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# Privateinlagen

<figure><img src="/files/9zSuIh2ZgAeoT1NyInMu" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für Einzahlungen beziehungsweise Überweisungen aus **Ihrem privaten Vermögen auf ein für Ihre Vermietung verwendetes Bankkonto**, wenn der Geldzufluss keine Mieteinnahme und keine sonstige Einnahme aus Ihrer Vermietung darstellt.

**Typischer Fall:**

Sie benötigen auf Ihrem Vermietungskonto zusätzliche Liquidität, um beispielsweise:

* eine Handwerkerrechnung,
* eine größere Reparatur,
* Kaufnebenkosten,
* eine Versicherungsrechnung,
* laufende Objektkosten,
* eine Darlehensrate,
* oder andere Ausgaben Ihrer Vermietung

zu bezahlen und überweisen deshalb eigenes privates Geld auf dieses Konto.

Diese Einzahlung buchen Sie auf die Kategorie: **„**[**Privateinlagen**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10100800-privateinlagen.md)**“**

{% hint style="info" %}
Die Privateinlage dient damit dazu, einen **privaten Geldzufluss des Eigentümers von echten Einnahmen aus der Vermietung zu unterscheiden**.
{% endhint %}

#### **Typische Fälle für eine Privateinlage**

Die Kategorie kann beispielsweise verwendet werden, wenn Sie:

* privates Geld auf das Vermietungskonto überweisen,
* Bargeld aus Ihrem Privatvermögen auf das Vermietungskonto einzahlen,
* eigenes Geld zur Deckung eines vorübergehenden Kontodefizits bereitstellen,
* Eigenkapital für einen Immobilienerwerb auf das entsprechende Konto übertragen,
* privat vorhandene Liquidität zur Bezahlung größerer Reparaturen bereitstellen,
* privat Geld für Notar-, Makler- oder andere Erwerbskosten auf das Vermietungskonto übertragen,
* oder aus Ihrem sonstigen Privatvermögen Geld für laufende Kosten Ihrer Immobilienverwaltung bereitstellen.

Entscheidend ist:

{% hint style="info" %}
Das Geld stammt wirtschaftlich vom Eigentümer selbst und ist keine Einnahme aus einem Miet-, Leistungs- oder Finanzierungsverhältnis mit einem Dritten.
{% endhint %}

#### **Darlehensauszahlung ist keine Privateinlage**

Die Auszahlung eines Darlehens beziehungsweise Kredits ist **keine** Privateinlage.

**Beispiel**

Eine Bank zahlt Ihnen zur Finanzierung einer Sanierung **40.000 € Darlehen** auf Ihr Konto aus.

Diese **40.000 €** stammen nicht aus Ihrem privaten Vermögen.

Sie beruhen auf einem **Darlehensverhältnis mit der Bank** und gehen mit einer Rückzahlungsverpflichtung einher.

Deshalb darf die Auszahlung nicht als **„**[**Privateinlage**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10100800-privateinlagen.md)**“** behandelt werden. Sie muss entsprechend ihrer tatsächlichen Funktion auf die Kategorie "[**Aufnahme eines Bankdarlehens, Darlehens, Kredits**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10012300-aufnahme-eines-bankdarlehens-darlehens-kredits.md)" gebucht werden.

#### **Erstattung eines Dritten ist keine Privateinlage**

Erhalten Sie Geld von einem Dritten zurück, muss geprüft werden, warum Sie den Betrag erhalten.

Beispielsweise können Ihnen Geld überweisen:

* Versicherung,
* Energieversorger,
* Hausverwaltung,
* Handwerker,
* Finanzamt,
* Mieter,
* Verkäufer einer Immobilie,
* sonstiger Vertragspartner.

Eine solche Zahlung ist **keine Privateinlage**, nur weil sie auf Ihrem Vermietungskonto eingeht.

Sie muss entsprechend ihrem tatsächlichen wirtschaftlichen Ursprung behandelt werden und wird für die jeweils passende Kategorie als "**Einnahme**" verbucht.

#### **Geld von einem anderen Eigentümer**

Besonders aufmerksam sollte bei Immobilien mit mehreren Eigentümern gebucht werden.

Zahlt beispielsweise ein Miteigentümer eigenes Geld zur Finanzierung gemeinsamer Objektkosten ein, sollte die Privateinlage demjenigen Eigentümer zugeordnet werden, der das Geld tatsächlich bereitgestellt hat.

**Beispiel**

Eine Immobilie gehört zwei Eigentümern.

Eigentümer A zahlt **4.000 €** aus seinem privaten Vermögen auf das gemeinsame Immobilienkonto ein.

Dann muss bei der Buchung die **Zuordnung** auf genau diesen Eigentümer erfolgen, sodass diese **4.000 €** korrekt dem **Eigentümer A** zugeordnet werden können.

#### **Geld von Familienangehörigen nicht automatisch als Privateinlage buchen**

Überweist beispielsweise:

* Ehegatte,
* Elternteil,
* Kind,
* Lebenspartner,
* sonstiger Angehöriger

Geld auf Ihr Vermietungskonto, darf das nicht als Privateinlage angesehen werden.

Zunächst muss geklärt werden, aus welchem Grund das Geld gezahlt wird.

Möglich sind beispielsweise:

* Darlehen,
* Schenkung,
* Kostenbeteiligung,
* Rückzahlung,
* Zahlung für Rechnung des Eigentümers,
* oder tatsächlich eine wirtschaftlich dem Eigentümer zuzurechnende Einzahlung.

Der **Zahlungsgrund** muss deshalb nachvollziehbar dokumentiert und auf die entsprechende Kategorie gebucht werden.

#### **Übertragung zwischen eigenen Konten**

Überweisen Sie Geld von Ihrem normalen privaten Girokonto auf das Vermietungskonto, handelt es sich typischerweise um den Anwendungsfall dieser Kategorie.

**Beispiel**

* Sie überweisen von Ihrem Privatkonto **2.500 €** auf Ihr Vermietungskonto.&#x20;
* Das Vermietungskonto hat somit einen Eingang über **2.500 €**

Diese **2.500 €** können für das Vermietungskonto als **„**[**Privateinlagen**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10100800-privateinlagen.md)**“** in Immodio erfasst werden.

#### **Private Zahlung einer Vermieterrechnung**

In der Praxis kommt es ebenfalls häufig vor, dass eine Rechnung für eine vermietete Immobilie **direkt vom privaten Girokonto** bezahlt wird.

Beispielsweise zahlen Sie **privat** eine Handwerkerrechnung von **1.500 €** für Ihr Mietobjekt.

<figure><img src="/files/XzEXsAnYiAQ4Nqo6xEql" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

{% hint style="info" %}
Hierfür muss **nicht** die Kategorie "Privateinlagen" verwendet werden, Sie wählen lediglich den Zahlungsstatus "Privat" aus und Immodio ordnet die Buchung im Hintergrund korrekt zu.
{% endhint %}

#### **Zuordnung in Immodio**

Bei dieser Kategorie erfolgt die Zuordnung zum **Eigentümer**. Wählen Sie den Eigentümer aus, aus dessen privatem Vermögen das Geld tatsächlich stammt.

#### **Nicht auf Mieter umlegen**

Eine Privateinlage ist keine Kostenposition des Mietobjekts. Sie ist lediglich die Bereitstellung privaten Geldes durch den Eigentümer.

Der Schalter **„Umlegbar auf Betriebskostenabrechnung“** muss daher **deaktiviert** bleiben.

Bewahren Sie bei größeren Privateinlagen insbesondere:

* Überweisungsbeleg,
* Kontoauszug,
* Herkunft des Geldes,
* gegebenenfalls den Zweck der Einzahlung,
* und bei mehreren Eigentümern die eindeutige Zuordnung zum einzahlenden Eigentümer

nachvollziehbar auf.

So bleibt auch später klar erkennbar, **warum Geld auf dem Vermietungskonto eingegangen ist, ohne dass es sich dabei um eine Einnahme aus der Vermietung handelt**.
