Miete für Rauchwarnmelder, Rauchmelder
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Die Miete für Rauchwarnmelder dürfen in der Regel nicht auf den Mieter umgelegt werden.
Nicht hier buchen, wenn die Ausgabe privat ist, zu Anschaffungskosten gehört oder in Immodio eine passendere Spezialposition vorhanden ist.
Die Miete von Rauchwarnmeldern ist nach BGH VIII ZR 379/20 nicht als Betriebskosten umlagefähig. Wartungskosten sind davon zu trennen und können nach BGH VIII ZR 117/21 umlagefähig sein.
Buchungsart: Ausgabe
DATEV V+V Konto: 4960 00
Immodio-ID: 10090110
Umsatzsteuer-Vorgabe: 19 %
Zuordnung: Eigentümer
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