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# Provisionen an Makler für Vermietung, Maklerprovision für Vermietung

<figure><img src="/files/ia6GK9x007veHmnZ4JwD" alt=""><figcaption></figcaption></figure>

Diese Kategorie verwenden Sie für **Maklerprovisionen beziehungsweise Maklercourtagen, die Ihnen als Eigentümer für die Vermietung einer Immobilie entstehen**.

{% hint style="warning" %}
Maklerkosten für den **Verkauf** einer Immobilie gehören dagegen **nicht** auf diese Kategorie, sondern auf "[Provisionen an Makler für Verkauf, Maklerprovision für Verkauf](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10101200-provisionen-fuer-makler-fuer-verkauf-und-vermietung-1.md)".
{% endhint %}

### **Maklerprovision für die Vermietung**

Beauftragen Sie einen Makler damit, für eine bestehende oder neu zur Vermietung vorgesehene Immobilie einen Mieter zu finden, können die von Ihnen getragenen Maklerkosten grundsätzlich als **Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung** berücksichtigt werden.

**Beispiel: Makler sucht neuen Wohnungsmieter**

Nach dem Auszug Ihres bisherigen Mieters beauftragen Sie einen Immobilienmakler mit der Neuvermietung.

Der Makler übernimmt beispielsweise:

* Erstellung und Veröffentlichung des Exposés,
* Bearbeitung von Interessentenanfragen,
* Durchführung von Besichtigungen,
* Vorauswahl der Mietinteressenten,
* Beschaffung beziehungsweise Prüfung vereinbarter Unterlagen,
* Vermittlung des neuen Mietvertrags.

Nach erfolgreicher Vermittlung stellt Ihnen der Makler folgende Rechnung:

* **Maklerprovision netto: 1.500 €**

Die Maklerleistung dient unmittelbar dazu, mit Ihrer Immobilie weiterhin Mieteinnahmen zu erzielen.

Die Provision buchen Sie deshalb vollständig auf die Kategorie: **„**[**Provisionen für Makler für Verkauf und Vermietung**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10101200-provisionen-fuer-makler-fuer-verkauf-und-vermietung.md)**“.**

### **Maklerkosten für die Vermietung werden nicht aktiviert**

Die Maklerprovision für die **Suche eines Mieters** ist von der Maklerprovision beim **Kauf einer Immobilie** zu unterscheiden.

Bei der Mietersuche erwerben Sie kein neues Grundstück oder Gebäude.

Deshalb wird die Provision grundsätzlich nicht auf:

* Grund und Boden,
* Gebäude,
* oder Garage

aufgeteilt und auch nicht als Anschaffungsnebenkosten über die Gebäude-AfA verteilt.

### **Entscheidend ist, welche Leistung der Makler erbracht hat**

Dass derselbe Makler sowohl den Kauf als auch später die Vermietung vermittelt, bedeutet nicht, dass diese beiden Dienstleistungen gleich behandelt werden.

**Beispiel**

Der Makler berechnet Ihnen:

**10.000 €** für die **Vermittlung** Ihres eigenen **Immobilienkaufs** und später **2.000 € für die Suche des ersten Mieters.**

Dann liegen zwei unterschiedliche Vorgänge vor.

1. Die **10.000 € Kaufprovision** sind Anschaffungsnebenkosten und müssen entsprechend der Kaufpreisaufteilung auf die hierfür vorgesehenen **Makleranteil-Kategorien** verteilt werden.
2. Die **2.000 € Mietervermittlungsprovision** gehören auf die Kategorie **„**[**Provisionen für Makler für Verkauf und Vermietung**](/anleitung/einnahmen-und-ausgaben/buchhaltung-erweiterung/10101200-provisionen-fuer-makler-fuer-verkauf-und-vermietung.md)**“.**

Gerade bei mehreren Leistungen desselben Maklers sollte aus Rechnung und Maklervertrag klar hervorgehen, welcher Betrag für welche Vermittlungsleistung gezahlt wurde.

### **Bestellerprinzip bei der Vermietung von Wohnraum**

Für die Vermittlung von Wohnraummietverträgen gelten besondere gesetzliche Regeln.

Nach § 2 Abs. 1a Wohnungsvermittlungsgesetz darf der Makler vom Wohnungssuchenden grundsätzlich keine Provision verlangen, wenn die Wohnung bereits aufgrund eines Auftrags des Vermieters angeboten wird. Eine Ausnahme besteht insbesondere dann, wenn der Makler ausschließlich aufgrund eines Vermittlungsvertrags mit dem Wohnungssuchenden den Auftrag zum Angebot genau dieser Wohnung eingeholt hat.&#x20;

Für Sie als Vermieter bedeutet das in der Praxis:

{% hint style="info" %}
Beauftragen Sie selbst den Makler mit der Vermittlung Ihrer Wohnung, tragen grundsätzlich Sie die vereinbarte Maklerprovision.
{% endhint %}

### **Nicht auf Mieter umlegen**

Die Maklerprovision für die Suche eines neuen Mieters ist **keine** laufende Betriebskostenart des Gebäudes.

Sie entsteht aufgrund der **Neuvermietung** und gehört **nicht** zu den umlagefähigen Kosten nach der Betriebskostenverordnung. Die Kosten für die Vermittlung eines neuen Mieters dürfen deshalb **nicht** über die jährliche Betriebskostenabrechnung auf die Mieter verteilt werden.

Der Schalter **„Umlegbar auf Betriebskostenabrechnung“** muss daher **deaktiviert** bleiben.

### **Zuordnung in Immodio**

Bei dieser Kategorie erfolgt die Zuordnung zum **Eigentümer**. Wählen Sie den Eigentümer aus, der die Maklerprovision tatsächlich trägt. Alternativ können diese Kosten auch auf die entsprechende **Einheit** die vermietet wurde gebucht werden.

### **Welche Unterlagen sollten Sie aufbewahren?**

Bewahren Sie insbesondere:

* Maklervertrag,
* Provisionsrechnung,
* Zahlungsnachweis,

gemeinsam auf.

So bleibt später eindeutig nachvollziehbar, **ob eine Maklerprovision wegen einer Vermietung, eines Verkaufs oder eines Immobilienkaufs entstanden ist**.
