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# Pauschale Nebenkosten / Betriebskosten (an Angehörige vermietet)

<figure><img src="/files/mgMrYjlDnGQdS3p0Dwdo" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für **pauschale Neben- beziehungsweise Betriebskostenzahlungen**, die Ihnen ein **Angehöriger als Mieter** zusätzlich zur eigentlichen Miete aufgrund einer wirksam vereinbarten **Betriebskostenpauschale** zahlt.

Bei einer Betriebskostenpauschale vereinbaren Vermieter und Mieter einen **festen Betrag**, mit dem die von der Pauschale erfassten Betriebskosten grundsätzlich abgegolten sind.

**Diese Kategorie ist nur für Betriebskostenpauschalen die von Ihren Angehörigen an Sie bezahlt werden**

Zahlt Ihr Angehöriger beispielsweise monatlich:

* **Nettokaltmiete: 800 €**
* **Betriebskostenpauschale: 200 €**

dann buchen Sie:

* **800 € monatlich auf die Kategorie → „**[**Nettokaltmiete, Mieteinnahmen für an Angehörige (z. B. Familienmitglieder) vermieteten Wohnraum (ohne Nebenkosten)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10080900-nettokaltmiete-mieteinnahmen-fuer-an-angehoerige-z-b-familienmitglieder-vermie.md)**“** und
* **200 € monatlich auf die Kategorie → „**[**Pauschale Nebenkosten / Betriebskosten (an Angehörige vermietet)**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10099300-pauschale-nebenkosten-betriebskosten-an-angehoerige-vermietet.md)**“**

Die Einnahmen aus der Nettokaltmiete und die pauschal vereinnahmten Neben- beziehungsweise Betriebskosten werden damit auch bei einer Vermietung an Angehörige getrennt voneinander erfasst.

#### **Der Unterschied zur Betriebskostenvorauszahlung**

Eine **Betriebskostenpauschale** und eine **Betriebskostenvorauszahlung** sind nicht dasselbe.

Bei einer **Vorauszahlung** zahlt der Mieter während des Jahres zunächst Abschlagsbeträge. Später werden die tatsächlichen umlagefähigen Betriebskosten ermittelt und mit den geleisteten Vorauszahlungen verglichen.

Daraus kann entstehen:

* eine **Nachzahlung Ihres Angehörigen Mieters**
* oder ein **Guthaben Ihres Angehörigen Mieters**

Bei einer **Betriebskostenpauschale** erfolgt dagegen grundsätzlich **keine jährliche Abrechnung nach den tatsächlich entstandenen Kosten**. Die vereinbarte Pauschale soll die von ihr erfassten Betriebskosten gerade pauschal abgelten.

Deshalb gilt in Immodio:

* **Betriebskostenpauschalen bei der Vermietung an Angehörige** werden auf die Kategorie → **„**[Pauschale Nebenkosten / Betriebskosten (an Angehörige vermietet)](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10099300-pauschale-nebenkosten-betriebskosten-an-angehoerige-vermietet.md)**“** gebucht
* **Betriebskostenvorauszahlungen bei der Vermietung an Angehörige** werden auf die Kategorie → **„**[Vorauszahlung Nebenkosten / Betriebskosten (an Angehörige vermietet)](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10144800-vorauszahlung-nebenkosten-betriebskosten-an-angehoerige-vermietet.md)**“** gebucht

{% hint style="info" %}
**Nachzahlung bzw. Erstattung aus einer Jahresabrechnung werden**→ bei einer tatsächlichen Abrechnung von Vorauszahlungen auf die Kategorie "[Nachzahlungen / Erstattungen von Betriebskosten / Nebenkosten (an Angehörige vermietetet)](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10092600-nachzahlungen-erstattungen-fuer-an-angehoerige-vermietete-wohnraum.md)" gebucht.
{% endhint %}

#### **Zuordnung in Immodio**

Bei dieser Kategorie erfolgt die Zuordnung zum **Mietverhältnis.** Wählen Sie das Mietverhältnis aus, in dem die Betriebskostenpauschale tatsächlich vereinbart wurde.

Bewahren Sie insbesondere:

* **Mietvertrag**
* **Vereinbarung über die Betriebskostenpauschale**
* Nachweise über die tatsächlich gezahlten Beträge
* gegebenenfalls Änderungen der Höhe der Pauschale
* und bei verbilligter Vermietung die Unterlagen zur Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete

dauerhaft gemeinsam auf.
