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# Kosten für Niederschlagswasser

<figure><img src="/files/HCe2UUwB07V7p7Upyuor" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für laufende Gebühren, die für die Ableitung von Regen- und Niederschlagswasser vom Grundstück in die öffentliche Kanalisation erhoben werden. Dazu zählt insbesondere Wasser, das von Dachflächen, Innenhöfen, Zufahrten, Stellplätzen und anderen befestigten oder versiegelten Flächen abfließt.

Niederschlagswassergebühren gehören rechtlich zu den **Kosten der Entwässerung** und können grundsätzlich als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, wenn die Umlage der Betriebskosten im Mietvertrag wirksam vereinbart wurde – was im **Immodio-Mietvertrag** selbstverständlich der Fall ist.

#### Was kann hier gebucht werden?

Buchen Sie hier zum Beispiel:

* die im Gebührenbescheid separat ausgewiesene Niederschlagswassergebühr,
* Regenwasser- oder Oberflächenentwässerungsgebühren,
* laufende Gebühren für die Einleitung von Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation,
* laufende Betriebskosten einer Entwässerungspumpe, soweit diese der Niederschlagswasserableitung dient.

Maßgeblich ist, dass es sich um **regelmäßig entstehende Kosten für die Grundstücksentwässerung** handelt. § 2 Nr. 3 BetrKV erfasst neben den öffentlichen Entwässerungsgebühren auch die Kosten des Betriebs entsprechender nicht öffentlicher Anlagen und Entwässerungspumpen.

#### Wie wird die Gebühr berechnet?

Die Niederschlagswassergebühr richtet sich normalerweise nicht nach dem Wasserverbrauch der Bewohner oder danach, wie viel es im jeweiligen Jahr tatsächlich geregnet hat. Entscheidend sind die **örtliche Gebührensatzung** und die **Flächen des Grundstücks**, von denen Regenwasser in die Kanalisation gelangt.

Je nach Gemeinde erfolgt die Berechnung beispielsweise anhand:

* der angeschlossenen bebauten und befestigten Fläche,
* der versiegelten Grundstücksfläche,
* bestimmter Abflussfaktoren für unterschiedliche Oberflächen,
* der Grundstücksfläche in Verbindung mit einem Gebietsabflussbeiwert.

{% hint style="info" %}
Die konkrete Berechnung unterscheidet sich regional. Hamburg berechnet die Gebühr bspw. nach der angeschlossenen versiegelten oder überbauten Fläche, während München die Grundstücksgröße mit einem Gebietsabflussbeiwert verbindet.
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#### Wann diese Kategorie nicht verwendet werden soll

Verwenden Sie diese Kategorie nicht für:

* Frisch- oder Trinkwasserkosten,
* verbrauchsabhängige Schmutzwassergebühren,
* allgemeine Abwassergebühren, soweit sie ausschließlich nach dem Wasserverbrauch berechnet werden,
* Reparaturen an Abwasser- oder Regenwasserleitungen,
* die Beseitigung von Rohrbrüchen oder Verstopfungen infolge eines Defekts,
* die Erneuerung von Kanälen, Leitungen oder Pumpen,
* die Anschaffung und Errichtung einer Zisterne oder Versickerungsanlage,
* bauliche Entsiegelungs- oder Umgestaltungsmaßnahmen.

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Schmutzwassergebühren gehören in die Kategorie **"Alle Kosten für Entwässerung, Abfluss, Abwasser, Wartung, keine Reparaturen"**. Enthält ein Gebührenbescheid sowohl Schmutz- als auch Niederschlagswasser, sollten die ausgewiesenen Beträge getrennt in den jeweils passenden Kategorien erfasst werden.
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#### Zuordnung

Wählen Sie bei der Zuordnung **„Objekt“** aus und anschließend das betroffene Objekt.

Die Niederschlagswassergebühr entsteht für das Grundstück insgesamt und wird daher zunächst dem gesamten Objekt zugeordnet. Anschließend wird sie im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf die zugehörigen Mietverhältnisse verteilt.

Ist kein anderer wirksamer Verteilerschlüssel vereinbart, werden die Kosten bei Wohnraummietverhältnissen grundsätzlich nach dem Anteil der Wohnfläche verteilt.

#### Gebührenbescheid sorgfältig prüfen

Prüfen Sie insbesondere:

* ob der Bescheid das richtige Grundstück betrifft,
* welche Dach-, Hof-, Wege- und Stellplatzflächen berücksichtigt wurden,
* ob die angegebene versiegelte oder angeschlossene Fläche korrekt ist,
* ob Teilflächen tatsächlich in die Kanalisation entwässern,
* ob Entsiegelungen oder bauliche Veränderungen bereits berücksichtigt wurden,
* ob Schmutz- und Niederschlagswasser getrennt ausgewiesen sind,
* auf welchen Abrechnungszeitraum sich die Gebühr bezieht.

Stimmen die erfassten Flächen nicht mit den tatsächlichen Verhältnissen überein, sollte die zuständige Kommune oder der Entwässerungsbetrieb informiert werden.

#### Möglichkeiten zur Verringerung der Gebühr

Abhängig von der örtlichen Satzung kann sich die Niederschlagswassergebühr verringern, wenn Regenwasser nicht mehr oder nur noch teilweise in die Kanalisation gelangt. In Betracht kommen beispielsweise:

* die Entsiegelung befestigter Flächen,
* versickerungsfähige Pflasterungen,
* Versickerungsmulden oder Rigolen,
* begrünte Dachflächen,
* Zisternen oder Regenwasserspeicher,

Ob und in welcher Höhe eine Ermäßigung möglich ist, richtet sich immer nach den örtlichen Vorschriften. Bauliche Maßnahmen sollten nicht allein wegen einer potenziellen Gebührenersparnis vorgenommen werden. Vorher sind unter anderem die örtliche Entwässerungssatzung, wasserrechtliche Vorgaben, die Bodenbeschaffenheit und gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen zu prüfen.

**Info:** Bewahren Sie für die Abrechnung insbesondere folgende Unterlagen auf:

* Gebühren- oder Abgabenbescheid,
* Flächenaufstellung der Gemeinde,
* Angaben zu versiegelten und angeschlossenen Flächen,
* Unterlagen zu Ermäßigungen oder Befreiungen,

Mieter können Einsicht in die Unterlagen verlangen, die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegen.
