> For the complete documentation index, see [llms.txt](https://help.immodio.app/llms.txt). Markdown versions of documentation pages are available by appending `.md` to page URLs; this page is available as [Markdown](https://help.immodio.app/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10100600-pkw-auto-kfz.md).

# PKW / Auto / KFZ

<figure><img src="/files/EFmAIzAOxhw5g3X3wtlF" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für den **Kauf eines PKW beziehungsweise Autos**, das Sie für Ihre **Vermietungstätigkeit** nutzen und dessen Anschaffungskosten über der für diese Kategorie vorgesehenen Grenze von **952 € brutto** liegen.

Typische vermietungsbezogene Nutzungen eines Fahrzeugs können beispielsweise Fahrten sein:

* zu Ihren Vermietungsobjekten,
* zu Wohnungsübergaben oder Wohnungsabnahmen,
* zu Besichtigungen,
* zu Terminen mit Mietern,
* zu Handwerkern oder Hausverwaltungen,
* zu Eigentümerversammlungen,
* zur Kontrolle von Schäden oder Reparaturen,
* zum Transport vermietungsbezogener Unterlagen oder Gegenstände,
* oder zu anderen unmittelbar mit Ihrer Vermietung zusammenhängenden Terminen.

Entscheidend ist, dass das Fahrzeug tatsächlich der **Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung Ihrer Vermietungseinnahmen** dient.&#x20;

#### **Diese Kategorie ist für den Kauf des Fahrzeugs**

Buchen Sie hier den **Anschaffungsvorgang eines gekauften PKW beziehungsweise KFZ**.

{% hint style="warning" %}
**Nicht** gemeint sind die später laufend entstehenden Fahrzeugkosten. Diese buchen Sie auf die Kategorie "[Laufende Betriebskosten für Fahrzeug / Auto / KFZ](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10085600-laufende-betriebskosten-fuer-fahrzeug-auto-kfz.md)".
{% endhint %}

Kaufen Sie beispielsweise einen PKW für: **30.000 €** und verwenden Sie diesen für Ihre Vermietungstätigkeit, wird der Fahrzeugkauf auf diese Kategorie **„**[**PKW / Auto / KFZ**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10100600-pkw-auto-kfz.md)**“** gebucht.

Die **30.000 €** werden dabei nicht vollständig im Jahr des Kaufs als Werbungskosten abgezogen, sondern das Fahrzeug wird über seine Nutzungsdauer abgeschrieben.

{% hint style="info" %}
§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG berücksichtigt Absetzungen für Abnutzung ausdrücklich als Werbungskosten. Wirtschaftsgüter, die über mehr als ein Jahr zur Erzielung von Einkünften genutzt werden, werden grundsätzlich nach § 7 EStG über ihre Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben.
{% endhint %}

#### **Warum liegt die Grenze bei 952 € brutto?**

Für selbständig nutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter besteht steuerlich eine Vereinfachungsregel für geringwertige Wirtschaftsgüter.

§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG verweist für Werbungskostenfälle entsprechend auf die Regelung des § 6 Abs. 2 EStG. Dort liegt die maßgebliche Grenze grundsätzlich bei **800 € Anschaffungs- oder Herstellungskosten ohne einen abziehbaren Vorsteuerbetrag**.

Bei einem Umsatzsteuersatz von 19 % entsprechen: **800 € netto = 952 € brutto**

Ein PKW liegt in der Praxis regelmäßig weit oberhalb dieser Grenze und muss deshalb grundsätzlich über seine Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

#### **Das Fahrzeug muss tatsächlich Ihrer Vermietung dienen**

Der Kauf eines Autos wird nicht allein deshalb zu Werbungskosten, weil Sie Vermieter sind. Entscheidend ist die tatsächliche Verwendung.

**Beispiel: Fahrzeug ausschließlich für die Vermietung**

Sie besitzen einen größeren Immobilienbestand und schaffen einen PKW an, der ausschließlich verwendet wird für:

* Objektbesichtigungen,
* Mietertermine,
* Handwerkertermine,
* Wohnungsübergaben,
* Fahrten zur Hausverwaltung,
* und andere Vermieterfahrten.

Private Fahrten finden mit diesem Fahrzeug **nicht** statt. Dann besteht grundsätzlich ein vollständiger wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen der Fahrzeugnutzung und Ihrer Vermietung.

#### **Gemischte private und vermietungsbezogene Nutzung**

In der Praxis wird ein PKW häufig nicht ausschließlich für die Vermietung verwendet.

Beispielsweise nutzen Sie das Fahrzeug:

* **20 % für Ihre Vermietung**
* **80 % privat**

Dann dürfen **nicht** die vollständigen Fahrzeug-Kosten auf die Kategorie "[PKW / Auto / KFZ](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10100600-pkw-auto-kfz.md)" gebucht und somit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zugerechnet werden, sondern nur die **20 % auf die Vermietung anfallenden Kosten.**

Nach dem allgemeinen Werbungskostenprinzip ist nur der Teil abzugsfähig, der wirtschaftlich mit Ihrer Vermietung zusammenhängt.

#### **Die Nutzung sollte nachvollziehbar dokumentiert werden**

Je größer die private Mitbenutzung ist, desto wichtiger ist eine nachvollziehbare Dokumentation.

Geeignet können beispielsweise sein:

* Fahrtenaufzeichnungen,
* Kilometerstände,
* Aufstellung der Vermieterfahrten,
* Datum und Ziel einer Fahrt,
* betroffenes Vermietungsobjekt,
* Anlass der Fahrt,
* gegebenenfalls ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch.

Aus der Dokumentation sollte insbesondere nachvollziehbar sein, welcher Anteil der gesamten Fahrzeugnutzung tatsächlich auf Ihre Vermietung entfällt.

#### **PKW werden grundsätzlich über sechs Jahre abgeschrieben**

Die amtliche AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter sieht für **Personenkraftwagen und Kombiwagen** eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von **6 Jahren** vor.

Bei einem neuen PKW ergibt sich deshalb grundsätzlich eine lineare jährliche AfA von:

**1 / 6 der Anschaffungskosten** beziehungsweise rund **16,67 % pro Jahr**

**Beispiel: Fahrzeugkauf für 30.000 €**

Sie kaufen für Ihre Vermietungstätigkeit einen PKW für **30.000 €**

Bei einer Nutzungsdauer von sechs Jahren ergibt sich grundsätzlich:

**30.000 € ÷ 6 Jahre = 5.000 € AfA pro vollem Jahr**

Die **30.000 €** werden deshalb nicht vollständig im Kaufjahr als Aufwand berücksichtigt. Stattdessen verteilt sich der Wertverzehr grundsätzlich über die Nutzungsdauer des Fahrzeugs.

#### **Laufende Fahrzeugkosten gehören nicht zum Fahrzeugkauf**

Von der Anschaffung des PKW müssen die später laufend entstehenden Kosten unterschieden werden.

Nicht auf diese Kaufkategorie gehören beispielsweise:

* Kraftstoff,
* Ladestrom,
* Kfz-Versicherung,
* Wartung,
* Inspektion,
* Ölwechsel,
* Reifen,
* Reparaturen,
* Hauptuntersuchung,
* Fahrzeugwäsche,
* Parkgebühren,
* Maut,
* sonstige laufende Fahrzeugkosten.

{% hint style="warning" %}
Solche Ausgaben sind auf die dafür vorgesehene Kategorie "[Laufende Betriebskosten für Fahrzeug / Auto / KFZ](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10085600-laufende-betriebskosten-fuer-fahrzeug-auto-kfz.md)" zu buchen, wobei die KFZ-Steuer extra auf die Kategorie "[Kfz-Steuer](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10082600-kfz-steuer.md)" gebucht wird.
{% endhint %}

#### **Reparatur ist kein neuer Fahrzeugkauf**

Sie kaufen beispielsweise einen PKW für: **30.000 €**

Ein Jahr später entsteht eine Reparaturrechnung von: **1.500 €**

* Die **30.000 €** betreffen die Anschaffung des Fahrzeugs.
* Die **1.500 € Reparatur** sind dagegen kein weiterer Kaufpreis des PKW und gehören nicht auf **„**[PKW / Auto / KFZ](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10100600-pkw-auto-kfz.md)**“** sondern werden auf die Kategorie "[Fahrzeug-Reparaturen](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10050900-fahrzeug-reparaturen.md)" gebucht.

#### **Ein später für die Vermietung eingesetzter bereits vorhandener PKW**

Sie müssen ein Fahrzeug nicht zwingend unmittelbar beim Kauf ausschließlich für Ihre Vermietung angeschafft haben.

Ein zunächst privat verwendeter PKW kann später stärker für die Erzielung von Einkünften eingesetzt werden.

In solchen Fällen wird nicht einfach der ursprüngliche vollständige Kaufpreis erneut als neuer Aufwand angesetzt.

Die Finanzverwaltung stellt bei einer späteren Umwidmung eines bereits vorhandenen Wirtschaftsguts auf die ursprünglichen Anschaffungskosten und die bereits abgelaufene Nutzungsdauer ab. Der auf die vorherige Nutzung entfallende Wertverzehr gilt dabei als bereits verbraucht.

#### **Zuordnung in Immodio**

Bei dieser Kategorie erfolgt die Zuordnung zum **Eigentümer.** Wählen Sie den Eigentümer aus, der den PKW erworben hat und dessen Vermietungstätigkeit das Fahrzeug tatsächlich dient.

#### **Nicht auf Mieter umlegen**

Die Anschaffung eines PKW ist eine Kostenposition des Vermieters und **keine umlagefähige Betriebskostenposition eines Mietobjekts**.

Der Schalter **„Umlegbar auf Betriebskostenabrechnung“** muss daher deaktiviert bleiben.

#### **Nicht auf diese Kategorie gehören**

Nicht hierher gehören insbesondere:

* Kraftstoff beziehungsweise Ladestrom,
* Kfz-Steuer,
* Kfz-Versicherung,
* Reparaturen,
* Wartung und Inspektion,
* Reifen,
* Maut,
* Parkgebühren,
* Fahrzeugwäsche,
* Leasingraten,
* Fahrzeugmiete,
* Darlehenszinsen,
* Mietwagenkosten,
* private Fahrzeugkäufe ohne ausreichenden Zusammenhang mit der Vermietung,
* bloße Kilometerabrechnungen einzelner Vermieterfahrten.

**Bewahren Sie insbesondere folgende Unterlagen auf:**

* Kaufvertrag beziehungsweise Fahrzeugrechnung
* Zahlungsnachweis
* Zulassungsunterlagen
* Angaben zum Anschaffungsdatum
* Unterlagen über Anschaffungsnebenkosten
* Fahrten- beziehungsweise Nutzungsaufzeichnungen
* Kilometerstände
* und bei gemischter Nutzung die Dokumentation des vermietungsbezogenen Anteils

dauerhaft auf.

Gerade bei einem PKW sollte nachvollziehbar bleiben, **warum der Fahrzeugkauf Ihrer Vermietung zugeordnet wurde und in welchem Umfang das Fahrzeug tatsächlich zur Erzielung Ihrer Mieteinnahmen genutzt wird**.
