutzungsanteil**, beispielsweise anhand der gefahrenen Kilometer.

Zu den tatsächlichen Fahrzeugkosten gehören unter anderem Leasingkosten, Kraftstoff, Wartung, Reparaturen, Kfz-Steuer und Versicherungen.

### **Häufige Fahrten zu einem Mietobjekt sind gesondert zu behandeln**

Normalerweise sind gelegentliche Fahrten zu einem Vermietungsobjekt als vermietungsbezogene Fahrtkosten zu beurteilen.

Besuchen Sie dasselbe Objekt jedoch **außergewöhnlich häufig und dauerhaft**, kann das Mietobjekt zum ortsgebundenen Mittelpunkt Ihrer Vermietungstätigkeit werden.

Der BFH hatte in der Vergangenheit beispielsweise über Vermieter zu entscheiden, die ihre Immobilien während umfangreicher Arbeiten **165** beziehungsweise **215 Mal im Jahr** aufsuchten. In solchen Ausnahmefällen kann der Werbungskostenabzug für diese Wege auf die **Entfernungspauschale** beschränkt sein.

Auch dann dürfen die Leasingkosten für diese Fahrten **nicht** zusätzlich neben den bereits abgegoltenen Fahrtkosten berücksichtigt werden.

### **Private Nutzung sauber dokumentieren**

Gerade bei einem privat und für die Vermietung genutzten Leasingfahrzeug sollte nachvollziehbar sein, wie der vermietungsbezogene Anteil ermittelt wurde.

**Beispiel**

* Jahresfahrleistung: **20.000 km**
* Davon: **2.500 km Vermietung**
* Vermietungsanteil: **12,5 %**
* Jährliche Leasingraten: **7.200 €**

Bei einer Aufteilung anhand der tatsächlichen Fahrzeugkosten würden grundsätzlich **7.200 € × 12,5 % = 900 €** auf die Vermietung entfallen und können entsprechend auf die Kategorie "[Leasing Kfz, Auto, PKW Leasing](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10086200-leasing-von-unbeweglichen-wirtschaftsguetern-1.md)" gebucht werden.

### **Zuordnung in Immodio**

Bei dieser Kategorie erfolgt die Zuordnung zum **Eigentümer**.

Wählen Sie den Eigentümer aus, dessen Vermietungstätigkeit das Leasingfahrzeug tatsächlich dient.

### **Nicht auf Mieter umlegen**

Leasingkosten für das Fahrzeug des Vermieters sind **Kosten des Eigentümers** und keine Betriebskosten des Mietobjekts.

Das Fahrzeug dient beispielsweise dazu, Immobilien zu verwalten, Kontrollen durchzuführen oder Termine wahrzunehmen. Seine Leasingkosten entstehen jedoch nicht durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Gebäudes oder Grundstücks durch die Mieter.

Der Schalter **„Umlegbar auf Betriebskostenabrechnung“** muss daher **deaktiviert** bleiben.

### **Welche Unterlagen sollten Sie aufbewahren?**

Bewahren Sie insbesondere den **Leasingvertrag**, sämtliche Leasingrechnungen und Zahlungsnachweise, Rechnungen über Leasingsonderzahlungen, Fahrzeug- und Vertragsdaten sowie Unterlagen über die Vertragslaufzeit auf.

Bei gemischter Nutzung sollten außerdem Kilometerstände beziehungsweise geeignete Fahrtaufzeichnungen vorhanden sein, aus denen die Gesamtfahrleistung und die vermietungsbezogenen Fahrten nachvollzogen werden können.

Bei einer Leasingsonderzahlung sollte zusätzlich dokumentiert werden, für welchen Vertragszeitraum sie geleistet wurde und wie der auf die Vermietung entfallende Anteil steuerlich ermittelt wurde.
