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# Privatentnahmen allgemein

<figure><img src="/files/DPtcnyegRdKDXNVTvttq" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für Auszahlungen beziehungsweise Überweisungen von einem **für Ihre Vermietung verwendeten Bankkonto in Ihr privates Vermögen**, wenn der Geldabfluss keine Werbungskosten und keine sonstige Ausgabe aus Ihrer Vermietung darstellt.

**Typischer Fall:**

Auf Ihrem Vermietungskonto befindet sich überschüssige Liquidität und Sie möchten einen Teil dieses Geldes privat verwenden, beispielsweise für:

* private Lebenshaltungskosten,
* private Anschaffungen,
* private Rechnungen,
* eine Überweisung auf Ihr privates Girokonto,
* eine private Bargeldentnahme,
* oder andere private Zwecke.

Sie überweisen deshalb Geld vom Vermietungskonto auf Ihr privates Konto oder bezahlen unmittelbar eine private Ausgabe vom Vermietungskonto.

Diese Auszahlung buchen Sie auf die Kategorie: **„**[**Privatentnahmen allgemein**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10100900-privatentnahmen-allgemein.md)**“**

{% hint style="info" %}
Die Privatentnahme dient damit dazu, einen **privaten Geldabfluss des Eigentümers** von echten Ausgaben aus der Vermietung zu unterscheiden.
{% endhint %}

**Typische Fälle für eine Privatentnahme**

Die Kategorie kann beispielsweise verwendet werden, wenn Sie:

* Geld vom Vermietungskonto auf Ihr privates Girokonto überweisen,
* Bargeld vom Vermietungskonto für private Zwecke abheben,
* private Einkäufe mit dem Vermietungskonto bezahlen,
* private Rechnungen über das Vermietungskonto begleichen,
* überschüssige Liquidität aus Ihrer Vermietung in Ihr Privatvermögen übertragen,
* Geld vom gemeinsamen Immobilienkonto an einen Eigentümer für dessen private Verwendung auszahlen,
* oder sonstige Zahlungen vom Vermietungskonto leisten, die keinen wirtschaftlichen Zusammenhang mit Ihrer Vermietung haben.

Entscheidend ist:

{% hint style="info" %}
Das Geld wird wirtschaftlich **dem privaten Bereich des Eigentümers zugeführt** und stellt keine Ausgabe aus einem Miet-, Leistungs- oder Finanzierungsverhältnis der Vermietung dar.
{% endhint %}

#### **Darlehenstilgung ist keine Privatentnahme**

Die Rückzahlung beziehungsweise Tilgung eines Darlehens oder Kredits ist **keine** Privatentnahme.

**Beispiel**

Sie haben für eine Sanierung ein Bankdarlehen aufgenommen und überweisen an die Bank eine Tilgungsleistung von **5.000 €**.

Diese **5.000 €** werden zwar von Ihrem Vermietungskonto abgebucht, sie werden aber nicht für private Zwecke verwendet.

Sie beruhen auf einem **Darlehensverhältnis mit der Bank** und dienen der Rückzahlung des aufgenommenen Kredits.

Deshalb darf die Tilgung nicht auf **„**[**Privatentnahmen allgemein**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10100900-privatentnahmen-allgemein.md)**“** gebucht werden. Sie muss entsprechend ihrer tatsächlichen Funktion auf die passende Kategorie "[**Tilgung, Rückzahlung eines Bankdarlehens, Darlehens, Kredits**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10121600-tilgung-rueckzahlung-eines-bankdarlehens-darlehens-kredits.md)" gebucht werden.

#### **Zahlung an einen Dritten ist nicht automatisch eine Privatentnahme**

Wird Geld vom Vermietungskonto an einen Dritten überwiesen, muss geprüft werden, warum der Betrag gezahlt wird.

Beispielsweise können Zahlungen erfolgen an:

* Versicherung,
* Energieversorger,
* Hausverwaltung,
* Handwerker,
* Finanzamt,
* Mieter,
* Verkäufer einer Immobilie,
* sonstige Vertragspartner.

Eine solche Zahlung ist **keine Privatentnahme**, nur weil Geld von Ihrem Vermietungskonto abgeht.

Sie muss entsprechend ihrem tatsächlichen wirtschaftlichen Ursprung behandelt und auf die jeweils passende Kategorie gebucht werden.

{% hint style="info" %}
Bezahlen Sie beispielsweise eine Handwerkerrechnung für Ihr Vermietungsobjekt, handelt es sich um eine Vermietungsausgabe und nicht um eine Privatentnahme.
{% endhint %}

#### **Geld an einen anderen Eigentümer**

Besonders aufmerksam sollte bei Immobilien mit mehreren Eigentümern gebucht werden.

Wird beispielsweise Geld vom gemeinsamen Immobilienkonto an einen Miteigentümer für dessen private Verwendung ausgezahlt, sollte die Privatentnahme demjenigen Eigentümer zugeordnet werden, der das Geld tatsächlich erhält.

**Beispiel**

Eine Immobilie gehört zwei Eigentümern.

Vom gemeinsamen Immobilienkonto werden **4.000 €** auf das private Konto von Eigentümer A überwiesen.

Dann muss bei der Buchung die **Zuordnung** auf genau diesen Eigentümer erfolgen, sodass diese **4.000 €** korrekt dem **Eigentümer A** als Privatentnahme zugeordnet werden können.

#### **Zahlung an Familienangehörige nicht automatisch als Privatentnahme buchen**

Überweisen Sie beispielsweise Geld vom Vermietungskonto an:

* Ehegatten,
* Elternteil,
* Kind,
* Lebenspartner,
* sonstigen Angehörigen,

darf die Zahlung nicht allein aufgrund des Empfängers automatisch als Privatentnahme angesehen werden. Zunächst muss geklärt werden, aus welchem Grund das Geld gezahlt wird.

Möglich sind beispielsweise:

* Schenkung,
* private Unterstützung,
* Darlehensrückzahlung,
* Kostenerstattung,
* Bezahlung einer tatsächlich für die Vermietung erbrachten Leistung,
* Zahlung für Rechnung des Eigentümers,
* oder tatsächlich eine private Verwendung des Geldes.

Der **Zahlungsgrund** muss deshalb nachvollziehbar dokumentiert und auf die entsprechende Kategorie gebucht werden.

Handelt es sich tatsächlich um eine private Zahlung des Eigentümers an den Angehörigen, kann die Kategorie **„**[**Privatentnahmen allgemein**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10100900-privatentnahmen-allgemein.md)**“** verwendet werden.

#### **Übertragung zwischen eigenen Konten**

Überweisen Sie Geld von Ihrem Vermietungskonto auf Ihr normales privates Girokonto, handelt es sich typischerweise um den Anwendungsfall dieser Kategorie.

**Beispiel**

* Sie überweisen von Ihrem Vermietungskonto **2.500 €** auf Ihr Privatkonto.
* Das Vermietungskonto hat somit einen Abgang über **2.500 €**.

Diese **2.500 €** können für das Vermietungskonto als **„Privatentnahmen allgemein“** in Immodio erfasst werden.

Überweisen Sie dagegen lediglich Geld zwischen zwei Konten, die beide innerhalb Ihrer Vermietung geführt werden, handelt es sich grundsätzlich nur um eine **Umbuchung** und **nicht** um eine Privatentnahme.

#### **Zuordnung in Immodio**

Bei dieser Kategorie erfolgt die Zuordnung zum **Eigentümer**. Wählen Sie den Eigentümer aus, der das Geld tatsächlich aus der Vermietung in seinen privaten Bereich entnimmt.

#### **Nicht auf Mieter umlegen**

Eine Privatentnahme ist keine Kostenposition des Mietobjekts. Sie ist lediglich die private Verwendung beziehungsweise Entnahme von Geld durch den Eigentümer.

Der Schalter **„Umlegbar auf Betriebskostenabrechnung“** muss daher **deaktiviert** bleiben.

Bewahren Sie bei größeren Privatentnahmen insbesondere:

* Überweisungsbeleg,
* Kontoauszug,
* gegebenenfalls den Zweck der Auszahlung,
* und bei mehreren Eigentümern die eindeutige Zuordnung zum entnehmenden Eigentümer

nachvollziehbar auf.

So bleibt auch später klar erkennbar, **warum Geld vom Vermietungskonto abgegangen ist, ohne dass es sich dabei um eine Ausgabe der Vermietung handelt**.
